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So schreiben Sie ein Testament – Tipps und Hilfestellungen

Die Erstellung eines Testaments zu Lebzeiten gewährt Ihnen die Möglichkeit, die Verteilung Ihres Vermögens individuell zu regeln, abseits der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge. Dadurch können Sie nicht nur nichteheliche Lebenspartner in Ihrem Testament bedenken, sondern auch gemeinnützige Organisationen in Ihrem Nachlass berücksichtigen.

Mit einer frühzeitigen Regelung Ihrer Erbschaft schaffen Sie für Ihre Angehörigen einen Rahmen, in dem sie den Verlust ohne den Stress zusätzlicher Verwaltungsaufgaben betrauern können. So wird ihnen während einer emotional belastenden Zeit eine Last von den Schultern genommen.

Glueckliches Seniorenpaar im Herbstpark Foto: © Syda Productions / Adobe

Obwohl die Vorteile offensichtlich sind, zögern viele Menschen, sich mit der Erstellung ihres letzten Willens auseinanderzusetzen, oft aus Scheu vor der Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit. Andere befürchten, dass die Nachlassplanung zu kompliziert oder mit hohen Kosten verbunden sein könnte.

In unserem Ratgeber möchten wir diese Unsicherheiten ausräumen und Ihnen zeigen, wie Sie ein rechtsgültiges Testament erstellen können. Unser Ziel ist es, Ihnen zu erläutern, wie Sie Ihre persönlichen Absichten und Wünsche rechtswirksam in Ihrem letzten Willen festhalten können.

Planung der Vermögensnachfolge durch ein Testament

SchrittBeschreibung
ReflexionBetrachten Sie Ihre persönlichen Beziehungen und Vermögenswerte und entscheiden Sie, wie und an wen diese verteilt werden sollen.
BeratungSuchen Sie rechtlichen Rat, um die gesetzeskonforme Gestaltung Ihres letzten Willens sicherzustellen.
AbfassungVerfassen Sie Ihr Testament. Dies kann handschriftlich erfolgen oder mit professioneller Hilfe.
HinterlegungLegen Sie das Testament an einem sicheren Ort ab und informieren Sie Vertrauenspersonen darüber.
  • Das Testament bietet Ihnen die Freiheit, Ihr Erbe gemäß Ihren persönlichen Präferenzen zu regeln.
  • Ein umsichtig formuliertes Testament kann Ihren Angehörigen später unnötige Bürden ersparen.
  • Ein Testament ermöglicht es Ihnen auch, Freunde, Lebenspartner und gemeinnützige Organisationen als Erben zu berücksichtigen.

Unabhängig von den Gründen, die Menschen vom Verfassen eines Testaments abhalten, ist es essenziell, die Vorteile zu erkennen und zu verstehen, wie man diesen wichtigen Schritt problemlos umsetzen kann.

Wichtigkeit einer persönlichen Nachlassregelung

Stirbt eine Person ohne ein gültiges Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Gemäß dieser Ordnung wird das Vermögen der oder des Verstorbenen direkt an nächste Angehörige, vorrangig an Nachkommen und Ehepartner, vererbt. Fehlen diese, fällt der Nachlass schlussendlich an den Staat. Trotzdem das Erbrecht eine faire Verteilung des Nachlasses anstrebt, gibt es wesentliche Gründe, ein persönliches Testament zu verfassen.

Paar sich im Park umarmt Foto: © Syda Productions / Adobe

Lebte der oder die Verstorbene beispielsweise in einer nichtehelichen Partnerschaft, hat das Fehlen eines Testaments oft zur Folge, dass der überlebende Partner unberücksichtigt bleibt; nur die leiblichen Angehörigen sind in diesem Fall erbberechtigt. Ähnlich sieht es aus, wenn jemand ohne Lebenspartner lebte und abseits jeglicher familiärer Bindungen. Ohne Testament würde hier das gesamte Vermögen an die biologische Familie fallen, unabhängig von der tatsächlichen Beziehung.

Beispielhafte Szenarien der Erbthematik:

  • Nicht berücksichtigter langjähriger Lebensgefährte bei nicht verheirateten Paaren
  • Vererbung von Eigentum an entfernte Verwandte bei fehlendem Kontakt
  • Konflikte zwischen Kindern und Stiefkindern um Erbansprüche

Die Bandbreite individueller Lebensumstände ist groß und die gesetzlichen Regelungen spiegeln nicht immer die persönlichen Beziehungen oder den letzten Willen einer verstorbenen Person wider. Um ungünstige Vermögensübertragungen, die sich ausschließlich auf die gesetzliche Erbfolge stützen, zu verhindern, empfiehlt es sich in solchen Fällen ein Testament zu erstellen.

Testament-Arten

Personen, die sich mit der Gestaltung ihrer Erbfolge befassen, können aus verschiedenen Testamentstypen wählen. Jede Variante hat ihre eigenen spezifischen Merkmale und rechtlichen Anforderungen. Die folgende Übersicht bietet Ihnen einen detaillierten Einblick in die unterschiedlichen Arten von Testamenten und hilft Ihnen dabei, eine informierte Entscheidung zu treffen, die Ihren individuellen Wünschen und Lebensumständen entspricht.

TestamentstypBeschreibungVoraussetzung
Öffentliches TestamentEin öffentlich beurkundetes Testament, aufgesetzt mit Unterstützung eines Notars.Muss vor einem Notar erstellt und in ein Testamentregister eingetragen werden.
Eigenhändiges TestamentDies ist eine von der Hand des Erblassers selbst verfasste letztwillige Verfügung.Der gesamte Text samt Unterschrift muss handschriftlich vom Erblasser verfasst sein.
Gemeinschaftliches TestamentEhepartner oder eingetragene Lebenspartner setzen gemeinsam ein Testament auf.Es gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften.
  • Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung sowohl Ihre familiäre Situation als auch das Ausmaß Ihres Vermögens.
  • Ziehen Sie stets qualifizierte Rechtsberatung heran, um die Gültigkeit Ihres Testaments und die Erfüllung Ihrer letztwilligen Wünsche zu gewährleisten.
  • Vergewissern Sie sich, dass durch geeignete Maßnahmen die Auffindbarkeit und Beachtung Ihres Testaments nach Ihrem Tod sichergestellt werden.

Das eigenhändige Testament

Ein handschriftlich verfasstes Testament ist ein wirkungsvolles Mittel, um den persönlichen Nachlass entsprechend den eigenen Vorstellungen zu ordnen. Es wird ohne technische Hilfsmittel, wie einen Computer, und ohne die Beteiligung eines Notars oder die Anwesenheit von Zeugen eigenhändig geschrieben. Dies ermöglicht es, die letzten Willensbekundungen ohne finanziellen Einsatz jederzeit und überall festzuhalten.

Antrag ausfüllen Dokument Foto: © kenstock / Adobe

Für die Gültigkeit eines solchen Testaments ist die sogenannte Testierfähigkeit erforderlich, d.h., die testierende Person muss geistig dazu in der Lage sein, das Ausmaß und die Tragweite ihrer testamentarischen Entscheidungen zu erfassen. Eine Beeinträchtigung dieser Fähigkeit kann unter anderem durch schwere, fortschreitende Gedächtnisstörungen hervorgerufen werden.

Es steht frei, zu einem späteren Zeitpunkt Anpassungen oder Zusätze vorzunehmen, indem eine neue letztwillige Verfügung verfasst wird. Dabei ist es wesentlich, deutlich zu machen, dass vorherige Verfügungen ungültig werden.

Tipps für die Aufbewahrung des Testaments

  • Suchen Sie einen sicheren Aufbewahrungsort aus, der vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Erben wissen, wo das Testament zu finden ist.
  • Es ist sinnvoll, den Aufbewahrungsort des Testaments in einer Notfallmappe festzuhalten.

Das notarielle Testament: Ein Leitfaden für Erblasser

Das Verfassen eines Testaments ist ein wesentlicher Schritt, um Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu verteilen. Ein Notar spielt hier eine entscheidende Rolle. Bei der Errichtung eines öffentlichen Testaments dokumentiert der Notar Ihre letztwilligen Verfügungen, die Sie ihm mündlich oder schriftlich mitteilen, in rechtsverbindlicher und klarer Form.

Aelteres Paar haelt Haende Foto: © Rustle / Shutterstock

Im Beratungsgespräch klärt der Notar Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Testament auf. Nachdem die testamentarischen Anweisungen festgelegt sind, liest der Notar das Dokument offiziell vor. Mit Ihrer und des Notars Unterschrift wird das Testament rechtskräftig. Anschließend wird das Testament zum Nachlassgericht zur sicheren Aufbewahrung weitergeleitet. Dies stellt sicher, dass Ihr letzter Wille bewahrt und nach Ihrem Ableben befolgt wird.

Kosten für ein notarielles Testament

Für die Erstellung eines öffentlichen Testaments fallen Notargebühren an. Diese richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Beurkundung.

Euro Muenzen auf Holz Foto: © dietwalther / Adobe

Um eine Vorstellung von den zu erwartenden Kosten für ein Testament zu erhalten: Für die Beurkundung eines Testaments durch einen Notar, das einen Nachlass im Wert von 100.000 Euro betrifft, fallen Gebühren in Höhe von ca. 330 Euro an. Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Ehepartnern, das einen Nachlasswert von 500.000 Euro umfasst, liegen die Kosten bei 1.870 Euro.

Bei testamentarischen Änderungen fallen erneut Notarkosten an. Die Gebühr variiert je nach den Umständen der Änderung und wird für die Beglaubigung erhoben.

Regelungen des Vermögensnachlasses für Paare

Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften haben die Möglichkeit, ihren Nachlass gemeinschaftlich festzulegen, um sich wechselseitig wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten. Es steht dem Paar frei, die Art des Testaments zu bestimmen: Sie können entweder zwei separate Testamente verfassen oder ein gemeinschaftliches Testament erstellen. Die Errichtung des Testaments kann entweder handschriftlich oder durch eine notarielle Beurkundung erfolgen.

Berliner Testament

Beim gemeinschaftlichen Testament lässt sich eine spezielle Form wählen, die unter dem Begriff „Berliner Testament“ bekannt ist.

Berliner TestamentZweckErbschaftsschritte
DefinitionSicherstellung des Alleinerbes des verbleibenden PartnersErstverstorbener > Zweiter Partner > Kinder
NutzenAlleinige Verfügungsgewalt des überlebenden Partners über das VermögenDer überlebende Partner erbt das gesamte gemeinsame Vermögen
SchlusserbregelungFestlegung der Kinder als endgültige ErbenNach dem Ableben des zweiten Partners erben die Kinder

In dieser Testamentsform werden beide Partner wechselseitig zu Voll- und Alleinerben eingesetzt. Für den überlebenden Partner bedeutet dies den Erhalt des gesamten Nachlasses nach dem Tod des zuerst verstorbenen Partners sowie unumstränkte Verwaltungsbefugnis über das Erbe. Kinder oder andere Nachkommen werden als Erben erst nach dem Ableben des länger lebenden Partners berücksichtigt.

Definition und Nutzen eines Erbvertrags

Ein Erbvertrag stellt eine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar, die eine solide Basis für die Vermögensübertragung nach dem Tod einer Person bietet. Sein Hauptzweck ist es, Eindeutigkeit bezüglich der Erbfolge zu gewährleisten und eine geordnete Verteilung des hinterlassenen Vermögens sicherzustellen. Dieses erbrechtliche Werkzeug erweist sich besonders dann als relevant, wenn der Vermögenstransfer unter speziellen Konditionen stattfinden soll, wie beispielsweise die Übergabe und Leitung eines Familienunternehmens an die nachfolgende Generation.

Darüber hinaus ermöglicht der Erbvertrag Personen, die durch die gesetzliche Erbfolge nicht berücksichtigt werden, wie etwa unverheiratete Lebensgefährten, nicht leibliche adoptierte Kinder oder nahestehende Freunde, verbindliche Ansprüche auf das Erbe zu sichern. Damit erlaubt der Erblasser eine individuelle Erweiterung des Erbenkreises über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Erstellung und Modifikation eines Erbvertrags

Die Ausfertigung dieses wichtigen Dokuments erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung. Die Präsenz und die Unterschriften aller beteiligten Vertragsparteien sind notwendig, um die rechtliche Wirksamkeit zu gewährleisten. Möchte man den Erbvertrag später abändern, so benötigt dies das einvernehmliche Einverständnis aller Unterzeichner.

ZweckNutznießer
Festlegung der Vererbung unter AuflagenFamilienunternehmen, Nachfolger
Absicherung von NichterbenLebenspartner, Stiefkinder, Freunde

Gestaltung des letzten Willens unter Berücksichtigung gesetzlicher Auflagen

Die Gestaltung eines Testaments eröffnet persönliche Freiräume, unterliegt aber zugleich gesetzlichen Einschränkungen. Besonders hervorzuheben ist der Pflichtteil, der nicht umgangen werden darf.

PflichtteilHintergrundWirkung
  • Kinder
  • Enkel
  • Ehegatten
  • Eltern
Nahe Verwandte haben einen gesetzlich gesicherten Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, unabhängig von der Erbfolge laut Testament.Der Pflichtteil sichert Angehörigen eine finanzielle Grundabsicherung im Erbfall, unabhängig von der testamentarischen Erbverteilung.

Die konkrete Berechnung des Pflichtteils hängt von dem zugewiesenen Prozentsatz sowie dem tatsächlichen Gesamtwert des hinterlassenen Vermögens ab. Die genaue Höhe des Pflichtteils berechnet sich also nach einem festgelegten Anteil des hinterlassenen Vermögens.

Ausnahmen von der Pflichtteilsregelung

Eine mögliche Enterbung oder Nichtberücksichtigung im Testament kann unter gewissen, schwerwiegenden Umständen gerechtfertigt sein:

  • Bei schweren Verfehlungen des Anspruchsberechtigten gegenüber dem Erblasser
  • Bei Vernachlässigung familiärer Pflichten durch den Anspruchsberechtigten

Enterbungen sind strengen Nachweisen und gesetzlichen Voraussetzungen unterworfen. Zusammenfassend bedarf das Testament einer präzisen Planung und Beachtung aller rechtlichen Bestimmungen.

Die Erstellung eines Testaments erfordert eine sorgfältige Berücksichtigung wesentlicher Aspekte, wofür nachfolgend eine Orientierung in Form einer Checkliste angeboten wird.

PunktDetails
Persönliche AngabenBestimmen Sie Ihre Identität klar durch die Angabe von vollständigem Namen, Geburtsdatum und aktueller Adresse.
ErbenbestimmungLegen Sie fest, wer Ihr Vermögen erben soll; dies kann nahe Verwandte, Freunde oder wohltätige Organisationen einschließen.
Aufstellung der BesitztümerListen Sie all Ihre Vermögenswerte detailliert auf, dazu gehören materielle Güter, Konten, Wertpapiere und persönliche Besitzgegenstände.
VerbindlichkeitenListen Sie ebenfalls Ihre Verbindlichkeiten auf, um eine gerechte Vermögensverteilung sicherzustellen.
ZuwendungenDefinieren Sie präzise, welche Vermögenswerte oder Summen an spezifische Personen oder Organisationen gehen sollen.
AktualisierungBerücksichtigen Sie, dass Änderungen im Testament jederzeit möglich sind, um es an neue Lebensumstände anzupassen.

Sofern Unsicherheiten bezüglich der juristischen Aspekte des Testaments bestehen oder falls sich die Vermögensverhältnisse als komplex erweisen, empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand, insbesondere einen Anwalt für Erbrecht, hinzuzuziehen.

Der Zeitpunkt für die Abfassung eines Testaments

Das Verfassen eines Testaments konfrontiert uns unweigerlich mit dem Ende des Lebens – ein Thema, vor dem viele zurückschrecken. Trotzdem sollten Sie nicht zögern, Ihre Verfügungen rechtzeitig in einem gesunden Zustand niederzuschreiben. Dafür sprechen mehrere Argumente: Das Leben ist voller Unwägbarkeiten, und es ist niemals absehbar, welche Wendungen unser Schicksal nimmt. Hinzu kommt die Flexibilität, dass Sie Ihre testamentarischen Verfügungen jederzeit revidieren und den jeweiligen Veränderungen in Ihrem Leben anpassen können.

Testierfähigkeit

Wer kann ein Testament errichten? Laut den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, genauer gesagt § 2220 BGB, besitzen Personen mit geistiger Zurechnungsfähigkeit, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Befugnis, ein Testament zu erstellen. Psychopathologische Zustände, exemplarisch Demenz, können zur Folge haben, dass die Fähigkeit zum erstellen eines Testaments entfällt.

Arten von Testamenten

Je nach individueller Situation gibt es verschiedene Formen des Testaments – von handschriftlichen bis hin zu notariell beurkundeten oder gemeinschaftlichen Testamenten für Paare. Darüber hinaus gibt es den Erbvertrag, der für geschäftliche Nachfolgefragen wichtig ist und zwingend die Einbindung von mindestens zwei Parteien erfordert.

Testamentsänderungen

Bestehende Testamente können jederzeit überarbeitet werden, wobei veraltete Fassungen vernichtet und durch neue ersetzt werden sollten.

Testamentarische Freiheit und ihre Grenzen

Ihre Entscheidungsfreiheit in der Erbfolge wird durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt, da nahe Angehörige Anspruch auf den Pflichtteil haben, welcher nicht im Testament ausgeschlossen werden darf.

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