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Dieser Service wurde geprüft und zertifiziert vom Bundesverband Initiative 50Plus.

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Abzocke: Unseriöse Treppenlift-Firmen erkennen

Treppenlifte sind eine praktische Erleichterung im Alltag, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Doch Vorsicht: nicht alle Anbieter auf dem Markt haben die besten Absichten. Manche verwenden zweifelhafte Verkaufsmethoden, um rasch Verträge abzuschließen. Hier sind einige Tipps, um unseriöse Anbieter zu erkennen.

Die Suche nach einer unabhängigen Beratung zu Treppenliften kann sich als schwierig erweisen. Allerdings gibt es Unterstützung von verschiedenen Organisationen wie den Verbraucherzentralen oder Wohnberatungsstellen, die in vielen Städten verfügbar sind. Eine besonders hilfreiche Organisation in diesem Zusammenhang ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung (BAG), die in zahlreichen Städten Musterwohnungen oder Mustersausstellungen anbietet. Hier können Interessenten Treppenlifte persönlich in Augenschein nehmen und sogar eine Probefahrt durchführen. Die Mitarbeiter der BAG und ähnlicher Organisationen bieten wertvolle Unterstützung bei der Auswahl von Treppenlift-Anbietern.

Treppenlift und Holztreppe

Darüber hinaus bieten diese Beratungsstellen neutrale Informationen und Tipps rund um das Thema altersgerechtes Wohnen und Umbau von Wohnungen. Sie geben einen Überblick über den Markt, informieren über finanzielle Unterstützung und beantworten rechtliche Fragen. Da die Vielfalt der Treppenlift-Angebote groß ist und es oft schwierig ist, die Qualität der verschiedenen Produkte zu beurteilen, ist es empfehlenswert, sich vor dem Kauf umfassend zu informieren.

Wichtig zu beachten ist, dass die Beurteilung der räumlichen Gegebenheiten vor Ort im Haus des Kunden von zentraler Bedeutung ist. Laut Stiftung Warentest sollte dieser Service, einschließlich einer detaillierten Beratung und eines Kostenvoranschlags, von den Treppenliftfirmen kostenlos angeboten werden. Die Beratung sollte zudem administrative Aspekte abdecken, wie beispielsweise die eventuell notwendige Zustimmung des Vermieters oder Gutachten zur Tragfähigkeit des Geländers. Einige Anbieter bieten Ausstellungsräume, in denen potenzielle Kunden verschiedene Liftmodelle besichtigen und ausprobieren können.

PunkteZusammenfassung
AbzockeVorsicht vor Anbietern, die mit unseriösen Methoden schnell zum Vertragsabschluss drängen.
Beratung und KostenvoranschlagEin seriöser Kostenvoranschlag und eine Beratung sollten kostenlos sein.
Verzicht auf WiderrufsrechtUnseriöse Anbieter drängen Kunden zum Verzicht auf ihr Widerrufsrecht, oft ohne es explizit zu erwähnen.
Information über WiderrufsrechtDer BGH hat entschieden, dass das Widerrufsrecht gilt, wenn der Vertrag zu Hause abgeschlossen wurde. Falsche Information verlängert das Widerrufsrecht.
Sonderangebote und ZeitdruckDruck durch Sonderangebote und schnelle Entscheidungen sind ein Warnzeichen für unseriöse Anbieter.
Vorsicht bei AnzahlungenAnbieter, die Anzahlungen ohne Kostenvoranschlag oder Besichtigung verlangen, sind mit Vorsicht zu behandeln.
Service durch FremdfirmaUnseriöse Anbieter bieten oft keinen eigenen Servicedienst an oder leiten an unzuverlässige Drittanbieter weiter.
Firmensitz im AuslandEin im Ausland ansässiges Unternehmen kann im Streitfall problematisch sein.
Pauschalpreis statt ZusatzkostenUnseriöse Anbieter verlangen oft unvorhergesehene Zusatzkosten. Ein Pauschalpreis schafft Sicherheit.

Es ist auch wichtig, sich über die möglichen Folgekosten im Klaren zu sein. Seriöse Firmen informieren ihre Kunden über die jährlichen Kosten für Wartung und Reparaturen, die laut Verbraucherzentralen zwischen 200 und 300 Euro liegen können. Die Möglichkeit von Zuschüssen und gegebenenfalls Finanzierungsmöglichkeiten sollte ebenfalls Teil der Beratung sein.

Unseriöse Treppenlift-Firmen erkennen

Erstens: die Beratung und der Kostenvoranschlag sollten stets kostenfrei sein. Einige Anbieter werben mit „kostenlosen Beratungen“ und drucken sogar Gutscheine dafür in Anzeigen. Dies ist nicht korrekt. Ein Kostenvoranschlag sollte generell kostenlos sein, auch wenn es für die Firma Aufwand bedeutet, eine Fachkraft zu Ihnen nach Hause zu schicken, um die Situation vor Ort zu beurteilen. Es ist unsere Überzeugung, dass dieser Service kostenlos und unverbindlich sein sollte. Das ist auch bei den meisten seriösen Anbietern der Fall.

Stiftung Warentest test gross Foto: © Stiftung Warentest

Zweitens: lassen Sie sich nicht dazu drängen, auf Ihr Widerrufsrecht zu verzichten. Manche Verkäufer fügen ihrem Angebot eine solche Erklärung bei und drängen auf eine schnelle Unterschrift, damit das Unternehmen sofort mit dem Einbau beginnen kann. Doch in Wirklichkeit enthält diese Erklärung einen Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht. Unseriöse Firmen täuschen vor, dass dies der Standard sei, doch das ist nicht wahr. Ihre Unterschrift ist freiwillig und Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Vergessen Sie das nicht.

Drittens: seien Sie wachsam gegenüber Anbietern, die Druck auf Sie ausüben. Manche wollen so schnell wie möglich verkaufen und verzichten dabei sogar auf ein persönliches Beratungsgespräch. Sie versprechen einen kurzfristigen Einbau und eine Maßanfertigung, ohne überhaupt einen Blick auf Ihr Treppenhaus geworfen zu haben. Auch sollten sie nicht zur Vertragsunterzeichnung gedrängt werden, weil ein spezielles Angebot sonst verloren geht.

Viertens: Seien Sie vorsichtig bei Anzahlungen. Seriöse Firmen werden diese nicht ohne vorherige detaillierte Kostenanalyse und Besichtigung Ihres Hauses verlangen. Sollte eine Firma ständig aufdringlich Emails schicken oder Sie mit Anrufen belästigen, könnte dies ein Zeichen für deren unseriöses Verhalten sein.

Fünftens: achten Sie darauf, dass die Firma auch nach dem Einbau einen Kundendienst zur Verfügung stellt. Bei Defekten an Ihrem Treppenlift ist es wichtig, dass schnell geholfen wird. Unseriöse Anbieter lassen diese Dienstleistung oft außer Acht oder delegieren sie an Drittfirmen, die hohe Preise verlangen.

Sechstens: seien Sie vorsichtig bei Firmen mit Sitz im Ausland. Im Falle von Streitigkeiten könnte es schwierig sein, Ihre Rechte durchzusetzen. Manchmal gründen Kriminelle Firmen im Ausland nur, um Kunden abzuzocken.

Siebtens: achten Sie auf einen Pauschalpreis. Es ist typisch für unseriöse Anbieter, plötzlich zusätzliche Kosten für zusätzliche Arbeiten zu verlangen. Um sicherzugehen, sollten Sie bei Vertragsabschluss einen Pauschalpreis vereinbaren, der alle Leistungen abdeckt, auch Extras wie Stromanschluss oder bauliche Änderungen.

Zusammengefasst, um unseriöse Treppenlift-Anbieter zu identifizieren, seien Sie wachsam gegenüber überstürzten Verkaufsgesprächen, unzureichender Beratung, unsachgemäßem Umgang mit Ihrem Widerrufsrecht, aufdringlichem Marketing und fehlendem Kundendienst. Stellen Sie sicher, dass alle Preise und Gebühren von Anfang an klar und transparent sind. Ihre Rechte und Interessen sollten immer an erster Stelle stehen.

Unseriöse Verträge und Verkaufsgespräche

Es ist leider keine Seltenheit, dass Verbraucher durch fragwürdige Geschäftspraktiken und Tricks beim Vertragsabschluss in die Irre geführt werden. Insbesondere ältere Menschen geraten häufig in den Fokus windiger Verkäufer, die die Unwissenheit und Verletzlichkeit ihrer Kunden ausnutzen, um Verträge unter Druck abzuschließen.

TKE Verkaeufer zeigt Paar einen Treppenlift

Verkäufer suchen die potentiellen Kunden oft zu Hause auf, wo sie sich in einer angenehmen und vertrauten Umgebung befinden. Die Gastfreundschaft und Höflichkeit vieler älterer Menschen wird hier jedoch ausgenutzt. So wird ihnen ein fertiger Vertrag vorgelegt und die Dringlichkeit der Unterschrift suggeriert. Ein Beispiel hierfür ist ein Ehepaar, das eigentlich nur ein unverbindliches Angebot einholen wollte, aber vom Vertreter mit einem Kaufvertrag konfrontiert wurde.

Wichtig zu wissen ist, dass Verbraucher beim Abschluss eines Vertrages zu Hause ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben, wie die Stiftung Warentest betont. Dies gilt auch, wenn der Lift eine individuelle Sonderanfertigung ist. Denn im Fall von Treppenliften handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Werkvertrag. Somit liegt der Schwerpunkt nicht im Kauf der individuell angepassten Schienen, sondern in der „Herstellung eines funktionsfähigen Werks“. Dieses Recht sollte ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden, und falls es nicht angeführt ist, verlängert sich das Widerrufsrecht sogar auf 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss.

Potenzielle Käufer sollten sich nicht vom Verkaufspersonal unter Zeitdruck setzen lassen. Sogenannte „Sonderangebote“ oder „Aktionswochen“ sind gängige Methoden, um Kunden zu schnellen Kaufentscheidungen zu drängen. Eine seriöse Firma sollte jedoch in der Lage sein, solche Angebote zu verlängern, um den Kunden genügend Zeit zur Entscheidungsfindung zu geben.

Einige Firmen führen jedoch auch unzulässige Klauseln in den Vertrag ein. Beispielsweise die Klausel, dass offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen schriftlich gemeldet werden müssen, sonst sind Ansprüche auf Mängelbeseitigung ausgeschlossen. Hier ist zu beachten, dass „schriftlich“ in der Regel eine eigenhändige Unterschrift erfordert. Das Gesetz hingegen sieht Textform vor, die auch per Email oder Whatsapp-Nachricht ohne eigenhändige Unterschrift erfüllt ist.

Eine weitere unzulässige Klausel ist die, dass „mehrfache Nachbesserungen möglich sind“. Hier ist unklar, wie lange solche Nachbesserungen erlaubt sein sollen. Während es bei Werkverträgen erlaubt ist, mehrfach Mängel zu beseitigen, die während der Gewährleistungsfrist auftreten, ist dies nicht mehr der Fall, wenn der Firma bereits erfolglos eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde.

Als Käufer sollten Sie darauf bestehen, dass der vollständige Rechnungsbetrag erst 14 Tage nach dem Einbau des Lifts und der Prüfung seiner einwandfreien Funktion gezahlt wird. Alternativ können Sie einen Teilbetrag von 5 bis 10 Prozent des Kaufpreises zurückhalten und erst 14 Tage nach Einbau überweisen. Dies bietet Ihnen zumindest für eine kurze Zeit die Möglichkeit, bei Reklamationen Druck auszuüben. Ein Verkäufer, der diesen Wunsch rundweg ablehnt, sollte als unseriös angesehen werden.

Abzocke bei Treppenliften

Stufen und Treppen sind für Menschen mit Gehhilfen oder Rollstühlen häufig unüberwindbare Hürden. Leider sind nur wenige Wohnungen barrierefrei und auf diese Herausforderungen zugeschnitten. Für diese Situation bieten Treppenlifte eine praktikable Lösung, da sie Menschen sicher in die gewünschte Etage befördern können. Doch die Technik für barrierefreies Wohnen kommt oft mit einem hohen Preis und zusätzlichen Tücken. Dazu zählen versteckte Vertragsklauseln, das Verweigern von Widerrufsrechten, Planungsfehler beim Einbau, Sicherheitsmängel und ungenügende Wartungsarbeiten und Kundenservice. Diese Barrieren müssen oft beseitigt werden, bevor Kunden ohne Probleme den Komfort eines Treppenlifts genießen können.

Oftmals fühlen sich Kunden von Treppenlift-Anbietern unter Druck gesetzt oder finanziell benachteiligt. Daher ist es wichtig, sich vorab neutral bei einer Wohnberatungsstelle über das Marktangebot, Finanzhilfen und rechtliche Aspekte zu informieren. Es ist ratsam, einen geeigneten Anbieter für ein unverbindliches Erstgespräch zu suchen, vorzugsweise in der Nähe des Wohnortes. Lassen Sie die in Ruhe getroffene Entscheidung von der Wohnberatungsstelle überprüfen. Online-Verkaufsportale können eine weitere Gefahr darstellen, da echte und gefälschte Bewertungen oft schwer voneinander zu unterscheiden sind. Einige Portale sammeln auch persönliche Daten für Werbezwecke.

Ein wichtiger Aspekt beim Einbau eines Treppenlifts ist die Planung. Treppenlifte können grundsätzlich in fast jedem Treppenhaus installiert werden, erfordern jedoch eine sorgfältige Planung aufgrund ihrer komplexen Installation. Misstrauen ist angebracht, wenn Versprechen wie „Maßanfertigung und sofortige Lieferung“ gemacht werden. Der Lift muss so installiert sein, dass ein sicheres Ein- und Aussteigen und ein unbedenklicher Transport möglich ist. Beachten Sie, dass genügend Platz beim Ein- und Aussteigen vorhanden ist. Prüfen Sie am besten vorab die Handhabung und Betriebsgeräusche bei bereits installierten Anlagen. Der Treppenlift sollte mit einem Notfallalarm und einer Notabsenkung ausgestattet sein, die vom Nutzer selbst bedient werden kann.

Für pflegebedürftige Personen können Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse für den Einbau eines Treppenlifts gewährt werden. Dieser Zuschuss fällt unter die Verbesserung des Wohnumfelds und setzt voraus, dass eine Pflegebedürftigkeit in den Pflegegraden 1 bis 5 anerkannt ist. Zusätzlich muss der Treppenlift die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Vor der Umbaumaßnahme sollte der Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Der Umbau sollte erst nach der Bewilligung des Antrags beginnen, um das Risiko zu vermeiden, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das Sozialamt kann einspringen, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und keine Eigenmittel vorhanden sind.

Für Mieter und Eigenheimbesitzer bietet die KfW Bank Zuschüsse oder günstige Kredite für den Abbau von Barrieren an. Personen mit einer schweren Behinderung können zusätzlich auf spezielle Baudarlehen zugreifen. Es ist wichtig, die Bewilligung der Finanzhilfe durch die KfW abzuwarten, bevor mit dem Bau oder der Anpassung begonnen wird. Beachten Sie, dass Sie die Förderung der KfW nicht mit der Förderung durch die Pflegekasse kombinieren können. Die Preisunterschiede für Treppenlifte sind enorm: Je nach Aufwand können die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts zwischen 3.500 und etwa 15.000 Euro liegen. Hinzu kommen noch jährliche Wartungs- und Servicekosten von 200 bis 300 Euro.

Es ist wichtig, die geltenden Bauvorschriften im jeweiligen Bundesland zu beachten. Die Treppenlift-Firma muss den Kunden über die jeweiligen Prüf- und Zulassungsverfahren informieren und alle notwendigen Genehmigungen einholen. Zahlen Sie erst, wenn Ihnen alle notwendigen Unterlagen vorliegen und der Lift einwandfrei funktioniert. Mängel beim Produkt und bei der Montage können Sie zwei Jahre lang beim Anbieter kostenfrei reklamieren. Dies gilt sowohl für Mängel am Produkt selbst als auch für Fehler bei der Montage.

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