Die Entscheidung zur Anschaffung eines Treppenlifts kann die Lebensqualität entscheidend verbessern. Zunächst sind jedoch hohe Investitionen nötig. Treppenlifte bestehen nämlich aus hochwertigen Materialien, sind aufwendig konzipiert und benötigen eine fachgerechte Montage. Viele Menschen sind daher beim Kauf eines Treppenlifts auf eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder die gesetzliche Krankenversicherung angewiesen.
Günstige Treppenlifte gibt es bereits ab rund 3.000 Euro. Teilweise können die Preise jedoch auch auf über 15.000 Euro steigen. Für den Einzelnen ist dies sicherlich eine sehr hohe Investition, die getätigt werden muss, um die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Nicht immer sind die Käufer eines Treppenlifts jedoch in der Lage, diese Investition alleine zu stemmen. Sie benötigen daher eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder die gesetzliche Krankenversicherung.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Da Treppenlifte nicht als medizinische Hilfsmittel gelten, werden sie von der Krankenkasse nicht bezahlt. Auch Zuschüsse zum Erwerb eines Treppenlifts gibt es von Seiten der Krankenkassen nicht. Die Grundlage für diese Haltung ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 3 KR 14/ 97). Seinerzeit wurde entschieden, dass Treppenlifte keine Hilfsmittel sind, weil sie in der Regel eine bauliche Veränderung bzw. Verbesserung darstellen.

Zieht man beispielsweise um, kann der Treppenlift nicht weiter genutzt werden. Das Hilfsmittel ist damit als solches nicht mehr nutzbar. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts gelten in der Regel nur solche medizinischen Hilfen als Hilfsmittel, die vom Patienten mitgeführt werden können. Nur diese müssen dann auch von den Krankenkassen bezahlt oder bezuschusst werden.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Die Pflegeversicherung kann einen Teil der anfallenden Kosten beim Einbau eines Treppenlifts übernehmen. Rechtlich ist dies damit zu begründen, dass ein Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfelds gewährt werden kann. Eine vollständige Kostenübernahme durch die Pflegekasse gibt es allerdings meist nicht. Die Pflegeversicherungen bezahlen also in der Regel immer nur einen Anteil als Zuschuss zum Kauf eines Treppenlifts.
Den restlichen Betrag muss der Käufer selbst aufbringen oder ggf. finanzieren lassen, sofern kein anderer Kostenträger für die Übernahme der Kosten des Treppenlift-Kaufs in Frage kommt. Je nachdem, ob ein aufwendiger Treppenlift benötigt wird oder ein einfaches Modell ausreichend erscheint, können die von der Pflegeversicherung nicht übernommenen Kosten mehrere Hundert oder auch mehrere Tausend Euro betragen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten des Treppenlifts nicht übernehmen, ist die Pflegekasse im Regelfall der erste Ansprechpartner, wenn es um die Kostenübernahme geht. Doch auch hier sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Die Pflegeversicherung gewährt den Zuschuss nur, wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die das Wohnumfeld des Patienten verbessert. In einem Antrag muss dies begründet werden.
Der Antrag selbst kann formlos erfolgen. Bereits beifügen kann man den Kostenvoranschlag eines Treppenlift-Anbieters. Wichtig: Die Pflegekasse zahlt nur, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Zum Zeitpunkt des Antrags muss der Antragsteller also mindestens den Pflegegrad eins haben. Nur dann ist die Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich. Im Rahmen des Beantragungsprozesses erfolgt in der Regel ein Besuch des medizinischen Dienstes, der die Notwendigkeit zur Anschaffung eines Treppenlifts überprüfen soll.
Wieviel übernimmt die Pflegeklasse?
Festgelegt ist, dass der maximale Zuschuss zum Einbau eines Treppenlifts seitens der Pflegekasse den Betrag von 4.000 Euro nicht übersteigen darf. Die restliche Summe, die beim Kauf bzw. Einbau eines Treppenlifts anfällt, muss der Antragsteller selbst aufbringen.
Antragstellung bei der Pflege- bzw. Krankenkasse
Um einen Kostenzuschuss für den Einbau eines Treppenliftes zu erhalten, muss der Betroffene einen Antrag bei seiner Pflege- bzw. Krankenkasse schriftlich einreichen. Im folgenden finden Sie ein Musteranschreiben, welches Sie für die Antragstellung bei der Pflegekasse benutzen können.
Antrag auf Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meines Gesundheitszustandes und der Eingruppierung in den Pflegegrad XXX, beantrage ich hiermit nach §40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss zum Einbau eines Treppeniftes im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung des Individuellen Wohnumfeldes. Durch mein Krankheitsbild ist es mir nicht mehr möglich, Treppenstufen aus eigener Kraft sicher zu bewältigen. Aus diesen Gründen und da mich auch meine Familienmitglieder beim Treppensteigen nicht permanent unterstützen können, bin ich zwingend auf eine Mobilitätshilfe in Form eines Treppenliftes angewiesen.
Diesem Schreiben beiliegend entnehmen Sie einen Kostenvoranschlag der Firma XXX über den Kauf und Einbau eines Treppenliftes. Aufgrund der Dringlichkeit bitte ich um schnellstmögliche Bearbeitung meines Anliegens. Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ihre Unterschrift.
Muster-Antrag zum Download – Antrag auf einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung
Weitere Kostenträger für eine Kostenübernahme
Pflegekasse und gesetzliche Krankenversicherung sind nicht die einzigen Kostenträger, die für die Kostenübernahme beim Kauf eines Treppenlifts in Betracht kommen. Wenn beispielsweise ein Arbeitsunfall vorlag, kann der Treppenlift durch die Berufsgenossenschaft übernommen werden. Bei einem fremdverschuldeten Unfall kann unter Umständen die gegnerische Haftpflichtversicherung die anfallenden Kosten übernehmen.
Grundsätzlich kommen jedoch auch noch weitere Kostenträger, wie etwa Sozial- und Versorgungsämter in Frage. Eine ausführliche Beratung im Vorfeld des Treppenlift-Kaufs sollte diese Optionen abdecken. In der Regel sind die Anbieter von Treppenliften entsprechend geschult und haben Erfahrung, was die Kostenübernahme angeht.
Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW bietet spezielle Kredite für den Kauf eines Treppenlifts an. Sie kann daher bei der Finanzierung des Treppenliftes helfen. Die Kredite der KfW sind besonders zinsgünstig. Die Leistungen der KfW können grundsätzlich mit anderen Zuschüssen, zum Beispiel von der Pflegekasse, kombiniert werden.
Wenn andere Kostenträger die anfallenden Kosten beim Kauf eines Treppenlifts nicht übernehmen, ist die KfW ein guter Ansprechpartner. Die Anbieter von Treppenliften können hier meist weiterhelfen, auch was die entsprechenden Anträge angeht. Zusätzlich bieten sie in der Regel den Kauf eines Treppenlifts per Ratenzahlung an.
Hallo,
„Festgelegt ist, dass der maximale Zuschuss zum Einbau eines Treppenlifts seitens der Pflegekasse den Betrag von 2.557 Euro nicht übersteigen darf.“
Gilt dies auch für gebrauchte Treppenlifte?
Gibt es da Unterschiede ob von Privat oder von Firma gekauft wird?
MfG
A.K.