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Dieser Service wurde geprüft und zertifiziert vom Bundesverband Initiative 50Plus.

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Barrierefreies Bauen – so werden Gebäude zugänglich für alle

Die Schaffung von Barrierefreiheit ist ein zunehmend wichtiger Aspekt moderner Gesellschaften. Sie betrifft Menschen aller Altersgruppen – von Senioren bis zu Personen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit. Barrierefreiheit und die bessere Nutzbarkeit der gebauten Umwelt tragen erheblich zur Fähigkeit bei, selbstbestimmt zu leben.

Im Zentrum dieses Prozesses steht das barrierefreie Bauen und Gestalten, das nicht nur in den heutigen Bauvorschriften verankert ist, sondern auch eine zentrale Rolle in der benutzerfreundlichen Planung spielt. Barrierefreie Architektur sorgt dafür, dass Menschen keine Hindernisse in ihrer Umgebung erleben und ihren Alltag erleichtert wird.

Lift fuer Koerperbehinderte Foto: © romaset / Adobe

Wesentliche Komponenten eines barrierefreien Designs:

  • Stufenlose Zugänge
  • Umfassende Leitsysteme
  • Benutzbare Aufzüge und Rampen
  • Barrierefreie Sanitäreinrichtungen
  • Bedienungselemente in erreichbarer Höhe

Normen und Richtlinien:

BezeichnungInhalt
DIN 18040-1Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 18040-2Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen
ISO 21542Gebäudekonstruktionen – Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Das Verstehen und Umsetzen barrierefreier Baumaßnahmen ist somit eine fundamentale Anforderung, die eine inklusive Gesellschaft kennzeichnet und das Wohlbefinden aller Bürgerinnen und Bürger steigert.

Barrierefreiheit im Bauwesen: Gestaltung für uneingeschränkte Zugänglichkeit

Die Planung und Umsetzung barrierefreier sowie benutzerfreundlicher Gebäude fällt unter den Oberbegriff barrierefreies Bauen. Dieses Konzept zielt darauf ab, eine bauliche Umgebung zu schaffen, die uneingeschränkt und selbstständig genutzt werden kann – ein Ansatz, der besonders für Personen mit Einschränkungen essenziell ist. Für die Realisierung sind richtungsweisende Standards und rechtliche Vorgaben maßgeblich.

BereichZielsetzung
WohnräumeAnpassung an individuelle Bedürfnisse für maximale Autonomie.
Öffentliche GebäudeUneingeschränkte Teilhabe aller Bürger an sozialen und kulturellen Angeboten.
Öffentliche Flächen und VerkehrsmittelSicherstellung der Mobilität und Erreichbarkeit von Dienstleistungen.

Grundlagen und regulatorische Rahmenbedingungen

Verschiedene technische Normen und rechtliche Bestimmungen bilden das Fundament für barrierefreie Bauprojekte. Diese Vorgaben müssen von Planern und Ausführenden beachtet und angewendet werden, um Gebäude für alle nutzbar zu machen.

  • DIN-Normen: Spezifizieren technische Anforderungen
  • Bauordnungen der Länder: Halten rechtliche Anforderungen fest
  • Gesetze wie das Behindertengleichstellungsgesetz: Gewährleisten gleiche Rechte

Menschen, die mit sensorischen Herausforderungen konfrontiert sind, beispielsweise jene, die nicht sehen oder hören können, sowie Menschen mit kognitiven oder Lernschwierigkeiten, benötigen dringend eine Umgebung, die frei von Hindernissen gestaltet ist. Diese Notwendigkeit wird besonders im Kontext unvorhergesehener Ereignisse wie gesundheitlichen Notfällen oder potenziellen Unfällen deutlich. Die prompte Anpassung des Wohnraums an barrierefreie Standards ist daher unerlässlich. Mit zunehmendem Alter gewinnt die schwellenlose und barrierefreie Wohnraumgestaltung ebenfalls an Bedeutung.

Aspekte einer barrierefreien Gestaltung

  • Barrierefreiheit und bedienbare Elemente für Menschen mit körperlichen Einschränkungen.
  • Visuelle und akustische Hilfsmittel für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung.
  • Vereinfachte und verständliche Strukturen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
  • Sicherheitsvorkehrungen, die im Falle von Notfällen schützen und unterstützen.

Barrierefreiheit im Wohnbereich

RaumAnpassungen
BadezimmerGriffe, unterfahrbare Waschbecken, ebenerdige Duschen
KücheArbeitshöhen anpassbar, Schränke und Geräte erreichbar
SchlafzimmerGenügend Bewegungsfreiheit, Notrufsysteme
WohnzimmerKeine Schwellen, ausreichende Beleuchtung
Flure und EingangsbereichRutschfeste Böden, ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer

Die Integration von Barrierefreiheit in den Entwurf und die Realisierung von Bauvorhaben stellt eine Aufgabe von enormer Tragweite für Fachleute aus den Disziplinen der Architektur, des Innendesigns, der Landschaftsgestaltung sowie der Stadtentwicklung dar. Diese Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Genauigkeit und Aufmerksamkeit, um die vielfältigen Bedürfnisse einer heterogenen Zielgruppe zu berücksichtigen.

KriterienAnforderungen
BewegungsfreiheitDiese sollte im Raumangebot stets Priorität genießen, um uneingeschränkte Mobilität zu ermöglichen.
Maße von DurchgängenDurchgänge müssen in Breite und Höhe so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern komfortabel durchquert werden können.
Nivellierung von FlächenUnterschiede in der Bodenhöhe sind zu vermeiden, eine flache, ebene Gestaltung ist vorzuziehen.
Barrierefreiheit von BedienelementenElemente wie Tasten und Griffe sollten in einer Höhe angebracht sein, die für Rollstuhlfahrende gut zugänglich ist.
Hilfen für sehbehinderte MenschenInstallation von tastbaren Markierungen und Bodenindikatoren, um die Orientierung zu erleichtern.
Strukturierung und Anordnung von RäumenRäume sollen klar und zugänglich gestaltet sein, um Menschen mit Wahrnehmungseinschränkungen die Orientierung zu erleichtern.

Es ist unabdingbar, alle räumlichen Gegebenheiten umfassend zu betrachten, um eine bedarfsgerechte und hindernisfreie Wohnumwelt entwickeln zu können, welche die Autonomie und Lebensqualität der Nutzer optimiert.

Spezialaufzug fuer Koerperbehinderte Foto: © romaset / Adobe

In Bezug auf die Errichtung von Wohnräumen, die für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich und nutzbar sind, existieren festgeschriebene Regularien und technische Spezifikationen. Diese sind in der Regel in Form von standardisierten Richtlinien zu finden, zu denen insbesondere fünf relevante DIN-Normen zählen. Diese Richtlinien sind ausschlaggebend dafür, Kriterien für Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Planende und Bauschaffende sind angehalten, diese Normen als essentielle Werkzeuge für die Planung und Umsetzung barrierefreien Wohnens heranzuziehen.

Richtlinien für ein barrierefreies Bauen

DIN-NormBeschreibung
DIN-Norm 1Genaue Vorgaben für Zugänge und Durchgänge.
DIN-Norm 2Spezifikationen für die Nutzbarkeit von Räumlichkeiten.
DIN-Norm 3Details zur Gestaltung von Sanitäranlagen.
DIN-Norm 4Anforderungen an Bedienelemente und Möblierung.
DIN-Norm 5Sicherheitsaspekte und Notfallkonzepte.

Diese Normen bilden eine umfassende Grundlage, die Bauherren und Fachleute dabei unterstützt, Gebäude so zu gestalten, dass sie für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sind. Die genannten DIN-Normen bieten Richtwerte und bauliche Empfehlungen, die barrierefreies Wohnen ermöglichen und fördern. Es ist von großer Bedeutung, diese Elemente bereits in die frühen Phasen des Bauprozesses einzubeziehen, um Barrierefreiheit und Funktionalität für alle Nutzer zu gewährleisten.

Erläuterungen zur DIN-Norm 18040-1

Die Richtlinien der DIN-Norm 18040-1 finden ausschließlich Anwendung bei der Gestaltung von Gebäuden, die dem öffentlichen Verkehr dienen und in denen Besucher und Nutzer erwartet werden. Diese Einrichtungen sind spezifisch darauf ausgelegt, breiten Bevölkerungsschichten den Zugang und die Nutzung unter gerechten Voraussetzungen zu ermöglichen.

Zielgruppen der barrierefreien Gestaltung nach DIN 18040-1

Barrierefreie Gestaltung zielt darauf ab, allen Personen, unabhängig von ihren physischen oder sensorischen Fähigkeiten, einen angemessenen und selbstständigen Gebrauch baulicher Anlagen zu ermöglichen. Die folgende Liste bietet einen Überblick über die Gruppen, die insbesondere von den Maßnahmen der DIN 18040-1 profitieren:

ZielgruppeBeispiele
Personen mit SehbeeinträchtigungTaktile Führungssysteme, kontrastreiche Gestaltung
Personen mit HörbeeinträchtigungInduktionsschleifen, visuelle Alarmierungssysteme
Menschen mit motorischen EinschränkungenBarrierefreie Rampen, Aufzüge, automatische Türen
Personen mit kognitiven BeeinträchtigungenKlare Wegführung, leicht verständliche Beschilderung
Nutzer von MobilitätshilfenAusreichende Bewegungsflächen, unterfahrbare Elemente
Personen mit Kinderwagen oder viel GepäckStufenlose Zugänge, breite Korridore
Ältere MenschenRuhebereiche, gut greifbare Handläufe
Größenbedingte BesonderheitenVerstellbare Ausstattungselemente, vielfältige Nutzungsoptionen

Abschließend ermöglicht die DIN 18040-1 Personen unterschiedlicher Staturen und Fähigkeiten, Gebäude und Anlagen im öffentlichen Raum unbehindert zu nutzen.

Übersicht zur DIN 18040-2 Norm für barrierefreies Wohnen

Die Überarbeitung der Richtlinien für barrierefreies Wohnen hat zur Entstehung der DIN 18040-2 Norm geführt, welche die älteren Standards DIN 18025-1 und -2 ersetzt. Diese Aktualisierung legt ein verstärktes Augenmerk auf Wohnräume, die den Zugang und die Nutzbarkeit für Rollstuhlfahrer sicherstellen, und betont verstärkt die Bedeutung der sensorischen Barrierefreiheit.

TKE Treppenlift am Eingang des grossen Hauses Foto: © TK Elevator GmbH

Die revidierte Norm beachtet konsequent die diversen Bedürfnisse einer breiten Nutzerpalette. Nachstehend einige Beispiele von Benutzergruppen, die in der neuen Norm Berücksichtigung finden.

PersonengruppeArt der Einschränkung
Personen mit SeheinschränkungenSensorisch
Personen mit HörminderungenSensorisch
Personen mit motorischen BehinderungenMotorisch
Personen mit kognitiven BeeinträchtigungenKognitiv
Nutzer von MobilitätshilfenMotorisch
Menschen mit Kinderwagen oder GepäckAlltagsbedingte Mobilitätsanforderungen
SeniorenAlterbedingt
Klein- oder Großwüchsige PersonenKörpermaße

Es wird deutlich, dass die DIN 18040-2 Norm ein umfassendes Konzept der Barrierefreiheit verfolgt, das vielfältige tägliche Gegebenheiten und unterschiedliche persönliche Voraussetzungen in den Mittelpunkt rückt.

Barrierefreiheit im Fokus

DIN-Normen setzen Maßstäbe für die Gestaltung barrierefreier und inklusiver Außenbereiche, die für alle Menschen, einschließlich Personen mit Mobilitätseinschränkungen, zugänglich sind. Spezifikationen bezüglich der Abmessungen in Bewegungszonen, Beschaffenheit der Bodenbeläge sowie Kriterien für Navigationshilfen und die Weitergabe von Informationen sind Kerninhalte dieser Richtlinie. Eine zentrale Rolle spielen Leitsysteme und Signale, die zur Orientierung beitragen – gestaltet nach dem Prinzip, dass mindestens zwei der Sinne – visuell, auditiv oder haptisch – erreicht werden sollen.

Elemente des öffentlichen Freiraums

  • Straßen und Wege
  • Öffentliche Plätze und Piazzen
  • Parks und Erholungsflächen
  • Grabstätten und Friedhöfe
  • Waldgebiete und Naturreservate

Kriterien für barrierefreie Umgebungen

BereichVorgaben
BewegungsräumeDefinierte Mindestmaße, um Mobilität für alle zu gewährleisten.
OberflächenbeschaffenheitStrukturierte Anforderungen an Bodenmaterialien für sicheres Begehen.
Orientierung und InformationKonzept der Ansprache von mindestens zwei Sinnen mittels geeigneter Leitsysteme.

Das Ziel dieser Normen ist ein gleichberechtigter Zugang und die Nutzung städtischer sowie ländlicher Räume, unabhängig von körperlichen Fähigkeiten. Das daraus resultierende Design soll nicht nur praktisch und sicher, sondern auch integrativ sein, um die Lebensqualität für alle zu verbessern.

Bodenindikatoren

In der entsprechenden Norm werden die Charakteristiken von Bodenindikatoren detailliert definiert. Dies umfasst einerseits die Präzisierung ihrer Gestaltung sowie andererseits die exakten Abmessungen. Ebenso wird innerhalb dieser Richtlinien der Helligkeitskontrast, der für Bodenindikatoren gelten soll, genau vorgegeben.

EigenschaftBeschreibung
GestaltDie geometrische Formgebung der Bodenindikatoren, einschließlich aller relevanten Konturmerkmale.
MaßeDie spezifizierten Dimensionen und Größenverhältnisse, die bei der Herstellung der Bodenindikatoren zu beachten sind.
LeuchtdichtekontrastDas Maß an visuellem Unterschied in der Helligkeit zwischen den Bodenindikatoren und ihrer unmittelbaren Umgebung für maximale Sichtbarkeit und Effektivität.

Norm 32976 für visuelle Informationen im öffentlichen Bereich

Die vorgegebenen Kriterien der Norm 32976 haben das Ziel, visuelle Elemente im öffentlichen Sektor so zu gestalten, dass sie für Personen mit Seheinschränkungen besser wahrnehmbar werden. Dies bezieht sich nicht nur auf Orte des täglichen Lebens, wie Straßen und Gebäude, sondern erstreckt sich ebenso auf Transportmittel und zugehörige Infrastrukturen. Die Implementierung dieser Standards dient der Erhöhung der Sicherheit und Mobilität sowie der Verbesserung der Orientierung für Menschen, die im Sehvermögen eingeschränkt sind. Zu den wesentlichen visuellen Informationen, die von der Norm berührt werden, gehören:

InformationstypBeispiele
Weg- und Verkehrsleitsysteme
  • Fahrpläne für den öffentlichen Nahverkehr
  • Ãœbersichten zu Tarifzonen
  • Detaillierte Wegweisungen zu bestimmten Orten
Markierungen von Barrieren und Bedienelementen
  • Hinweisschilder für Absperrungen
  • Visualisierung gefährlicher Bereiche
  • Kennzeichnung von Bedienelementen wie an Automaten oder Eingangstüren

Die praktische Anwendung dieser Norm trägt dazu bei, den Alltag von Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu erleichtern, indem visuelle Hindernisse reduziert und Informationen barrierefreier gestaltet werden. Im Bereich des behindertengerechten Bauens bieten Normen wie die DIN-Vorschriften unerlässliche Richtlinien, die Details zu räumlichen Dimensionen, notwendigen Abständen und Bewegungsflächen sowie zu den Eigenschaften und Maßen von Zugängen und verschiedensten Raumkomponenten präzisieren. Folglich ist es empfehlenswert, diese Vorgaben bei praktischen Bauprojekten inhaltlich zu berücksichtigen und umzusetzen.

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