Der Einbau eines Treppenliftes kann für nicht ausgebildete Personen zur schieren Herausforderung werden. Nur ausgebildete Monteure können nach dem Einbau die Sicherheit und Funktionsfähigkeit eines Treppenliftes „garantieren“ und übernehmen im Schadensfall die Verantwortung. Wann lohnt sich der Eigeneinbau eines Liftes und mit welchen Kosteneinsparungen kann man rechnen?
Gilt die Gewährleistungsfrist bei Treppenliften auch dann, wenn man diesen selbst eingebaut? Welche Vorschriften zur Sicherheit müssen beachtet werden? Muss das Bauamt unterrichtet werden, wenn man einen Außenlift installiert? Möchte man einen Treppenlift selbst einbauen, müssen im Vorfeld viele Fragen geklärt werden. Denn nicht immer führt die Selbst-Montage eines Liftes langfristig zu Kosten-Einsparungen. Wir geben im folgenden Artikel einen Überblick für Chancen und Risiken.
Vorab: Welcher Treppenlift ist der Richtige?
Da die Einbaukosten für einen neuen Treppenlift schnell ausufern können, sollte man sich bereits im Vorfeld darüber im klaren sein, wo der Lift eingebaut werden soll und welche Anforderungen er erfüllen muss. Da es derzeit viele verschiedene Anbieter und Modelle auf dem Markt gibt, ist es zu empfehlen schon möglichst früh eine Vorauswahl zu treffen. Darüber hinaus sollte man sich in jedem Fall mehrere Angebote einholen um so die Preise besser miteinander vergleichen zu können.
Die Verbraucherschutzzentrale empfiehlt zudem, dass man den Treppenlift vor dem Kauf ausführlich testet. Die Nutzung eines solchen Liftes ist für viele Menschen anfangs sehr gewöhnungsbedürftig, daher gilt es bereits im Vorfeld festzustellen, ob man mit dem gewünschten Modell auch zurechtkommt. Ebenso sollte man sich einen Überblick über die mögliche Zusatzausstattung machen. Da man im Normalfall nur ein Mal eine solche Anschaffung tätigt, sollte der Treppenlift von Anfang an perfekt auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten sein.
Was muss man vor der Montage beachten?
Zuallererst gilt es das passende Modell zu finden. Derzeit hat man die Auswahl zwischen einem Sitz-, Plattform-, Hub- oder Stehlift. Des Weiteren sollte man sich überlegen, ob man sich ein neues Modell zulegen möchte, oder ob auch ein gebrauchter Treppenlift verfügbar ist. Bei gebrauchten Modellen sollte man darauf achten, dass diese über die passenden Abmessungen und über die gewünschte Ausstattung verfügen. Viele Hersteller bieten neben dem Kauf auch die Möglichkeit den Treppenlift zu mieten oder durch eine Finanzierung abzubezahlen. Darüber hinaus sollte man sich über die Fördermöglichkeiten informieren. Neben der KfW-Förderung bieten auch die meisten Krankenkassen Zuschüsse an.
Die grundsätzlichen Schritte bei der Montage
Vorab wird die Treppe mit Folie ausgelegt, so dass diese nicht zu stark verschmutzt wird. Danach beginnt das Verlegen der Schienen. Diese werden, je nach Gegebenheit, entweder an der Treppeninnenseite oder an der Wand montiert. Dementsprechend sollte man dafür sorgen, dass Bilder oder Ähnliches abgehängt werden, so dass sich die notwendigen Bohrungen ohne weitere Probleme durchführen lassen. Das Schienensystem wird dann an den Treppenverlauf angepasst. Bei besonders kurvigen oder steilen Treppen muss man besonders darauf achten, dass alle Schienen auf einer Höhe angeracht werden.
Bei einem Plattformlift, der den Transport eines Rollstuhls ermöglicht, werden hingegen zwei Schienen benötigt, um das zusätzliche Gewicht besser tragen und verteilen zu können. Allerdings muss das Treppenhaus dafür groß genug sein, dass man auch neben dem Lift herlaufen kann. Ist die Treppe besonders steil oder kurvig kann die Montage natürlich deutlich länger dauern. Nachdem die Schienen verlegt sind, wird der Treppenlift in das sogenannte Gestänge eingehängt. Danach wird die Position des Liftes so lange korrigiert, bis sich dieser absolut ruckelfrei nutzen lässt.
Eigenverantwortlicher Einbau oder Montage durch Fachleute?
Der Einbau eines Treppen- beziehungsweise Sitzliftes kann für Laien schnell eine schier unüberwindbare Aufgabe darstellen. Um die Sicherheit und die Funktionstüchtigkeit gewährleisten zu können, sollte man die Montage daher am besten von ausgebildeten Fachkräften durchführen lassen. Diese sind geübt darin das Schienensystem des Treppenliftes auch über mehrere Etagen oder bei besonders kurvigen oder steilen Treppen professionell verlegen zu können. Darüber hinaus kennen die Monteure auch die gesetzlich vorgegebenen Einbauvorschriften.
Es empfiehlt sich den Monteuren bereits vor dem Einbau des Treppenliftes Zugang zu den jeweiligen Räumlichkeiten zu gewähren. So kann sich das Montageteam ein genaues Bild über die örtlichen Gegebenheiten machen, was den späteren Einbau deutlich vereinfachen kann. Der eigentliche Einbau des Treppenliftes dauert im Schnitt zwischen drei und acht Stunden. Danach wird der Lift nochmals einer ausführlichen Sicherheits- und Qualitätsprüfung unterzogen. Hier sollte man übrigens nicht davor zurückschrecken offene Fragen direkt zu stellen.
Die Montage eines normalen Sitzliftes für eine Person ohne Rollstuhl
Entscheidet man sich dazu den Treppenlift in Eigenregie zu montieren, sollte man bereits im Vorfeld darauf achten, dass man alle benötigten Materialien an einem Ort deponiert. Da man für einen Sitzlift nur einen Schienenlauf benötigt, kann man die Schienen bereits im Vorfeld in der korrekten Reihenfolge an der Treppe positionieren. Das sorgt im späteren Montageverlauf für eine deutlich bessere Übersicht.
Nachdem die Schienen montiert sind und man für eine ununterbrochene Stromversorgung gesorgt hat, muss man den Sitzlift vorsichtig am Gestänge einhängen. Hierzu werden in der Regel mindestens zwei Personen benötigt. Danach gilt es die Position des Liftes anzupassen, bis dieser die vorgegebene Strecke ruckelfrei absolvieren kann. Nach jeder Anpassung sollte die betroffene Person eine Probefahrt machen um sicherzustellen, dass die Neujustierung auch korrekt war. Je nach Länge und Aufwand dauert der Einbau eines Sitzliftes zwischen fünf und zehn Stunden.
Einbau eines Plattformlifts für Rollstuhlfahrer
Der normale Treppenlift (oder auch Sitzlift) eignet sich auf Grund seiner Bauweise nicht für die Nutzung mit einem Rollstuhl. Aus diesem Grund benötigen Rollstuhlfahrer einen sogenannten Plattformlift. Dieser ermöglicht den Transport der betroffenen Person samt Rollstuhl. Allerdings benötigen diese Plattformlifte deutlich mehr Platz im Treppenhaus. Bei besonders engen und kurvigen Treppenhäusern kann es also sein, dass man den Plattformlift nur dann montieren kann wenn man bauliche Veränderungen vornimmt.
Bei einer Erweiterung des Treppenhauses muss man die baulichen Verordnungen einhalten – was übrigens auch für die Besitzer eines Eigenheimes gilt. Auf Grund des deutlich höheren Gewichtes benötigt ein Plattformlift zwei Schienen. Bei dem Einbau gilt es darauf zu achten, dass diese Rohrsysteme stabil in der Wand verankert sind. Darüber hinaus muss die Stromversorgung an jeder Haltestelle gewährleistet sein. Soll der Plattformlift also beispielsweise über zwei Etagen verlaufen darf die Stromversorgung nicht unterbrochen werden.
Treppenlift-Montage im Eigenheim
Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem eigenen Haus einen Treppenlift einbauen möchte, muss in jedem Fall die in dem jeweiligen Bundesland geltenden Bauvorschriften einhalten. Aus diesem Grund sollte man sich am besten schon im Vorfeld über das aktuell geltende Recht informieren. Zudem kann man sich so auch weitere Informationen darüber einholen, was man bei der Montage beachten muss und welche baulichen Veränderungen überhaupt möglich sind.
Sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind, kann der Einbau erfolgen. Ein normaler Sitzlift benötigt nur eine Schiene, die entweder an der Innenseite der Treppe oder an der Wand montiert wird. Die Schienenkonstruktion muss in jedem Fall exakt an den Treppenverlauf angepasst werden. Hier gilt es darauf zu achten, dass die Schiene fest verankert wird, so dass sie das Gewicht des Treppenliftes und der betroffenen Person tragen kann. Daher ist es empfehlenswert vor der Montage einen Statiker hinzuzuziehen.
Einbau eines Treppenliftes in einem Mehrfamilienhaus
Wenn der Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus eingebaut werden soll, gelten natürlich auch die gesetzlichen Vorgaben. Laut der Brandschutzverordnung darf der Fluchtweg über das Treppenhaus niemals eingeschränkt sein. Das bedeutet, dass man bei der Montage des Sitzliftes darauf achten muss, dass mindestens eine Person neben dem Lift herlaufen kann. Bei dem Einbau eines Treppenliftes in mehrgeschossigen Gebäuden muss man darauf achten, dass die Stromversorgung über die gesamte Strecke niemals unterbrochen wird.
Wenn man den Treppenlift in einem Mehrfamilienhaus einbaut benötigt man natürlich dementsprechend viele Schienen. Daher empfiehlt es sich, die Schienen vor der Montage so zu verteilen, wie sie später auch angebracht werden sollen. Gleiches gilt auch für die Schrauben und das übrige Werkzeug. Eine weitere Bedingung für den Einbau des Sitzliftes: es dürfen keine brennbaren Materialien verwendet werden. Diesen Punkt sollte man also bereits bei der Auswahl des Arbeitsmaterials bedenken.
Treppenlift-Einbau als Mieter
Laut dem Deutschen Mieterschutzbund darf ein Vermieter den Einbau eines Treppenliftes keinesfalls verbieten. Allerdings muss man dafür nachweisen können, dass man aus körperlichen Gründen definitiv auf einen solchen Treppenlift angewiesen ist. Die Kosten für den Treppenlift und für den Einbau, nebst möglichen baulichen Veränderungen, muss der Betroffene komplett selber tragen. Darüber hinaus sollte man sich vorher mit dem Vermieter absprechen, da dieser nach dem Einbau eine zusätzliche Kaution verlangen könnte.
Ebenso muss man bei der Montage darauf achten, dass die übrigen Mieter jederzeit uneingeschränkten Zugang zu dem Treppenhaus haben. Aus diesem Grund sollte man die Materialien nicht einfach herumliegen lassen sondern diese nach Möglichkeit erst dann an den Montageplatz bringen, wenn diese auch direkt danach verbaut werden können. Da es sich um ein Mietshaus handelt, sollte man bei der Montage auf unnötige Bohrungen verzichten und die Wände im Nachhinein auch wieder sauber verputzen und streichen.
Wichtig: die Sicherheit
Für den Einbau von Treppenliften gilt zum einen das Geräte- und das Produktsicherheitsgesetz und zum anderen die sogenannte Maschinenverordnung. Darüber hinaus muss ein Treppenlift die üblichen Siegel vorweisen können. Neben der TÜV-Abnahme bei einer Förderhöhe von über drei Metern gilt die EG-Konformitätserklärung für niedrigere Förderhöhen. Außerdem sollte man auf das Typenschild und die Seriennummer des Liftes achten. Neben der Sicherheitsabnahme muss hier auch das Baujahr vermerkt sein.
Zudem gibt es einige Vorschriften in Bezug auf die Sicherheit, den Einbau und den Brandschutz. Daher muss der Treppenlift stets so eingebaut werden, dass sich die Treppe auch weiterhin als Fluchtweg eigent. Sollte diese Funktion der Treppe nach dem Einbau eingeschränkt sein, muss man damit rechnen, dass die gesamte Konstruktion umgebaut werden muss. Allerdings kann man sogenannte Wartezonen einrichten, falls die Treppe nicht parallel von Fußgängern genutzt werden kann. Um die Sicherheit des Treppenliftes auch in Zukunft garantieren zu können, empfiehlt es sich einen Wartungsvertrag bei dem jeweiligen Hersteller abzuschließen. Im Normalfall wird der Treppenlift dann ein Mal pro Jahr überprüft und getestet.