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Treppenlift: Kostenübernahme durch Pflegeversicherung und GKV

Viele Interessenten wünschen sich eine Kostenübernahme beim Kauf bzw. Einbau eines Treppenlifts. Auf Grund der hohen Kosten, die ein Treppenlift mit sich bringt, ist dies nur all zu verständlich. Viele Käufer hoffen auf Unterstützung durch die Krankenkasse – doch sie werden enttäuscht. Die Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkassen ist beim Kauf eines Treppenlifts ausgeschlossen. Anders sieht es allerdings bei der Pflegeversicherung aus. Doch es gibt noch weitere Möglichkeiten zur Kostenübernahme.

Die Kosten, die der Einbau eines Treppenlifts verursacht, sind nicht unerheblich. Mit mindestens 3.000 Euro müssen Interessenten in jedem Fall rechnen. Leicht kann dieser Betrag jedoch auf über 10.000 Euro ansteigen. Viele Käufer sind daher auf finanzielle Hilfen angewiesen. Bei der Kostenübernahme sind jedoch einige Details zu beachten. Wann die Pflegeversicherung zahlt, warum es von der Krankenkasse keinen Zuschuss gibt und was es generell zu beachten gilt, klären wir hier.

Wann werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten eines Treppenlift-Einbaus nie. Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts müssen Krankenkassen nur medizinische Hilfsmittel bezahlen und bezuschussen, die direkt vom Patienten genutzt und von ihm mitgeführt werden können. Treppenlifte stellen in erster Linie jedoch eine bauliche Veränderung dar. Sie gehören daher nicht zum Hilfsmittelkatalog und können daher auch nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

treppenlift krankenkasseQuelle: tk.de | Pressebild von Techniker Krankenkasse

Als Argument hierfür wird das Beispiel eines Umzugs angeführt. In einem solchen Fall verliert der Patient das Hilfsmittel und kann dies nicht mehr nutzen. Treppenlift-Interessenten können beim Kauf also nicht auf die Unterstützung der Krankenkasse bauen. Es gibt jedoch andere Stellen, die den Einbau eines Treppenlifts bezuschussen bzw. die Kosten sogar ganz übernehmen können.

Wann zahlt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung kann einen Zuschuss zum Einbau eines Treppenlifts zahlen. Der Zuschuss ist dabei an gewisse Voraussetzungen gebunden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten so etwa nur dann, wenn der Antragsteller mindestens über den Pflegegrad eins verfügt. Der Antrag kann formlos erfolgen. Der Antrag sollte begründen, weshalb es sich um eine Wohnumfeld verbessernde Maßnahme handelt. Hinsichtlich der anfallenden Kosten sollte ein Kostenvoranschlag zum Einbau des Treppenlifts beigefügt werden.

Muster-Antrag zum Download – Antrag auf einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung

Es kann sinnvoll sein mehrere Kostenvoranschläge einzureichen, um die Kosten möglichst transparent darzustellen. Im Laufe des Bewilligungsprozesses erfolgt in der Regel ein Besuch des medizinischen Dienstes. Dieser prüft den tatsächlichen Bedarf und hat daher entscheidenden Einfluss auf den Erfolg des Antrags. Wichtig: Alle Formalitäten müssen vor dem Kauf bzw. Einbau des Treppenlifts erfolgen. Eine Kostenübernahme im Nachhinein ist ausgeschlossen.

Werden alle Kosten übernommen?

Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel nur einen Teil der anfallenden Kosten. Mehr als 4.000 Euro kann und darf die Pflegeversicherung nämlich nicht übernehmen. Gerade bei teureren Treppenliften (zum Beispiel Sitzlifte für kurvige Treppen oder Plattformlifte für Rollstuhlfahrer) kann die Eigenleistung des Antragstellers schnell mehrere Tausend Euro betragen. Im Zweifelsfall ist dann eine weitere Finanzierung, die über den Zuschuss der Pflegeversicherung hinausgeht, nötig.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach Pflegegraden

Pflegegradseit 2018
Pflegesachleistungen 
Pflegegrad 1 – Geringe Pflegebedürftigkeit125 € pro Monat
Pflegegrad 2 – Erhebliche Pflegebedürftigkeit689 € pro Monat
Pflegegrad 3 – Schwere Pflegebedürftigkeit1.298 € pro Monat
Pflegegrad 4 – Schwerste Pflegebedürftigkeit1.612 € pro Monat
Pflegegrad 5 – Schwerste Pflegebedürftigkeit1.995 € pro Monat
Kurzzeitpflege 
Pflegegrad 2 – Erhebliche Pflegebedürftigkeit1.612 Euro pro Jahr
Pflegegrad 3 – Schwere Pflegebedürftigkeit1.612 Euro pro Jahr
Pflegegrad 4 – Schwerste Pflegebedürftigkeit1.612 Euro pro Jahr
Pflegegrad 5 – Schwerste Pflegebedürftigkeit1.612 Euro pro Jahr
Häusliche Pflege 
Pflegegrad 2 – Erhebliche Pflegebedürftigkeit316 Euro pro Monat
Pflegegrad 3 – Schwere Pflegebedürftigkeit545 Euro pro Monat
Pflegegrad 4 – Schwerste Pflegebedürftigkeit728 Euro pro Monat
Pflegegrad 5 – Schwerste Pflegebedürftigkeit901 Euro pro Monat
Vollstationäre Pflege im Alten- oder Pflegeheim 
Pflegegrad 2 – Erhebliche Pflegebedürftigkeit770 Euro pro Monat
Pflegegrad 3 – Schwere Pflegebedürftigkeit1.262 Euro pro Monat
Pflegegrad 4 – Schwerste Pflegebedürftigkeit1.775 Euro pro Monat
Pflegegrad 5 – Schwerste Pflegebedürftigkeit2.005 Euro pro Monat

Wer gibt weitere Zuschüsse?

Zuschüsse oder Kostenübernahmen beim Kauf eines Treppenlifts kann es nicht nur von der Krankenversicherung oder Pflegekasse geben. Es kommen weitere Kostenträger in Betracht. Bei einem Arbeitsunfall kann beispielsweise die Berufsgenossenschaft die Kosten des Treppenlifts, bzw. zumindest einen Teil hiervon, übernehmen. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden kann unter Umständen die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlen. In anderen Fällen kann auch die Rentenversicherung helfen. Sie zahlt, wenn durch den Treppenlift die Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft ermöglicht werden soll.

Weitere Kostenträger, die bei der Kostenübernahme des Treppenlifts grundsätzlich in Frage kommen sind der Landeswohlfahrtsverband, die Hauptfürsorgestelle, die Unfallversicherung und die Bundesanstalt für Arbeit. In jedem Fall sollten diese Optionen überprüft werden, bevor der Kauf des Treppenlifts getätigt wird. Eine Kostenübernahme im Nachhinein ist fast immer ausgeschlossen. Eine gute Beratung kann hier große Summen sparen. Interessenten sollten Treppenlift-Anbieter daher in jedem Fall nach Zuschussmöglichkeiten von verschiedenen Kostenträgern fragen.

Welche Förderungen gibt es sonst noch?

Es gibt verschiedene regionale Förderprogramme, die den altersgerechten Umbau von Wohnraum fördern. Die Treppenlift-Anbieter kennen in der Regel mögliche Ansprechpartner und helfen hierbei weiter. Bundesweit können die Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden. Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite, die meist deutlich kostengünstiger sind als der normale Ratenkauf.

ThyssenKrupp Flow 2 Foto: © thyssenkrupp Encasa

Grundsätzlich kann eine solche Finanzierung über die KfW mit anderen Zuschüssen kombiniert werden. Tipp: Eine zusätzliche Förderung beim Einbau eines Treppenlifts gibt es auch vom Staat. Die Kosten des Treppenlifts können nämlich von der Steuer abgesetzt werden. Interessenten sollten dies in jedem Fall mit ihrem Steuerberater besprechen.

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2 Kommentare
  1. Markus schriebam 2 Juni 2016 um 07:50

    Hallo sind auf der suche nach einer lösung, da Eltern beide im Rollstuhl sitzen und die aussen Treppen nicht mehr begehen können.
    Vielen Dank für ihre antwort

  2. Siegfried schriebam 22 Oktober 2016 um 23:08

    Meine Anfrage gilt einer 82 jährigen Frau, die in den letzten Jahren an beiden Knien und beiden Hüften durch Einsetzen von Protesen operiert worden ist. Sie wohnt zusammen mit ihrem Ehemann seit Jahrzehnten im 1. Stock dieser Wohnung. Durch den Einbau eines Liftes würde ihr sehr viel Lebensqualität zurückgegeben werden.
    Die Benutzung der Treppe zu ihrer Wohnung bereitet ihr z.Z. große Schwierigkeiten.

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