Mit dem Kauf eines Treppenlifts sind hohe finanzielle Investitionen verbunden. Krankenkassen zahlen hierfür nicht. Auch die Pflegeversicherung kommt im Regelfall nur für einen Teil der anfallenden Kosten auf. Viele Käufer sind daher auf Eigeninitiative angewiesen. Unterstützung erhalten sie dabei von der staatlichen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW bietet mit „Altersgerecht Umbauen“ ein eigenes Programm zum Thema.
Durch den Einbau eines Treppenlifts kann Selbständigkeit zurück erlangt werden. Menschen können so länger in den eigenen vier Wänden – und damit glücklich – bleiben. Doch mit dem Einbau eines Treppenlifts sind hohe finanzielle Investitionen verbunden. Ein Teil hiervon muss in der Regel eigenfinanziert werden. Das ist nicht immer leicht, denn schließlich geht es um mehrere Tausend Euro
Investition in einen Treppenlift
Der Kauf und Einbau eines Treppenlifts ist mit hohen Kosten verbunden. Selbst bei einfachen Treppenliften belaufen sich die Kosten schnell auf deutlich über 4.000 Euro. Bei komplexeren Einbausituationen, bestimmten individuellen Anforderungen oder Bauformen, können die Preise jedoch auch leicht auf über 15.000 Euro steigen. Der Kauf eines Treppenlifts ist daher eine große Investition.
Erschwerend kommt hinzu, dass die gesetzlichen Krankenkassen für die anfallenden Kosten nicht aufkommen. Da Treppenlifte nicht zu den medizinischen Hilfsmitteln gehören, müssen Krankenversicherungen auch keine Zuzahlungen leisten. Viele Interessenten müssen daher Eigeninitiative zeigen und den Treppenlift ganz oder teilweise selbst finanzieren.
Finanzierung | Details |
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Kosten | Hohe Kosten für Kauf und Einbau ca. 4.000 Euro, bei komplexeren Einbausituationen über 15.000 Euro |
Kostenübernahme | Keine Kostenübernahme durch Krankenkassen. 4.000 € Zuschuss durch Pflegekassen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. |
Finanzierung | Interessenten müssen einen Treppenlift teilweise selbst finanzieren |
Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW ist eine staatlichen Förderbank. Ihr Ziel ist nicht die Gewinnmaximierung. Stattdessen legt die KfW Programme auf, die sich mit speziellen Themen befassen, die als förderungswürdig erachtet werden. Ein solches Thema ist „Altersgerecht Umbauen“. Über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW auch den Einbau eines Treppenlifts. Natürlich ist der Treppenlift nicht das einzige Anwendungsgebiet des Förderprogramms.
Über „Altersgerecht Umbauen“ können alle baulichen Veränderungen finanziert werden, die bestimmte Auflagen erfüllen. Mit den geförderten Maßnahmen sollen moderne Umrüstungen finanziert werden, die es Menschen ermöglichen, komfortabler zu wohnen und sich dabei unabhängig von körperlichen Einschränkungen in jedem Alter wohl zu fühlen. Die Förderung kann sowohl von Hauseigentümern, als auch von Mietern oder Vermietern in Anspruch genommen werden.
Förderungen | Beschreibung |
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KfW | Staatliche Förderbank mit dem Ziel, Programme für förderungswürdige Themen aufzulegen. |
Altersgerecht Umbauen | Förderprogramm, das auch den Einbau eines Treppenlifts unterstützt. |
Ziele | Finanzierung baulicher Veränderungen, die den Wohnkomfort für Menschen aller Altersgruppen erhöhen. |
Förderungsberechtigt | Hauseigentümer, Mieter und Vermieter. |
Das Programm „Altersgerecht Umbauen“
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ (unter den Nummern 155 und 455) eine attraktive Möglichkeit für Haus- und Wohnungseigentümer, ihre Immobilien barrierefrei und altersgerecht zu gestalten. Dieses Programm stellt sicher, dass Senioren und Personen mit eingeschränkter Mobilität länger eigenständig in ihren eigenen vier Wänden wohnen können, indem es finanzielle Unterstützung für notwendige Umbauten bereitstellt. Das Programm gliedert sich in zwei Hauptkomponenten: einen zinsgünstigen Kredit (Nummer 155) und einen direkten Zuschuss (Nummer 455).
Die Kreditvariante ermöglicht es den Teilnehmern, größere Summen für Umbauten zu leihen, und das zu besonders günstigen Konditionen. Die Darlehenshöhe kann pro Wohneinheit bis zu 50.000 Euro betragen. Damit können umfassende Umbaumaßnahmen umgesetzt werden, die beispielsweise den Einbau von Aufzügen, Treppenliften oder die Anpassung von Badezimmern und Küchen umfassen. Durch die günstigen Zinsen wird gewährleistet, dass die finanzielle
Achtung: Da die Bundesregierung bislang keine neuen Mittel freigegeben hat, wird das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ mit dem Zuschuss (Nr. 455) jährlich neu entschieden. Aktuell ist noch nicht klar, ob es das Programm auch in diesem Jahr geben wird. Beim Kredit-Programm (Nr. 155) sieht dies anders aus. Die KfW hat hier bereits bekannt gegeben, dass das Programm fortgesetzt wird.
KfW-Programme | Beschreibung |
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Programm | Altersgerecht Umbauen |
Kredit | Zinsgünstiger Kredit (155) |
Zuschuss | Direkte finanzielle Förderung (455) |
Maximale Förderung | 5% bis 10% der Umbaukosten |
Aktuelle Verfügbarkeit | Zuschuss Unklar, Kredit weiterhin verfügbar |
Was bietet das Programm „Altersgerecht Umbauen“?
In erster Linie bietet das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 155) günstige Kreditkonditionen. Die Zinssätze bewegen sich also deutlich unterhalb dessen, was normale Banken verlangen. Die KfW finanziert bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro. Die tatsächlichen Zinsen sind individuell unterschiedlich. Der Zinssatz beginnt jedoch bereits bei 1,00 Prozent effektiv pro Jahr. Laufzeiten bis zu 30 Jahren sind bei maximal 10-jähriger Zinsbindung möglich. Alternativ wird ein endfälliges Darlehen mit bis zu acht Jahren Laufzeit angeboten. Jederzeit und kostenfrei kann dabei eine Sonder-Tilgung erfolgen.
Mit dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ können in 7 Bereichen Maßnahmen einzeln oder in Kombination gefördert werden. Der Antrag kann sowohl von Hauseigentümern, als auch von Mietern oder Vermietern gestellt werden. Die Abwicklung erfolgt über die jeweilige Hausbank. In jedem Fall muss der Antrag vor Beginn der Umbau-Arbeiten gestellt werden. Dies gilt auch für das Programm (Nr. 455).
155 | Beschreibung |
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Programm | „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 155) |
Finanzierung | Bis zu 100% der Kosten, maximal 50.000 Euro |
Zinssatz | günstiger Zinssatz |
Laufzeiten | Bis zu 30 Jahre, max. 10 Jahre Zinsbindung |
Sonder-Tilgung | Jederzeit und kostenfrei |
Förderbereiche | A: Wege zu Gebäuden und Außenanlagen B: Eingangsbereich und Wohnungszugang C: Überwindung von Treppen und Stufen D: Umgestaltung der Raumgeometrie E: Maßnahmen an Sanitärräumen F: Bedienelemente und Hilfesysteme G: Umgestaltung zu Gemeinschaftsräumen |
Antragssteller | Hauseigentümer, Mieter, Vermieter |
Abwicklung | Ãœber die jeweilige Hausbank |
Antragsstellung | Vor Beginn der Umbau-Arbeiten |
Zuschuss durch die Pflegeversicherung
Eine Förderung für Umbauten gibt es auch von der Pflegeversicherung. Sofern mindestens der Pflegegrad eins vorliegt, kann die Pflegeversicherung Umbaumaßnahmen und den Einbau eines Treppenlifts mit bis zu 4.000 Euro fördern. In vielen Fällen ermöglicht die Förderung der Pflegekasse die Finanzierung eines Treppenlifts daher nur zum Teil. Der Restbetrag kann ggf. natürlich auch über die KfW Bank finanziert werden.
Von den Krankenkassen gibt es im Ãœbrigen keine weiteren Zuschüsse. Sie zahlen für Treppenlifte nicht, da es sich – nach Ansicht des Bundessozialgerichts – nicht um medizinische Hilfsmittel handelt. Die Kosten eines Treppenliftes können unter Umständen jedoch von anderen Kostenträgern, wie etwa einer Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung bzw. von Sozial- und Versorgungsämtern übernommen werden. Ob eine solche Förderung möglich ist, sollte daher direkt mit dem Anbieter bei den ersten Beratungsgesprächen erörtert werden. Weitere Zuschüsse sind auch über private Versicherungen möglich. So kann zum Beispiel die Unfallversicherung die Anschaffung eines Treppenliftes unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen, wenn bereits ein Pflegegrad beantragt wurde.
Muster-Antrag zum Download – Antrag auf einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung
Wichtig ist, das dem Betroffenen vor Antragstellung ein Pflegegrad zugewiesen wurde. Nur derjenige hat einen Anspruch auf Kostenzuschuss, welcher mindestens in den Pflegegrad 1 eingeteilt wurde. Ist dies nicht der Fall, wird die Pflegeversicherung den Kauf eines Treppenliftes nicht fördern und die Kosten nicht übernehmen.
Zusammenfassung | Beschreibung |
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Förderung durch Pflegeversicherung | Pflegeversicherung fördert bis zu 4.000 Euro, sofern mindestens Pflegegrad eins vorliegt. Restbetrag kann ggf. über KfW Bank finanziert werden. |
Krankenkassen | Kein Zuschuss. Treppenlifte sind kein medizinisches Hilfsmittel. Kostenübernahme möglicherweise durch Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung, Sozial- und Versorgungsämter. |
Private Versicherungen | Möglichkeit von Zuschüssen, z.B. Unfallversicherung bei vorhandenem Pflegegrad. |
Pflegegrad | Antrag auf Wohnumfeldverbesserung – Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen; sonst keine Förderung durch Pflegeversicherung. |