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Treppenlift KfW Förderung: Finanzielle Förderung beim Kauf eines Treppenliftes durch die KfW Bank

Mit dem Kauf eines Treppenlifts sind hohe finanzielle Investitionen verbunden. Krankenkassen zahlen hierfür nicht. Auch die Pflegeversicherung kommt im Regelfall nur für einen Teil der anfallenden Kosten auf. Viele Käufer sind daher auf Eigeninitiative angewiesen. Unterstützung erhalten sie dabei von der staatlichen Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW bietet mit „Altersgerecht Umbauen“ ein eigenes Programm zum Thema.

Durch den Einbau eines Treppenlifts kann Selbständigkeit zurück erlangt werden. Menschen können so länger in den eigenen vier Wänden – und damit glücklich – bleiben. Doch mit dem Einbau eines Treppenlifts sind hohe finanzielle Investitionen verbunden. Ein Teil hiervon muss in der Regel eigenfinanziert werden. Das ist nicht immer leicht, denn schließlich geht es um mehrere Tausend Euro

Investition in einen Treppenlift

Der Kauf und Einbau eines Treppenlifts ist mit hohen Kosten verbunden. Selbst bei einfachen Treppenliften belaufen sich die Kosten schnell auf deutlich über 4.000 Euro. Bei komplexeren Einbausituationen, bestimmten individuellen Anforderungen oder Bauformen, können die Preise jedoch auch leicht auf über 15.000 Euro steigen. Der Kauf eines Treppenlifts ist daher eine große Investition.

treppenlift InvestitionenFotosQuelle: kfw.de | KfW-Bildarchiv

Erschwerend kommt hinzu, dass die gesetzlichen Krankenkassen für die anfallenden Kosten nicht aufkommen. Da Treppenlifte nicht zu den medizinischen Hilfsmitteln gehören, müssen Krankenversicherungen auch keine Zuzahlungen leisten. Viele Interessenten müssen daher Eigeninitiative zeigen und den Treppenlift ganz oder teilweise selbst finanzieren.

Finanzierung
Details
KostenHohe Kosten für Kauf und Einbau ca. 4.000 Euro, bei komplexeren Einbausituationen über 15.000 Euro
KostenübernahmeKeine Kostenübernahme durch Krankenkassen. 4.000 € Zuschuss durch Pflegekassen, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
FinanzierungInteressenten müssen einen Treppenlift teilweise selbst finanzieren

Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW ist eine staatlichen Förderbank. Ihr Ziel ist nicht die Gewinnmaximierung. Stattdessen legt die KfW Programme auf, die sich mit speziellen Themen befassen, die als förderungswürdig erachtet werden. Ein solches Thema ist „Altersgerecht Umbauen“. Über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ fördert die KfW auch den Einbau eines Treppenlifts. Natürlich ist der Treppenlift nicht das einzige Anwendungsgebiet des Förderprogramms.

kfw bank förderungFotosQuelle: kfw.de | Pressebild der KfW Bank

Über „Altersgerecht Umbauen“ können alle baulichen Veränderungen finanziert werden, die bestimmte Auflagen erfüllen. Mit den geförderten Maßnahmen sollen moderne Umrüstungen finanziert werden, die es Menschen ermöglichen, komfortabler zu wohnen und sich dabei unabhängig von körperlichen Einschränkungen in jedem Alter wohl zu fühlen. Die Förderung kann sowohl von Hauseigentümern, als auch von Mietern oder Vermietern in Anspruch genommen werden.

Förderungen
Beschreibung
KfWStaatliche Förderbank mit dem Ziel, Programme für förderungswürdige Themen aufzulegen.
Altersgerecht UmbauenFörderprogramm, das auch den Einbau eines Treppenlifts unterstützt.
ZieleFinanzierung baulicher Veränderungen, die den Wohnkomfort für Menschen aller Altersgruppen erhöhen.
FörderungsberechtigtHauseigentümer, Mieter und Vermieter.

Das Programm „Altersgerecht Umbauen“

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ (unter den Nummern 155 und 455) eine attraktive Möglichkeit für Haus- und Wohnungseigentümer, ihre Immobilien barrierefrei und altersgerecht zu gestalten. Dieses Programm stellt sicher, dass Senioren und Personen mit eingeschränkter Mobilität länger eigenständig in ihren eigenen vier Wänden wohnen können, indem es finanzielle Unterstützung für notwendige Umbauten bereitstellt. Das Programm gliedert sich in zwei Hauptkomponenten: einen zinsgünstigen Kredit (Nummer 155) und einen direkten Zuschuss (Nummer 455).

Die Kreditvariante ermöglicht es den Teilnehmern, größere Summen für Umbauten zu leihen, und das zu besonders günstigen Konditionen. Die Darlehenshöhe kann pro Wohneinheit bis zu 50.000 Euro betragen. Damit können umfassende Umbaumaßnahmen umgesetzt werden, die beispielsweise den Einbau von Aufzügen, Treppenliften oder die Anpassung von Badezimmern und Küchen umfassen. Durch die günstigen Zinsen wird gewährleistet, dass die finanzielle

Achtung: Da die Bundesregierung bislang keine neuen Mittel freigegeben hat, wird das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ mit dem Zuschuss (Nr. 455) jährlich neu entschieden. Aktuell ist noch nicht klar, ob es das Programm auch in diesem Jahr geben wird. Beim Kredit-Programm (Nr. 155) sieht dies anders aus. Die KfW hat hier bereits bekannt gegeben, dass das Programm fortgesetzt wird.

KfW-Programme
Beschreibung
ProgrammAltersgerecht Umbauen
KreditZinsgünstiger Kredit (155)
ZuschussDirekte finanzielle Förderung (455)
Maximale Förderung5% bis 10% der Umbaukosten
Aktuelle Verfügbarkeit Zuschuss Unklar, Kredit weiterhin verfügbar

Was bietet das Programm „Altersgerecht Umbauen“?

In erster Linie bietet das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 155) günstige Kreditkonditionen. Die Zinssätze bewegen sich also deutlich unterhalb dessen, was normale Banken verlangen. Die KfW finanziert bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro. Die tatsächlichen Zinsen sind individuell unterschiedlich. Der Zinssatz beginnt jedoch bereits bei 1,00 Prozent effektiv pro Jahr. Laufzeiten bis zu 30 Jahren sind bei maximal 10-jähriger Zinsbindung möglich. Alternativ wird ein endfälliges Darlehen mit bis zu acht Jahren Laufzeit angeboten. Jederzeit und kostenfrei kann dabei eine Sonder-Tilgung erfolgen.

kfw altersgerecht umbauenFotosQuelle: kfw.de | Pressebild der KfW Bank

Mit dem KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ können in 7 Bereichen Maßnahmen einzeln oder in Kombination gefördert werden. Der Antrag kann sowohl von Hauseigentümern, als auch von Mietern oder Vermietern gestellt werden. Die Abwicklung erfolgt über die jeweilige Hausbank. In jedem Fall muss der Antrag vor Beginn der Umbau-Arbeiten gestellt werden. Dies gilt auch für das Programm (Nr. 455).

155
Beschreibung
Programm„Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 155)
FinanzierungBis zu 100% der Kosten, maximal 50.000 Euro
Zinssatzgünstiger Zinssatz
LaufzeitenBis zu 30 Jahre, max. 10 Jahre Zinsbindung
Sonder-TilgungJederzeit und kostenfrei
FörderbereicheA: Wege zu Gebäuden und Außenanlagen
B: Eingangsbereich und Wohnungszugang
C: Überwindung von Treppen und Stufen
D: Umgestaltung der Raumgeometrie
E: Maßnahmen an Sanitärräumen
F: Bedienelemente und Hilfesysteme
G: Umgestaltung zu Gemeinschaftsräumen
AntragsstellerHauseigentümer, Mieter, Vermieter
AbwicklungÜber die jeweilige Hausbank
AntragsstellungVor Beginn der Umbau-Arbeiten

Zuschuss durch die Pflegeversicherung

Eine Förderung für Umbauten gibt es auch von der Pflegeversicherung. Sofern mindestens der Pflegegrad eins vorliegt, kann die Pflegeversicherung Umbaumaßnahmen und den Einbau eines Treppenlifts mit bis zu 4.000 Euro fördern. In vielen Fällen ermöglicht die Förderung der Pflegekasse die Finanzierung eines Treppenlifts daher nur zum Teil. Der Restbetrag kann ggf. natürlich auch über die KfW Bank finanziert werden.

Treppenlift pflegeversicherungFotosCopyright (c) 123RF Stock Photos

Von den Krankenkassen gibt es im Übrigen keine weiteren Zuschüsse. Sie zahlen für Treppenlifte nicht, da es sich – nach Ansicht des Bundessozialgerichts – nicht um medizinische Hilfsmittel handelt. Die Kosten eines Treppenliftes können unter Umständen jedoch von anderen Kostenträgern, wie etwa einer Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung bzw. von Sozial- und Versorgungsämtern übernommen werden. Ob eine solche Förderung möglich ist, sollte daher direkt mit dem Anbieter bei den ersten Beratungsgesprächen erörtert werden. Weitere Zuschüsse sind auch über private Versicherungen möglich. So kann zum Beispiel die Unfallversicherung die Anschaffung eines Treppenliftes unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen, wenn bereits ein Pflegegrad beantragt wurde.

Muster-Antrag zum Download – Antrag auf einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung

Wichtig ist, das dem Betroffenen vor Antragstellung ein Pflegegrad zugewiesen wurde. Nur derjenige hat einen Anspruch auf Kostenzuschuss, welcher mindestens in den Pflegegrad 1 eingeteilt wurde. Ist dies nicht der Fall, wird die Pflegeversicherung den Kauf eines Treppenliftes nicht fördern und die Kosten nicht übernehmen.

Zusammenfassung
Beschreibung
Förderung durch PflegeversicherungPflegeversicherung fördert bis zu 4.000 Euro, sofern mindestens Pflegegrad eins vorliegt. Restbetrag kann ggf. über KfW Bank finanziert werden.
KrankenkassenKein Zuschuss. Treppenlifte sind kein medizinisches Hilfsmittel. Kostenübernahme möglicherweise durch Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherung, Sozial- und Versorgungsämter.
Private VersicherungenMöglichkeit von Zuschüssen, z.B. Unfallversicherung bei vorhandenem Pflegegrad.
PflegegradAntrag auf Wohnumfeldverbesserung – Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen; sonst keine Förderung durch Pflegeversicherung.
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Der Angebotsvergleich ist unabhängig und kostenlos. Auf Wunsch informieren wir Sie zusätzlich über mögliche Förderungen – etwa den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Person oder die KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen. So wissen Sie frühzeitig, welche finanzielle Unterstützung infrage kommt und mit welchen Kosten Sie nach Abzug der Förderung rechnen müssen.

Häufige Fragen

  • Die Kosten richten sich vor allem nach Treppenverlauf, Etagenzahl, Modell und Montageaufwand. Ein Sitzlift für eine gerade Treppe ist die günstigste Lösung und liegt häufig bei etwa 3.500 bis 8.000 €. Bei kurvigen oder gewendelten Treppen wird die Schiene individuell gefertigt; realistisch sind dann oft 7.500 bis 17.000 €. Plattformlifte, Außenanlagen und Sonderausstattungen können deutlich teurer sein. Ein belastbarer Preis entsteht erst nach Aufmaß, weil schon wenige Kurven, Podeste oder enge Treppenhäuser den Aufwand verändern.

  • Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person zahlen, wenn der Treppenlift die häusliche Pflege erleichtert oder mehr Selbstständigkeit ermöglicht. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich. Zusätzlich ist der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung seit 2026 wieder beantragbar: für Einzelmaßnahmen bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €. Alternativ oder ergänzend kommt der KfW-Kredit 159 bis 50.000 € je Wohneinheit infrage. Wichtig: Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss und Einbau gestellt werden.

  • Bei einer geraden Treppe fährt der Lift auf einer geraden Standardschiene. Das ist technisch einfacher, meist schneller lieferbar und oft günstiger. Bei kurvigen, gewendelten oder mehrgeschossigen Treppen wird die Schiene nach dem Aufmaß passgenau gefertigt. Dabei werden Kurvenradien, Podeste, Steigung, Parkposition und nutzbare Treppenbreite berücksichtigt. Diese Einzelanfertigung erklärt den höheren Preis und die längere Lieferzeit.

  • Die Montage selbst dauert bei vielen Sitzliften nur wenige Stunden. Gerade Anlagen lassen sich oft kurzfristig realisieren, wenn Modell und Schiene verfügbar sind. Bei Kurventreppen folgt nach dem Vor-Ort-Aufmaß zunächst die Fertigung der Schiene; dadurch vergehen bis zur Montage meist einige Wochen. In der Regel wird die Schiene auf den Stufen befestigt, nicht an der Wand. Größere Eingriffe in die Bausubstanz sind deshalb meist nicht nötig.

  • Ja, vor allem gerade Sitzlifte werden häufig gebraucht oder zur Miete angeboten. Das kann sinnvoll sein, wenn der Lift nur für eine begrenzte Zeit benötigt wird, etwa nach einer Operation oder während einer Reha. Bei Mietmodellen fallen meist eine Einbaupauschale und monatliche Kosten an. Kurvenlifte sind deutlich seltener gebraucht sinnvoll, weil die Schiene individuell zur Treppe passen muss. Beim Vergleich sollten Sie deshalb Kaufpreis, Mietdauer, Rückbau, Garantie, Wartung und mögliche Zuschüsse gemeinsam betrachten.

  • Moderne Sitzlifte sind kompakt. Sitz, Armlehnen und Fußstütze werden nach der Fahrt hochgeklappt, damit die Treppe weiter nutzbar bleibt. Entscheidend sind Treppenbreite, Kopffreiheit, Auslauf oben und unten sowie eine sichere Parkposition. Viele Anlagen lassen sich auch in schmaleren Treppenhäusern planen; bei sehr engen Treppen kann ein Stehlift, ein besonders schlanker Sitzlift oder eine andere Liftart sinnvoller sein. Das lässt sich zuverlässig nur vor Ort beurteilen.

  • Ein Treppenlift sollte zur körperlichen Situation des Nutzers passen und ohne fremde Hilfe bedienbar sein. Üblich sind Sicherheitsgurt, Hindernissensoren, Notstopp, sanftes Anfahren und Bremsen sowie Bedienelemente am Lift und an den Haltestellen. Viele Anlagen fahren akkubetrieben oder verfügen über eine Notabsenkung, damit eine Fahrt bei Stromausfall sicher beendet werden kann. Sinnvoll sind außerdem Notruf oder Alarmfunktion und eine regelmäßige Wartung.

  • Sie beschreiben zunächst Treppenform, Etagenzahl, Einsatzort und gewünschte Nutzung. Danach prüfen Fachbetriebe aus Ihrer Region, welche Bauart passt und welche Förderungen realistisch sind. Für ein verbindliches Angebot ist in der Regel ein Vor-Ort-Aufmaß nötig. So lassen sich Schienenverlauf, Parkposition, Montagepunkte und mögliche Hindernisse sauber planen. Vergleich und Beratung sind kostenlos und unverbindlich.

  • Der klassische Treppenlift ist ein Sitzlift für Personen, die sich umsetzen und sicher sitzen können. Für Nutzer, die im Rollstuhl bleiben, kommt eher ein Plattformlift in Betracht. Bei kurzen Höhenunterschieden am Eingang oder zur Terrasse kann ein Hublift besser passen. Für Personen, die schlecht sitzen, aber sicher stehen können, gibt es Stehlifte. Die richtige Bauart hängt weniger vom Produktnamen ab als von Mobilität, Treppenform, Platz und täglicher Nutzung.

  • Meist nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse. Ein fest eingebauter Treppenlift wird in der Regel als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI eingeordnet, nicht als klassisches Hilfsmittel der Krankenversicherung. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und ein Antrag vor Beginn der Maßnahme. Ohne Pflegegrad kommen vor allem KfW-Förderung, regionale Programme in Ihrer Region oder in Sonderfällen andere Kostenträger wie Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft infrage.

  • Das ist möglich, wenn die medizinische Notwendigkeit nachvollziehbar belegt ist. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten eines Treppenlifts nicht allein deshalb abgelehnt werden dürfen, weil kein vorheriges amtsärztliches Gutachten vorliegt. Praktisch sollten Sie ärztliche Unterlagen, Rechnungen und Förderbescheide sorgfältig aufbewahren. Zuschüsse mindern den absetzbaren Betrag; zusätzlich prüft das Finanzamt die zumutbare Eigenbelastung. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater oder das Finanzamt.

  • Ja. Für Eingangstreppen, Kellerabgänge oder Gartenbereiche gibt es Außenlifte mit korrosionsgeschützten Bauteilen, wetterfester Elektrik, rutschhemmender Ausführung und Abdeckung. Der Montageort muss tragfähig, entwässert und im Winter sicher nutzbar sein. Außenanlagen sind wegen Materialschutz und Montagebedingungen meist teurer als Innenanlagen. Förderfähig können sie ebenfalls sein, wenn sie Barrieren im Wohnumfeld reduzieren.

  • Zu den laufenden Kosten zählen vor allem Strom, Wartung und mögliche Verschleißteile. Der Stromverbrauch ist im Alltag meist niedrig, weil der Lift nur während der Fahrt nennenswert Energie benötigt und sonst lädt oder im Stand-by bleibt. Eine jährliche Wartung ist sinnvoll; viele Anbieter bieten dafür Serviceverträge an. Beim Vergleich sollten Sie deshalb nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Garantie, Reaktionszeit im Störfall, Wartungskosten und Akkuwechsel betrachten.

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