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Treppenlift: Kostenübernahme durch Pflegekasse und gesetzliche Krankenversicherung

Die Anschaffung eines Treppenlifts stellt eine erhebliche Verbesserung der Lebensqualität dar, insbesondere für Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Ein solches Vorhaben erfordert jedoch zunächst eine beachtliche finanzielle Investition. Aus diesen Gründen sind viele Menschen beim Erwerb eines Treppenlifts auf finanzielle Unterstützung und Zuschüsse der Pflegekasse angewiesen.

Treppenlifte sind eine großartige Möglichkeit, um älteren Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität dabei zu helfen, ihre Wohnungen und Häuser sicher und bequem zu erreichen. Es gibt viele Hersteller von Treppenliften auf dem Markt, die eine Vielzahl von Modellen und Optionen anbieten, um den Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht zu werden.

Lifta Treppenlift im Treppenhaus Erdgeschoss Foto: © Lifta GmbH

Günstige Treppenlifte gibt es bereits ab rund 3.000 Euro. Teilweise können die Preise jedoch auch auf über 15.000 Euro steigen. Für den Einzelnen ist dies sicherlich eine sehr hohe Investition, die getätigt werden muss, um die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Nicht immer sind die Käufer eines Treppenlifts jedoch in der Lage, diese Investition alleine zu stemmen. Sie benötigen daher eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder die gesetzliche Krankenversicherung.

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Da Treppenlifte nicht als medizinische Hilfsmittel gelten, werden sie von der Krankenkasse nicht bezahlt. Auch Zuschüsse zum Erwerb eines Treppenlifts gibt es von Seiten der Krankenkassen nicht. Die Grundlage für diese Haltung ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 3 KR 14/ 97). Seinerzeit wurde entschieden, dass Treppenlifte keine Hilfsmittel sind, weil sie in der Regel eine bauliche Veränderung bzw. Verbesserung darstellen.

Pflegekasse und gesetzliche KrankenversicherungFotosQuelle: tk.de | Pressebild von Techniker Krankenkasse
KriteriumBeschreibung
ZuständigkeitFokus auf Hilfsmittel für medizinische Versorgung und Rehabilitation.
KostenübernahmeTeilweise möglich, wenn der Treppenlift für ärztlich verordnete Therapie oder Rehabilitation notwendig ist.
VerfahrenPrüfung und Bewertung durch die Krankenkasse basierend auf ärztlichen Empfehlungen.

Zieht man beispielsweise um, kann der Treppenlift nicht weiter genutzt werden. Das Hilfsmittel ist damit als solches nicht mehr nutzbar. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts gelten in der Regel nur solche medizinischen Hilfen als Hilfsmittel, die vom Patienten mitgeführt werden können. Nur diese müssen dann auch von den Krankenkassen bezahlt oder bezuschusst werden.

  • Die GKV konzentriert sich eher auf Hilfsmittel, die unmittelbar der medizinischen Versorgung und Rehabilitation dienen. Daher ist es weniger wahrscheinlich, dass die GKV die Kosten für einen Treppenlift direkt übernimmt.
  • Jedoch kann es in manchen Fällen möglich sein, dass die GKV zumindest teilweise die Kosten übernimmt, wenn der Treppenlift zur Umsetzung einer ärztlich verordneten Therapie oder Rehabilitation notwendig ist.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Treppenlift Gerade

Die Pflegeversicherung kann einen Teil der anfallenden Kosten beim Einbau eines Treppenlifts übernehmen. Rechtlich ist dies damit zu begründen, dass ein Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfelds gewährt werden kann. Eine vollständige Kostenübernahme durch die Pflegekasse gibt es allerdings meist nicht. Die Pflegeversicherungen bezahlen also in der Regel immer nur einen Anteil als Zuschuss zum Kauf eines Treppenlifts.

KriteriumBeschreibung
ZuschussBis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt bis zu einem Höchstbetrag von 16.000 Euro.
VoraussetzungenPerson ist als pflegebedürftig eingestuft und erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung.
VerfahrenAntragstellung vor Beginn der Baumaßnahme.

Den restlichen Betrag muss der Käufer selbst aufbringen oder ggf. finanzieren lassen, sofern kein anderer Kostenträger für die Übernahme der Kosten des Treppenlift-Kaufs in Frage kommt. Je nachdem, ob ein aufwendiger Treppenlift benötigt wird oder ein einfaches Modell ausreichend erscheint, können die von der Pflegeversicherung nicht übernommenen Kosten mehrere Hundert oder auch mehrere Tausend Euro betragen.

  • Wenn eine Person als pflegebedürftig eingestuft wurde und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, kann sie einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen.
  • Die Pflegekassen können bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme als Zuschuss gewähren. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt leben, kann dieser Betrag für jede Person, bis zu einem Höchstbetrag von 16.000 Euro, beantragt werden.
  • Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von den individuellen Umständen und der Gesamtkosteneinschätzung des benötigten Treppenlifts ab.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme

Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten des Treppenlifts nicht übernehmen, ist die Pflegekasse im Regelfall der erste Ansprechpartner, wenn es um die Kostenübernahme geht. Doch auch hier sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Die Pflegeversicherung gewährt den Zuschuss nur, wenn es sich um eine Maßnahme handelt, die das Wohnumfeld des Patienten verbessert. In einem Antrag muss dies begründet werden.

Man hält Geldscheine in der Hand Foto: © Christian Horz / Adobe

Der Antrag selbst kann formlos erfolgen. Beifügen kann man den Kostenvoranschlag eines Treppenlift-Anbieters. Wichtig: Die Pflegekasse zahlt nur, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Zum Zeitpunkt des Antrags muss der Antragsteller also mindestens den Pflegegrad eins haben. Nur dann ist die Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich. Im Rahmen des Beantragungsprozesses erfolgt in der Regel ein Besuch des medizinischen Dienstes, der die Notwendigkeit zur Anschaffung eines Treppenlifts überprüfen soll.

Beratung einholen: Es ist sinnvoll, sich zunächst von der Pflegekasse, der Krankenkasse oder einer unabhängigen Beratungsstelle beraten zu lassen.

Kostenvoranschläge: Sie sollten Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern einholen, um die verschiedenen Optionen und Preise zu vergleichen.

Antrag stellen: Der Antrag auf einen Zuschuss sollte vor Beginn der Baumaßnahmen bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

Festgelegt ist, dass der maximale Zuschuss zum Einbau eines Treppenlifts seitens der Pflegekasse den Betrag von 4.000 Euro nicht übersteigen darf. Die restliche Summe, die beim Kauf bzw. Einbau eines Treppenlifts anfällt, muss der Antragsteller selbst aufbringen. Es gibt auch andere Stellen, wie beispielsweise die KfW-Bank oder die sozialen Wohnbauförderprogramme der Bundesländer, die ebenfalls Zuschüsse oder günstige Kredite für den Einbau eines Treppenlifts anbieten können.

Weitere Kostenträger für eine Kostenübernahme

Pflegekasse und gesetzliche Krankenversicherung sind nicht die einzigen Kostenträger, die für die Kostenübernahme beim Kauf eines Treppenlifts in Betracht kommen. Wenn beispielsweise ein Arbeitsunfall vorlag, kann der Treppenlift durch die Berufsgenossenschaft übernommen werden. Bei einem fremdverschuldeten Unfall kann unter Umständen die gegnerische Haftpflichtversicherung die anfallenden Kosten übernehmen.

Paar mittleren Alters kuschelt am Wasser Foto: © Hero Images / Adobe

Grundsätzlich kommen jedoch auch noch weitere Kostenträger, wie etwa Sozial- und Versorgungsämter in Frage. Eine ausführliche Beratung im Vorfeld des Treppenlift-Kaufs sollte diese Optionen abdecken. In der Regel sind die Anbieter von Treppenliften entsprechend geschult und haben Erfahrung, was die Kostenübernahme angeht.

Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW bietet spezielle Kredite für den Kauf eines Treppenlifts an. Sie kann daher bei der Finanzierung des Treppenliftes helfen. Die Kredite der KfW sind besonders zinsgünstig. Die Leistungen der KfW können grundsätzlich mit anderen Zuschüssen, zum Beispiel von der Pflegekasse, kombiniert werden.

Logo der KfW Förderbank Kfw.de | Pressebild | © Copyright by KfW
KriteriumBeschreibung
OptionenZuschüsse oder günstige Kredite durch KfW-Bank oder soziale Wohnbauförderprogramme der Bundesländer.
VerfahrenAbhängig von den spezifischen Programmen und deren Anforderungen.
BeratungEmpfohlen, sich vorab über die verschiedenen Optionen und Voraussetzungen zu informieren.

Wenn andere Kostenträger die anfallenden Kosten beim Kauf eines Treppenlifts nicht übernehmen, ist die KfW ein guter Ansprechpartner. Die Anbieter von Treppenliften können hier meist weiterhelfen, auch was die entsprechenden Anträge angeht. Zusätzlich bieten sie in der Regel den Kauf eines Treppenlifts per Ratenzahlung an.

Antragstellung bei der Pflegekasse

Ein Antrag auf einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung, wie zum Beispiel der Installation eines Treppenlifts, kann bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, wenn eine Person pflegebedürftig ist und Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält.

Um einen Kostenzuschuss für den Einbau eines Treppenliftes zu erhalten, muss der Betroffene einen Antrag bei seiner Pflege- bzw. Krankenkasse schriftlich einreichen. Im folgenden finden Sie ein Musteranschreiben, welches Sie für die Antragstellung bei der Pflegekasse benutzen können.

Antrag auf Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund meines Gesundheitszustandes und der Eingruppierung in den Pflegegrad XXX, beantrage ich hiermit nach §40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss zum Einbau eines Treppeniftes im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung des Individuellen Wohnumfeldes. Durch mein Krankheitsbild ist es mir nicht mehr möglich, Treppenstufen aus eigener Kraft sicher zu bewältigen. Aus diesen Gründen und da mich auch meine Familienmitglieder beim Treppensteigen nicht permanent unterstützen können, bin ich zwingend auf eine Mobilitätshilfe in Form eines Treppenliftes angewiesen.

Diesem Schreiben beiliegend entnehmen Sie einen Kostenvoranschlag der Firma XXX über den Kauf und Einbau eines Treppenliftes. Aufgrund der Dringlichkeit bitte ich um schnellstmögliche Bearbeitung meines Anliegens. Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Unterschrift.

Muster-Antrag zum Download – Antrag auf einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung

Die Kostenübernahme für einen Treppenlift hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich dem Grad der Pflegebedürftigkeit der Person, die den Lift benötigt.

SchrittBeschreibung
Voraussetzungen prüfenDie Person, für die der Antrag gestellt wird, sollte einen anerkannten Pflegegrad haben. Der Antrag sollte darauf abzielen, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu erhöhen und die Pflege zu Hause zu erleichtern.
Beratung einholenEs kann hilfreich sein, vorab mit der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle Kontakt aufzunehmen, um sich über die genauen Anforderungen und das Verfahren zu informieren.
Kostenvoranschläge einholenHolen Sie Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern ein, um die verschiedenen Optionen und Preise zu vergleichen.
AntragstellungStellen Sie den Antrag formal bei der zuständigen Pflegekasse. Fügen Sie alle notwendigen Unterlagen hinzu, einschließlich Kostenvoranschlägen, einer Beschreibung, wie die Maßnahme die Pflegebedingungen verbessern würde, und gegebenenfalls ärztlichen Attesten.
Entscheidung der PflegekasseDie Pflegekasse wird den Antrag prüfen und eine Entscheidung treffen, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme betragen, aber sie hängt von den individuellen Umständen und der Gesamtkosteneinschätzung ab.
Durchführung der MaßnahmeNach Genehmigung können Sie mit der Durchführung der Maßnahme beginnen. Es ist wichtig, dass die Maßnahme den im Antrag beschriebenen Bedingungen entspricht, da sonst die Gefahr besteht, dass der Zuschuss zurückgefordert wird.
AbrechnungNach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein, um den Zuschuss zu erhalten.

Denken Sie daran, dass jede Situation einzigartig ist, und es ist immer am besten, sich direkt an die zuständigen Stellen zu wenden, um genaue und aktuelle Informationen zu Ihrer spezifischen Situation zu erhalten.

Treppenlift-Hersteller im Überblick

Lifta: Einer der führenden Hersteller von Treppenliften ist Lifta. Das Unternehmen wurde 1977 in Köln gegründet und hat sich seitdem auf Treppenlifte spezialisiert. Lifta bietet eine breite Palette von Modellen an, die sowohl für gerade als auch für kurvige Treppen geeignet sind. Die Lifte sind in verschiedenen Größen und Farben erhältlich und können an die individuellen Bedürfnisse des Kunden angepasst werden. Lifta ist bekannt für seine hohen Qualitätsstandards und den ausgezeichneten Kundenservice.

Lifta Treppenlift rot mit Holzdekor Foto: © Lifta GmbH

Thyssenkrupp: Ein weiterer bekannter Hersteller von Treppenliften ist Thyssenkrupp. Das deutsche Unternehmen wurde 1811 gegründet und hat seinen Sitz in Essen. Thyssenkrupp bietet eine breite Palette von Treppenliften an, darunter sowohl geradlinige als auch gebogene Modelle. Das Unternehmen ist bekannt für seine innovativen Technologien und sein Engagement für Nachhaltigkeit. Thyssenkrupp hat auch einen ausgezeichneten Ruf für Kundenservice und technischen Support.

Acorn: Acorn ist ein weiterer wichtiger Hersteller von Treppenliften. Das Unternehmen wurde 1992 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Großbritannien. Acorn bietet eine breite Palette von Treppenlift-Modellen an, darunter sowohl für gerade als auch für kurvige Treppen. Acorn ist bekannt für seine erschwinglichen Preise und seine schnelle Installation. Das Unternehmen ist auch für seine hervorragenden Garantien und Kundenservice bekannt.

Hiro Lift: Ein weiterer wichtiger Hersteller von Treppenliften ist Hiro Lift. Das ostwestfälische Unternehmen wurde 1897 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Bielefeld. Hiro Lift bietet eine breite Palette von Treppenlift-Modellen an, darunter sowohl für gerade als auch für kurvige Treppen. Das Unternehmen ist bekannt für seine innovativen Designs und seine Fähigkeit, Treppenlifte an die individuellen Bedürfnisse seiner Kunden anzupassen. Hiro Lift hat auch einen ausgezeichneten Ruf für Kundenservice und technischen Support.

Insgesamt gibt es viele Hersteller von Treppenliften auf dem Markt, die eine Vielzahl von Modellen und Optionen anbieten, um den Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht zu werden. Lifta, Thyssenkrupp, Acorn und Hiro Lift gehören zu den führenden Unternehmen in der Branche und sind bekannt für ihre hohen Qualitätsstandards, innovative Technologien und exzellenten Kundenservice. Es ist wichtig, bei der Wahl eines Treppenlifts die verschiedenen Optionen zu vergleichen und den richtigen Hersteller auszuwählen, der den individuellen Bedürfnissen am besten entspricht.

Welche Treppenlifte bieten Lifta, Thyssenkrupp und Acorn an?

Lifta, Thyssenkrupp und Acorn sind Unternehmen, die verschiedene Arten von Treppenliften anbieten. Im Folgenden sind einige der angebotenen Treppenlifte aufgelistet:

  • Sitzlift: Ein Sitzlift ist ein Treppenlift, bei dem der Benutzer auf einem Sitz Platz nimmt, der auf einer Schiene entlang der Treppe fährt.
  • Plattformlift: Ein Plattformlift ist ein Treppenlift, der für Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen geeignet ist. Eine Plattform auf Schienen befördert den Rollstuhl oder die Mobilitätshilfe die Treppe hinauf oder hinunter.
  • Außenlift: Ein Außen-Treppenlift ist ein Treppenlift, der für den Einsatz im Freien konzipiert ist. Dies kann nützlich sein, wenn eine Person eine Treppe zum Eingang eines Hauses oder einer Wohnung hinaufsteigen muss.
  • Kurventreppenlift: Ein Kurventreppenlift ist ein Treppenlift, der speziell für Treppen mit Kurven oder Wendungen entwickelt wurde. Diese Treppenlifte werden individuell angepasst, um die Kurven und Wendungen einer bestimmten Treppe zu berücksichtigen.
  • Treppensteighilfe: Eine Treppensteighilfe ist eine Vorrichtung, die an der Treppe befestigt wird und es einer Person ermöglicht, die Treppe hinauf oder hinunter zu gehen, ohne das gesamte Gewicht ihres Körpers tragen zu müssen.

Hersteller bieten auch weitere Optionen und Anpassungen für Treppenlifte an, um sicherzustellen, dass sie den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen ihrer Kunden entsprechen.

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1 Kommentar
  1. A.Kruppenbacher

    Hallo,

    „Festgelegt ist, dass der maximale Zuschuss zum Einbau eines Treppenlifts seitens der Pflegekasse den Betrag von 2.557 Euro nicht übersteigen darf.“

    Gilt dies auch für gebrauchte Treppenlifte?
    Gibt es da Unterschiede ob von Privat oder von Firma gekauft wird?

    MfG
    A.K.

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