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„Wir haben einen Treppenlift für den Außenbereich bekommen, die Mitarbeiter waren sehr kompetent und der Lift funktioniert einwandfrei.“ Gesine B.
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Ihre Vorteile
Ein Treppenlift ist eine größere Anschaffung – und zwischen Anbietern liegen oft mehrere Tausend Euro Preisunterschied. Ein Angebotsvergleich lohnt sich deshalb von Anfang an: Während ein Sitzlift für eine gerade Treppe inklusive Einbau meist ab rund 3.500 € erhältlich ist, kosten maßgefertigte Lösungen für kurvige oder mehrläufige Treppen häufig zwischen 9.000 und 15.000 €. Wenn Sie mehrere Kostenvoranschläge einholen, sparen Sie schnell einen vierstelligen Betrag.
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Der Kauf eines Treppenlifts ist eine große Investition – daher lohnt sich ein unabhängiger Preisvergleich. Mit nur einer Anfrage erhalten Sie unverbindliche Angebote geprüfter Fachhändler aus Ihrer Region. So können Sie verschiedene Modelle, Leistungen und Preise in Ruhe vergleichen und das Angebot auswählen, das am besten zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Budget passt.
Der Angebotsvergleich ist unabhängig und kostenlos. Auf Wunsch informieren wir Sie zusätzlich über mögliche Förderungen – etwa den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Person oder die KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen. So wissen Sie frühzeitig, welche finanzielle Unterstützung infrage kommt und mit welchen Kosten Sie nach Abzug der Förderung rechnen müssen.
Häufige Fragen
Die Kosten richten sich vor allem nach Treppenverlauf, Etagenzahl, Modell und Montageaufwand. Ein Sitzlift für eine gerade Treppe ist die günstigste Lösung und liegt häufig bei etwa 3.500 bis 8.000 €. Bei kurvigen oder gewendelten Treppen wird die Schiene individuell gefertigt; realistisch sind dann oft 7.500 bis 17.000 €. Plattformlifte, Außenanlagen und Sonderausstattungen können deutlich teurer sein. Ein belastbarer Preis entsteht erst nach Aufmaß, weil schon wenige Kurven, Podeste oder enge Treppenhäuser den Aufwand verändern.
Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person zahlen, wenn der Treppenlift die häusliche Pflege erleichtert oder mehr Selbstständigkeit ermöglicht. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich. Zusätzlich ist der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung seit 2026 wieder beantragbar: für Einzelmaßnahmen bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €. Alternativ oder ergänzend kommt der KfW-Kredit 159 bis 50.000 € je Wohneinheit infrage. Wichtig: Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss und Einbau gestellt werden.
Bei einer geraden Treppe fährt der Lift auf einer geraden Standardschiene. Das ist technisch einfacher, meist schneller lieferbar und oft günstiger. Bei kurvigen, gewendelten oder mehrgeschossigen Treppen wird die Schiene nach dem Aufmaß passgenau gefertigt. Dabei werden Kurvenradien, Podeste, Steigung, Parkposition und nutzbare Treppenbreite berücksichtigt. Diese Einzelanfertigung erklärt den höheren Preis und die längere Lieferzeit.
Die Montage selbst dauert bei vielen Sitzliften nur wenige Stunden. Gerade Anlagen lassen sich oft kurzfristig realisieren, wenn Modell und Schiene verfügbar sind. Bei Kurventreppen folgt nach dem Vor-Ort-Aufmaß zunächst die Fertigung der Schiene; dadurch vergehen bis zur Montage meist einige Wochen. In der Regel wird die Schiene auf den Stufen befestigt, nicht an der Wand. Größere Eingriffe in die Bausubstanz sind deshalb meist nicht nötig.
Ja, vor allem gerade Sitzlifte werden häufig gebraucht oder zur Miete angeboten. Das kann sinnvoll sein, wenn der Lift nur für eine begrenzte Zeit benötigt wird, etwa nach einer Operation oder während einer Reha. Bei Mietmodellen fallen meist eine Einbaupauschale und monatliche Kosten an. Kurvenlifte sind deutlich seltener gebraucht sinnvoll, weil die Schiene individuell zur Treppe passen muss. Beim Vergleich sollten Sie deshalb Kaufpreis, Mietdauer, Rückbau, Garantie, Wartung und mögliche Zuschüsse gemeinsam betrachten.
Moderne Sitzlifte sind kompakt. Sitz, Armlehnen und Fußstütze werden nach der Fahrt hochgeklappt, damit die Treppe weiter nutzbar bleibt. Entscheidend sind Treppenbreite, Kopffreiheit, Auslauf oben und unten sowie eine sichere Parkposition. Viele Anlagen lassen sich auch in schmaleren Treppenhäusern planen; bei sehr engen Treppen kann ein Stehlift, ein besonders schlanker Sitzlift oder eine andere Liftart sinnvoller sein. Das lässt sich zuverlässig nur vor Ort beurteilen.
Ein Treppenlift sollte zur körperlichen Situation des Nutzers passen und ohne fremde Hilfe bedienbar sein. Üblich sind Sicherheitsgurt, Hindernissensoren, Notstopp, sanftes Anfahren und Bremsen sowie Bedienelemente am Lift und an den Haltestellen. Viele Anlagen fahren akkubetrieben oder verfügen über eine Notabsenkung, damit eine Fahrt bei Stromausfall sicher beendet werden kann. Sinnvoll sind außerdem Notruf oder Alarmfunktion und eine regelmäßige Wartung.
Sie beschreiben zunächst Treppenform, Etagenzahl, Einsatzort und gewünschte Nutzung. Danach prüfen Fachbetriebe aus Ihrer Region, welche Bauart passt und welche Förderungen realistisch sind. Für ein verbindliches Angebot ist in der Regel ein Vor-Ort-Aufmaß nötig. So lassen sich Schienenverlauf, Parkposition, Montagepunkte und mögliche Hindernisse sauber planen. Vergleich und Beratung sind kostenlos und unverbindlich.
Der klassische Treppenlift ist ein Sitzlift für Personen, die sich umsetzen und sicher sitzen können. Für Nutzer, die im Rollstuhl bleiben, kommt eher ein Plattformlift in Betracht. Bei kurzen Höhenunterschieden am Eingang oder zur Terrasse kann ein Hublift besser passen. Für Personen, die schlecht sitzen, aber sicher stehen können, gibt es Stehlifte. Die richtige Bauart hängt weniger vom Produktnamen ab als von Mobilität, Treppenform, Platz und täglicher Nutzung.
Meist nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse. Ein fest eingebauter Treppenlift wird in der Regel als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI eingeordnet, nicht als klassisches Hilfsmittel der Krankenversicherung. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und ein Antrag vor Beginn der Maßnahme. Ohne Pflegegrad kommen vor allem KfW-Förderung, regionale Programme in Ihrer Region oder in Sonderfällen andere Kostenträger wie Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft infrage.
Das ist möglich, wenn die medizinische Notwendigkeit nachvollziehbar belegt ist. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten eines Treppenlifts nicht allein deshalb abgelehnt werden dürfen, weil kein vorheriges amtsärztliches Gutachten vorliegt. Praktisch sollten Sie ärztliche Unterlagen, Rechnungen und Förderbescheide sorgfältig aufbewahren. Zuschüsse mindern den absetzbaren Betrag; zusätzlich prüft das Finanzamt die zumutbare Eigenbelastung. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater oder das Finanzamt.
Ja. Für Eingangstreppen, Kellerabgänge oder Gartenbereiche gibt es Außenlifte mit korrosionsgeschützten Bauteilen, wetterfester Elektrik, rutschhemmender Ausführung und Abdeckung. Der Montageort muss tragfähig, entwässert und im Winter sicher nutzbar sein. Außenanlagen sind wegen Materialschutz und Montagebedingungen meist teurer als Innenanlagen. Förderfähig können sie ebenfalls sein, wenn sie Barrieren im Wohnumfeld reduzieren.
Zu den laufenden Kosten zählen vor allem Strom, Wartung und mögliche Verschleißteile. Der Stromverbrauch ist im Alltag meist niedrig, weil der Lift nur während der Fahrt nennenswert Energie benötigt und sonst lädt oder im Stand-by bleibt. Eine jährliche Wartung ist sinnvoll; viele Anbieter bieten dafür Serviceverträge an. Beim Vergleich sollten Sie deshalb nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Garantie, Reaktionszeit im Störfall, Wartungskosten und Akkuwechsel betrachten.
So schreiben Sie ein Testament – Tipps und Hilfestellungen
So schreiben Sie ein Testament – Tipps und Hilfestellungen
Die Erstellung eines Testaments zu Lebzeiten gewährt Ihnen die Möglichkeit, die Verteilung Ihres Vermögens individuell zu regeln, abseits der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge. Dadurch können Sie nicht nur nichteheliche Lebenspartner in Ihrem Testament bedenken, sondern auch gemeinnützige Organisationen in Ihrem Nachlass berücksichtigen.
Mit einer frühzeitigen Regelung Ihrer Erbschaft schaffen Sie für Ihre Angehörigen einen Rahmen, in dem sie den Verlust ohne den Stress zusätzlicher Verwaltungsaufgaben betrauern können. So wird ihnen während einer emotional belastenden Zeit eine Last von den Schultern genommen.
Obwohl die Vorteile offensichtlich sind, zögern viele Menschen, sich mit der Erstellung ihres letzten Willens auseinanderzusetzen, oft aus Scheu vor der Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit. Andere befürchten, dass die Nachlassplanung zu kompliziert oder mit hohen Kosten verbunden sein könnte.
In unserem Ratgeber möchten wir diese Unsicherheiten ausräumen und Ihnen zeigen, wie Sie ein rechtsgültiges Testament erstellen können. Unser Ziel ist es, Ihnen zu erläutern, wie Sie Ihre persönlichen Absichten und Wünsche rechtswirksam in Ihrem letzten Willen festhalten können.
Planung der Vermögensnachfolge durch ein Testament
Schritt
Beschreibung
Reflexion
Betrachten Sie Ihre persönlichen Beziehungen und Vermögenswerte und entscheiden Sie, wie und an wen diese verteilt werden sollen.
Beratung
Suchen Sie rechtlichen Rat, um die gesetzeskonforme Gestaltung Ihres letzten Willens sicherzustellen.
Abfassung
Verfassen Sie Ihr Testament. Dies kann handschriftlich erfolgen oder mit professioneller Hilfe.
Hinterlegung
Legen Sie das Testament an einem sicheren Ort ab und informieren Sie Vertrauenspersonen darüber.
Das Testament bietet Ihnen die Freiheit, Ihr Erbe gemäß Ihren persönlichen Präferenzen zu regeln.
Ein umsichtig formuliertes Testament kann Ihren Angehörigen später unnötige Bürden ersparen.
Ein Testament ermöglicht es Ihnen auch, Freunde, Lebenspartner und gemeinnützige Organisationen als Erben zu berücksichtigen.
Unabhängig von den Gründen, die Menschen vom Verfassen eines Testaments abhalten, ist es essenziell, die Vorteile zu erkennen und zu verstehen, wie man diesen wichtigen Schritt problemlos umsetzen kann.
Wichtigkeit einer persönlichen Nachlassregelung
Stirbt eine Person ohne ein gültiges Testament, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Gemäß dieser Ordnung wird das Vermögen der oder des Verstorbenen direkt an nächste Angehörige, vorrangig an Nachkommen und Ehepartner, vererbt. Fehlen diese, fällt der Nachlass schlussendlich an den Staat. Trotzdem das Erbrecht eine faire Verteilung des Nachlasses anstrebt, gibt es wesentliche Gründe, ein persönliches Testament zu verfassen.
Lebte der oder die Verstorbene beispielsweise in einer nichtehelichen Partnerschaft, hat das Fehlen eines Testaments oft zur Folge, dass der überlebende Partner unberücksichtigt bleibt; nur die leiblichen Angehörigen sind in diesem Fall erbberechtigt. Ähnlich sieht es aus, wenn jemand ohne Lebenspartner lebte und abseits jeglicher familiärer Bindungen. Ohne Testament würde hier das gesamte Vermögen an die biologische Familie fallen, unabhängig von der tatsächlichen Beziehung.
Beispielhafte Szenarien der Erbthematik:
Nicht berücksichtigter langjähriger Lebensgefährte bei nicht verheirateten Paaren
Vererbung von Eigentum an entfernte Verwandte bei fehlendem Kontakt
Konflikte zwischen Kindern und Stiefkindern um Erbansprüche
Die Bandbreite individueller Lebensumstände ist groß und die gesetzlichen Regelungen spiegeln nicht immer die persönlichen Beziehungen oder den letzten Willen einer verstorbenen Person wider. Um ungünstige Vermögensübertragungen, die sich ausschließlich auf die gesetzliche Erbfolge stützen, zu verhindern, empfiehlt es sich in solchen Fällen ein Testament zu erstellen.
Testament-Arten
Personen, die sich mit der Gestaltung ihrer Erbfolge befassen, können aus verschiedenen Testamentstypen wählen. Jede Variante hat ihre eigenen spezifischen Merkmale und rechtlichen Anforderungen. Die folgende Übersicht bietet Ihnen einen detaillierten Einblick in die unterschiedlichen Arten von Testamenten und hilft Ihnen dabei, eine informierte Entscheidung zu treffen, die Ihren individuellen Wünschen und Lebensumständen entspricht.
Testamentstyp
Beschreibung
Voraussetzung
Öffentliches Testament
Ein öffentlich beurkundetes Testament, aufgesetzt mit Unterstützung eines Notars.
Muss vor einem Notar erstellt und in ein Testamentregister eingetragen werden.
Eigenhändiges Testament
Dies ist eine von der Hand des Erblassers selbst verfasste letztwillige Verfügung.
Der gesamte Text samt Unterschrift muss handschriftlich vom Erblasser verfasst sein.
Gemeinschaftliches Testament
Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner setzen gemeinsam ein Testament auf.
Es gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung sowohl Ihre familiäre Situation als auch das Ausmaß Ihres Vermögens.
Ziehen Sie stets qualifizierte Rechtsberatung heran, um die Gültigkeit Ihres Testaments und die Erfüllung Ihrer letztwilligen Wünsche zu gewährleisten.
Vergewissern Sie sich, dass durch geeignete Maßnahmen die Auffindbarkeit und Beachtung Ihres Testaments nach Ihrem Tod sichergestellt werden.
Das eigenhändige Testament
Ein handschriftlich verfasstes Testament ist ein wirkungsvolles Mittel, um den persönlichen Nachlass entsprechend den eigenen Vorstellungen zu ordnen. Es wird ohne technische Hilfsmittel, wie einen Computer, und ohne die Beteiligung eines Notars oder die Anwesenheit von Zeugen eigenhändig geschrieben. Dies ermöglicht es, die letzten Willensbekundungen ohne finanziellen Einsatz jederzeit und überall festzuhalten.
Für die Gültigkeit eines solchen Testaments ist die sogenannte Testierfähigkeit erforderlich, d.h., die testierende Person muss geistig dazu in der Lage sein, das Ausmaß und die Tragweite ihrer testamentarischen Entscheidungen zu erfassen. Eine Beeinträchtigung dieser Fähigkeit kann unter anderem durch schwere, fortschreitende Gedächtnisstörungen hervorgerufen werden.
Es steht frei, zu einem späteren Zeitpunkt Anpassungen oder Zusätze vorzunehmen, indem eine neue letztwillige Verfügung verfasst wird. Dabei ist es wesentlich, deutlich zu machen, dass vorherige Verfügungen ungültig werden.
Tipps für die Aufbewahrung des Testaments
Suchen Sie einen sicheren Aufbewahrungsort aus, der vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Erben wissen, wo das Testament zu finden ist.
Es ist sinnvoll, den Aufbewahrungsort des Testaments in einer Notfallmappe festzuhalten.
Das notarielle Testament: Ein Leitfaden für Erblasser
Das Verfassen eines Testaments ist ein wesentlicher Schritt, um Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen zu verteilen. Ein Notar spielt hier eine entscheidende Rolle. Bei der Errichtung eines öffentlichen Testaments dokumentiert der Notar Ihre letztwilligen Verfügungen, die Sie ihm mündlich oder schriftlich mitteilen, in rechtsverbindlicher und klarer Form.
Im Beratungsgespräch klärt der Notar Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Testament auf. Nachdem die testamentarischen Anweisungen festgelegt sind, liest der Notar das Dokument offiziell vor. Mit Ihrer und des Notars Unterschrift wird das Testament rechtskräftig. Anschließend wird das Testament zum Nachlassgericht zur sicheren Aufbewahrung weitergeleitet. Dies stellt sicher, dass Ihr letzter Wille bewahrt und nach Ihrem Ableben befolgt wird.
Kosten für ein notarielles Testament
Für die Erstellung eines öffentlichen Testaments fallen Notargebühren an. Diese richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Beurkundung.
Um eine Vorstellung von den zu erwartenden Kosten für ein Testament zu erhalten: Für die Beurkundung eines Testaments durch einen Notar, das einen Nachlass im Wert von 100.000 Euro betrifft, fallen Gebühren in Höhe von ca. 330 Euro an. Bei einem gemeinschaftlichen Testament von Ehepartnern, das einen Nachlasswert von 500.000 Euro umfasst, liegen die Kosten bei 1.870 Euro.
Bei testamentarischen Änderungen fallen erneut Notarkosten an. Die Gebühr variiert je nach den Umständen der Änderung und wird für die Beglaubigung erhoben.
Regelungen des Vermögensnachlasses für Paare
Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften haben die Möglichkeit, ihren Nachlass gemeinschaftlich festzulegen, um sich wechselseitig wirtschaftliche Sicherheit zu gewährleisten. Es steht dem Paar frei, die Art des Testaments zu bestimmen: Sie können entweder zwei separate Testamente verfassen oder ein gemeinschaftliches Testament erstellen. Die Errichtung des Testaments kann entweder handschriftlich oder durch eine notarielle Beurkundung erfolgen.
Berliner Testament
Beim gemeinschaftlichen Testament lässt sich eine spezielle Form wählen, die unter dem Begriff „Berliner Testament“ bekannt ist.
Berliner Testament
Zweck
Erbschaftsschritte
Definition
Sicherstellung des Alleinerbes des verbleibenden Partners
Erstverstorbener > Zweiter Partner > Kinder
Nutzen
Alleinige Verfügungsgewalt des überlebenden Partners über das Vermögen
Der überlebende Partner erbt das gesamte gemeinsame Vermögen
Schlusserbregelung
Festlegung der Kinder als endgültige Erben
Nach dem Ableben des zweiten Partners erben die Kinder
In dieser Testamentsform werden beide Partner wechselseitig zu Voll- und Alleinerben eingesetzt. Für den überlebenden Partner bedeutet dies den Erhalt des gesamten Nachlasses nach dem Tod des zuerst verstorbenen Partners sowie unumstränkte Verwaltungsbefugnis über das Erbe. Kinder oder andere Nachkommen werden als Erben erst nach dem Ableben des länger lebenden Partners berücksichtigt.
Definition und Nutzen eines Erbvertrags
Ein Erbvertrag stellt eine rechtlich verbindliche Vereinbarung dar, die eine solide Basis für die Vermögensübertragung nach dem Tod einer Person bietet. Sein Hauptzweck ist es, Eindeutigkeit bezüglich der Erbfolge zu gewährleisten und eine geordnete Verteilung des hinterlassenen Vermögens sicherzustellen. Dieses erbrechtliche Werkzeug erweist sich besonders dann als relevant, wenn der Vermögenstransfer unter speziellen Konditionen stattfinden soll, wie beispielsweise die Übergabe und Leitung eines Familienunternehmens an die nachfolgende Generation.
Darüber hinaus ermöglicht der Erbvertrag Personen, die durch die gesetzliche Erbfolge nicht berücksichtigt werden, wie etwa unverheiratete Lebensgefährten, nicht leibliche adoptierte Kinder oder nahestehende Freunde, verbindliche Ansprüche auf das Erbe zu sichern. Damit erlaubt der Erblasser eine individuelle Erweiterung des Erbenkreises über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.
Erstellung und Modifikation eines Erbvertrags
Die Ausfertigung dieses wichtigen Dokuments erfordert zwingend eine notarielle Beurkundung. Die Präsenz und die Unterschriften aller beteiligten Vertragsparteien sind notwendig, um die rechtliche Wirksamkeit zu gewährleisten. Möchte man den Erbvertrag später abändern, so benötigt dies das einvernehmliche Einverständnis aller Unterzeichner.
Zweck
Nutznießer
Festlegung der Vererbung unter Auflagen
Familienunternehmen, Nachfolger
Absicherung von Nichterben
Lebenspartner, Stiefkinder, Freunde
Gestaltung des letzten Willens unter Berücksichtigung gesetzlicher Auflagen
Die Gestaltung eines Testaments eröffnet persönliche Freiräume, unterliegt aber zugleich gesetzlichen Einschränkungen. Besonders hervorzuheben ist der Pflichtteil, der nicht umgangen werden darf.
Pflichtteil
Hintergrund
Wirkung
Kinder
Enkel
Ehegatten
Eltern
Nahe Verwandte haben einen gesetzlich gesicherten Anspruch auf einen Teil des Nachlasses, unabhängig von der Erbfolge laut Testament.
Der Pflichtteil sichert Angehörigen eine finanzielle Grundabsicherung im Erbfall, unabhängig von der testamentarischen Erbverteilung.
Die konkrete Berechnung des Pflichtteils hängt von dem zugewiesenen Prozentsatz sowie dem tatsächlichen Gesamtwert des hinterlassenen Vermögens ab. Die genaue Höhe des Pflichtteils berechnet sich also nach einem festgelegten Anteil des hinterlassenen Vermögens.
Ausnahmen von der Pflichtteilsregelung
Eine mögliche Enterbung oder Nichtberücksichtigung im Testament kann unter gewissen, schwerwiegenden Umständen gerechtfertigt sein:
Bei schweren Verfehlungen des Anspruchsberechtigten gegenüber dem Erblasser
Bei Vernachlässigung familiärer Pflichten durch den Anspruchsberechtigten
Enterbungen sind strengen Nachweisen und gesetzlichen Voraussetzungen unterworfen. Zusammenfassend bedarf das Testament einer präzisen Planung und Beachtung aller rechtlichen Bestimmungen.
Die Erstellung eines Testaments erfordert eine sorgfältige Berücksichtigung wesentlicher Aspekte, wofür nachfolgend eine Orientierung in Form einer Checkliste angeboten wird.
Punkt
Details
Persönliche Angaben
Bestimmen Sie Ihre Identität klar durch die Angabe von vollständigem Namen, Geburtsdatum und aktueller Adresse.
Erbenbestimmung
Legen Sie fest, wer Ihr Vermögen erben soll; dies kann nahe Verwandte, Freunde oder wohltätige Organisationen einschließen.
Aufstellung der Besitztümer
Listen Sie all Ihre Vermögenswerte detailliert auf, dazu gehören materielle Güter, Konten, Wertpapiere und persönliche Besitzgegenstände.
Verbindlichkeiten
Listen Sie ebenfalls Ihre Verbindlichkeiten auf, um eine gerechte Vermögensverteilung sicherzustellen.
Zuwendungen
Definieren Sie präzise, welche Vermögenswerte oder Summen an spezifische Personen oder Organisationen gehen sollen.
Aktualisierung
Berücksichtigen Sie, dass Änderungen im Testament jederzeit möglich sind, um es an neue Lebensumstände anzupassen.
Sofern Unsicherheiten bezüglich der juristischen Aspekte des Testaments bestehen oder falls sich die Vermögensverhältnisse als komplex erweisen, empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand, insbesondere einen Anwalt für Erbrecht, hinzuzuziehen.
Der Zeitpunkt für die Abfassung eines Testaments
Das Verfassen eines Testaments konfrontiert uns unweigerlich mit dem Ende des Lebens – ein Thema, vor dem viele zurückschrecken. Trotzdem sollten Sie nicht zögern, Ihre Verfügungen rechtzeitig in einem gesunden Zustand niederzuschreiben. Dafür sprechen mehrere Argumente: Das Leben ist voller Unwägbarkeiten, und es ist niemals absehbar, welche Wendungen unser Schicksal nimmt. Hinzu kommt die Flexibilität, dass Sie Ihre testamentarischen Verfügungen jederzeit revidieren und den jeweiligen Veränderungen in Ihrem Leben anpassen können.
Testierfähigkeit
Wer kann ein Testament errichten? Laut den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, genauer gesagt § 2220 BGB, besitzen Personen mit geistiger Zurechnungsfähigkeit, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Befugnis, ein Testament zu erstellen. Psychopathologische Zustände, exemplarisch Demenz, können zur Folge haben, dass die Fähigkeit zum erstellen eines Testaments entfällt.
Arten von Testamenten
Je nach individueller Situation gibt es verschiedene Formen des Testaments – von handschriftlichen bis hin zu notariell beurkundeten oder gemeinschaftlichen Testamenten für Paare. Darüber hinaus gibt es den Erbvertrag, der für geschäftliche Nachfolgefragen wichtig ist und zwingend die Einbindung von mindestens zwei Parteien erfordert.
Testamentsänderungen
Bestehende Testamente können jederzeit überarbeitet werden, wobei veraltete Fassungen vernichtet und durch neue ersetzt werden sollten.
Testamentarische Freiheit und ihre Grenzen
Ihre Entscheidungsfreiheit in der Erbfolge wird durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt, da nahe Angehörige Anspruch auf den Pflichtteil haben, welcher nicht im Testament ausgeschlossen werden darf.
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