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Barrierefrei am Arbeitsplatz: Erfolgreiche Umsetzung der Inklusion

Die erfolgreiche Umsetzung von Barrierefreiheit am Arbeitsplatz ist ein entscheidender Aspekt der Inklusion und trägt dazu bei, eine integrative Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter zu schaffen, unabhängig von ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten.

Inklusion am Arbeitsplatz beginnt mit einer gründlichen Analyse der bestehenden Arbeitsumgebung, um potenzielle Barrieren zu identifizieren, sei es physische Hindernisse wie Treppen und enge Türen oder sensorische und kommunikative Hürden. Basierend auf dieser Analyse sollte ein umfassender Plan zur Beseitigung dieser Barrieren erstellt werden. Dazu gehören der Umbau von Räumlichkeiten, die Installation von Rampen und Aufzügen, die Anpassung von Sanitärräumen und die Bereitstellung von höhenverstellbaren Arbeitsplätzen. Es ist entscheidend, dass alle wesentlichen Bereiche des Arbeitsplatzes barrierefrei zugänglich sind.

Behinderte Frau im Rollstuhl sitzend Foto: © Lightfield Studios / Adobe

Der Einsatz spezieller Technologien und Hilfsmittel kann ebenfalls eine große Rolle spielen. Dies umfasst Sprach-zu-Text-Software, Bildschirmleseprogramme sowie spezielle Tastaturen und Mäuse. Für gehörlose Mitarbeiter sind geeignete Telekommunikationsgeräte wichtig. Die Flexibilisierung von Arbeitsabläufen und -zeiten, um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, ist ein weiterer wesentlicher Aspekt. Dies kann flexible Arbeitszeiten, Telearbeit oder angepasste Aufgaben und Verantwortlichkeiten beinhalten.

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Darüber hinaus ist es unerlässlich, das Bewusstsein für die Bedeutung von Inklusion und Barrierefreiheit bei allen Mitarbeitern zu schärfen. Schulungen und Workshops können helfen, ein besseres Verständnis für die Herausforderungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Eine inklusive Unternehmenskultur, in der Vielfalt und Inklusion als Stärken betrachtet werden, ist ebenfalls entscheidend. Dies beinhaltet die Einbindung von Mitarbeitern mit Behinderungen in Entscheidungsprozesse und das Angebot von Mentoring-Programmen.

Grundsätze der Inklusionsförderung im Berufsleben

Jedes Individuum soll die Möglichkeit haben, sich ungehindert und eigenständig am sozialen und beruflichen Geschehen zu beteiligen. Dieser integrative Ansatz ist auch auf die Arbeitswelt anwendbar. Das grundlegende Ziel der Inklusion besteht darin, dass sämtliche Personen, unabhängig von einer Behinderung, gleichwertig in das Berufsleben integriert werden und dadurch ähnliche Möglichkeiten innerhalb der Gesellschaft erhalten. Wenn das inklusive Konzept nahtlos in der Gesellschaft verankert wird, würden Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Behinderung in der Öffentlichkeit nicht mehr existieren. Eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung inklusiver Arbeitsplätze ist ein Paradigmenwechsel in der Denkweise der Arbeitgeber und derjenigen, die für das Personalmanagement zuständig sind.

Richtlinien für eine inklusive Arbeitsplatzgestaltung:

  • Beurteilung und Anpassung der physischen Barrierefreiheit
  • Entwicklung unterstützender Technologien und Hilfsmittel
  • Schulungen zur Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
  • Integration barrierefreier Kommunikation
  • Einbindung inklusionsbezogener Ziele in die Unternehmenspolitik
BereichMaßnahmenZielsetzung
PersonalwesenFortbildungen zum Thema Inklusion, umfangreiche AntidiskriminierungspolitikFörderung einer diversen und inklusiven Arbeitsumgebung
InfrastrukturBarrierefreie Gestaltung der Arbeitsplätze und des ArbeitsumfeldesGleiche Arbeitsmöglichkeiten für alle Mitarbeiter
Interne KommunikationEinsatz von Gebärdensprachdolmetschern, Leichter Sprache oder BrailleschriftBarrierefreiheit aller Informationen für alle Mitarbeiter

Der Kerngedanke der Inklusion ist, dass Umgebungen und Einrichtungen von vornherein so gestaltet werden, dass sie von jedem ohne Probleme benutzt werden können. Das bedeutet, dass die Umgebung an die vielfältigen Bedürfnisse aller Menschen angepasst wird, anstatt die Menschen an die Umgebung anzupassen. Der Schwerpunkt liegt auf der Schaffung eines barrierefreien Arbeitsumfeldes, das eine Arbeitswelt ohne Vorurteile und Einschränkungen für alle Beschäftigten, einschließlich derer mit Beeinträchtigungen, ermöglicht.

Diese Form der Gleichberechtigung ist nicht nur ein moralisches Gebot, sondern spielt eine wesentliche Rolle in der operativen Funktion des Betriebes. Ein inklusives Arbeitsplatzdesign ist zum Beispiel auch für Eltern mit Kinderwagen, ältere Personen oder junge Familien von Vorteil und fördert somit eine Gesellschaft, in der Diversität und Barrierefreiheit Hand in Hand gehen. Zudem sind Betriebe rechtlich im Rahmen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Erreichung eines solchen Arbeitsumfeldes zu ergreifen.

Um Ihnen konkrete Hilfestellung für die Umsetzung eines barrierefreien Arbeitsplatzes zu bieten, betrachten Sie die folgende Aufstellung möglicher Maßnahmen:

BereichMaßnahmen für Barrierefreiheit
Zugang zum BetriebsgeländeRampen, automatische Türen, ausreichend breite Wege
GebäudestrukturAufzüge, hindernisfreie Korridore, entsprechende Kennzeichnungen
ArbeitsbereicheHöhenverstellbare Arbeitsoberflächen, Unterfahrbarkeit von Schreibtischen
ArbeitsmittelSpezielle Software für Sehbehinderte, ergonomische Hilfsmittel

In Deutschland leben über 10 Millionen Bürger mit Handicaps, von denen schätzungsweise 7,6 Millionen einen hohen Grad an Beeinträchtigung aufweisen. Somit ist nahezu jede achte Person in der Bundesrepublik von Herausforderungen betroffen, die ihre Inklusion in die Gesellschaft erschweren. Dies schließt Störungen der Sinneswahrnehmung, geistige Einschränkungen, seelische Belastungen und körperliche Handicaps mit ein. Laut § 2 Abs. 1 SGB IX werden Menschen als „behindert“ klassifiziert, wenn ihre physischen oder psychischen Zustände für mehr als sechs Monate erheblich vom altersüblichen Durchschnitt abweichen und somit ihre soziale Partizipation beeinträchtigen.

Spezialaufzug fuer Koerperbehinderte Foto: © romaset / Adobe

Es gibt eine Spanne an Behinderungsgraden zwischen 20 und 100, die verschiedene Rechtsansprüche und Unterstützungsleistungen begründen. Erreicht oder übersteigt der Behinderungsgrad die Marke von 50, spricht das Gesetz von einer „Schwerbehinderung“. Die Ursachen solcher Beeinträchtigungen sind meist nicht angeboren, sondern resultieren in 80 Prozent der Fälle aus Erkrankungen, die sich im Laufe des Lebens entwickeln können.

Wichtig zu betonen ist, dass der festgestellte Grad der Behinderung keine direkte Aussage über die Produktivität oder Effektivität einer Person in einer spezifischen beruflichen Rolle macht. Die Einstellungsentscheidung bezüglich einer Person mit Schwerbehinderung sollte stets fallspezifisch und losgelöst von formalen Behinderungsgraden erfolgen.

Das Sozialgesetzbuch in Deutschland verpflichtet Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen oder Ausgleichsabgaben zu zahlen. Einer Statistik zufolge existierten 2016 in Deutschland 152.000 Unternehmen, die dieser Beschäftigungsverpflichtung unterlagen. Zu dieser Zeit waren in jenen Betrieben rund 1,18 Millionen schwerbehinderte Menschen angestellt.

Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete man zwar eine Verbesserung, dennoch blieb eine Arbeitslosenquote von 13,4 Prozent bei den schwerbehinderten Beschäftigungssuchenden bestehen – im Gegensatz zur allgemeinen Arbeitslosenquote von 6,4 Prozent. Dies weist auf einen signifikanten Nachteil für schwerbehinderte Menschen hin. Ferner blieben 29.000 der Pflichtstellen unbesetzt, was das weiterhin vorhandene Defizit an Inklusion im Berufsumfeld verdeutlicht, trotz der festgestellten Fortschritte im Rahmen der Erhebung des Inklusionsbarometers Arbeit 2016 durch Aktion Mensch e. V. und das Handelsblatt Research Institute.

Parameter2016
Betriebe mit Beschäftigungsverpflichtung152.000
Angestellte mit Schwerbehinderung1,18 Millionen
Unbesetzte Pflichtarbeitsplätze29.000
Arbeitslosenquote Schwerbehinderte13,4 Prozent
Allgemeine Arbeitslosenquote6,4 Prozent

Es ist erkennbar, dass in Deutschland bezüglich der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt noch Handlungsbedarf besteht. Firmen haben die Möglichkeit, weiterführende Maßnahmen zu ergreifen, um die Integration in die Berufswelt zu realisieren. Es ist essentiell, sich über die diversen Optionen der Erwerbstätigkeit zu informieren. Es steht außer Frage, dass für Menschen mit Beeinträchtigungen prinzipiell jede Form der beruflichen Ausbildung – sei es betriebsintern, außerbetrieblich oder schulisch – sowie Arbeitsverhältnisse zugänglich sein sollten.

Konzerne und kleinere Firmen, die bisher keine Erfahrung mit der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen haben, könnten durch das Angebot von Schnupperpraktika und Probearbeitstagen wesentliche Erkenntnisse gewinnen. Es ist zweckdienlich, frühzeitig Kontakt mit jungen Menschen mit Beeinträchtigungen aufzunehmen, um sich als attraktiver Arbeitgeber für zukünftige Mitarbeiter zu präsentieren. Eine Option besteht darin, spezielle Angebote zur Berufserkundung und Werkstattpraktika explizit für diese Zielgruppe zu schaffen. Darüber hinaus können Langzeit-Praxiserfahrungen im Rahmen einer Probebeschäftigung über einige Monate hinweg beiden Seiten Einblicke verschaffen, ob eine dauerhafte Anstellung denkbar ist. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, bereits in dieser Phase Fördermittel und finanzielle Beihilfen für spezielle Belastungen zu beantragen. Inklusion ermöglicht somit nicht nur individuelle gesellschaftliche Partizipation, sondern erschließt den Firmen auch einen Markt an vielseitig qualifizierten Arbeitskräften.

Barrierefreiheit am Arbeitsplatz für Personen mit Behinderungen

Die Integration von Menschen mit Behinderungen in das Berufsleben ist ein wichtiger Aspekt, der besondere Aufmerksamkeit erfordert, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeitsumgebungen. Für Betriebe, die ihre Arbeitsstätten barrierefrei gestalten möchten, gelten bestimmte rechtliche Anforderungen. Die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz basiert hauptsächlich auf den Richtlinien der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR V3a.2) sowie der Norm DIN 18040-1 über barrierefreies Bauen.

Zentrale Richtlinien für die praktische Umsetzung eines barrierefreien Arbeitsortes

Wichtige Normen und Richtlinien zur Barrierefreiheit
Richtlinie/NormFokusZweck
ASR V3a.2Technische Anforderungen am ArbeitsplatzUnterstützung der barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung
DIN 18040-1Barrierefreies BauenSchaffung barrierefreier und funktionaler Arbeitsumgebungen
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Ein Rollstuhllift ist eine größere Anschaffung – und zwischen Anbietern liegen oft mehrere Tausend Euro Preisunterschied. Ein Angebotsvergleich lohnt sich deshalb von Anfang an: Während ein Rollstuhllift für wenige Stufen meist ab rund 6.000 € erhältlich ist, kosten Rollstuhllifte entlang kurviger oder mehrläufiger Treppen häufig zwischen 13.000 und 25.000 €. Wenn Sie mehrere Kostenvoranschläge einholen, sparen Sie schnell einen vierstelligen Betrag.

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Der Kauf eines Rollstuhllifts ist eine große Investition – daher lohnt sich ein unabhängiger Preisvergleich. Mit nur einer Anfrage erhalten Sie unverbindliche Angebote geprüfter Fachhändler aus Ihrer Region. So können Sie verschiedene Modelle, Leistungen und Preise in Ruhe vergleichen und das Angebot auswählen, das am besten zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Budget passt.

Der Angebotsvergleich ist unabhängig und kostenlos. Auf Wunsch informieren wir Sie zusätzlich über mögliche Förderungen – etwa den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Person oder die KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen. So wissen Sie frühzeitig, welche finanzielle Unterstützung infrage kommt und mit welchen Kosten Sie nach Abzug der Förderung rechnen müssen.

Häufige Fragen

  • Der Begriff Rollstuhllift umfasst mehrere Bauarten. Ein Hublift für wenige Stufen kostet häufig etwa 6.000 bis 25.000 €. Ein Plattformlift entlang der Treppe liegt oft bei 9.000 bis 25.000 €, je nach Treppenverlauf und Schiene. Ein Homelift oder Senkrechtlift für mehrere Etagen beginnt meist höher und kann 18.000 bis 50.000 € oder mehr kosten. Entscheidend sind Hubhöhe, Rollstuhlmaß, Tragkraft, Innen- oder Außenmontage und baulicher Aufwand.

  • Es gibt drei häufige Lösungen: Der Plattformlift fährt mit Rollstuhl auf einer Plattform entlang der Treppe. Der Hublift fährt senkrecht und eignet sich für einzelne Stufen, Podeste und Eingänge. Ein Homelift oder Senkrechtlift verbindet Etagen vertikal und ist komfortabler, benötigt aber mehr Planung und Budget. Welche Lösung passt, hängt von Treppenform, Hubhöhe, Rollstuhltyp, Bewegungsflächen und täglicher Nutzung ab.

  • Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person zahlen, wenn der Rollstuhllift die häusliche Pflege erleichtert oder mehr Selbstständigkeit ermöglicht. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich. Zusätzlich ist der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung seit 2026 wieder beantragbar: für Einzelmaßnahmen bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €. Alternativ oder ergänzend kommt der KfW-Kredit 159 bis 50.000 € je Wohneinheit infrage. Wichtig: Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss und Einbau gestellt werden.

  • Ein Plattformlift ist sinnvoll, wenn ein Rollstuhl eine vorhandene Treppe entlangfahren muss und genügend Treppenbreite vorhanden ist. Ein Hublift ist meist besser, wenn nur wenige Stufen oder ein kurzer Höhenunterschied senkrecht überbrückt werden. Der Hublift braucht eine Stellfläche, hält aber die Treppe frei. Bei mehreren Etagen oder wenn Komfort und Kabine wichtig sind, kann ein Homelift die passendere Lösung sein.

  • Ein Rollstuhllift braucht Platz für Rollstuhl, sichere Zufahrt und Rangieren. Für barrierefreie Planung gelten 150 x 150 cm Bewegungsfläche als wichtiger Orientierungswert; lichte Durchgänge sollten möglichst 90 cm erreichen. Plattformlifte benötigen zusätzlich Treppenbreite und eine Parkposition, Hublifte eine ebene Stellfläche vor und hinter der Plattform. In Bestandsgebäuden wird oft eine möglichst sichere und alltagstaugliche Lösung innerhalb der vorhandenen Maße geplant.

  • Viele Rollstuhllifte sind für etwa 300 kg ausgelegt, je nach Bauart und Modell auch darüber. Maßgeblich ist das Gesamtgewicht aus Nutzer, Rollstuhl, Zubehör und gegebenenfalls Begleitperson. Elektrorollstühle, Zusatzantriebe und Scooter können den Bedarf deutlich erhöhen. Deshalb sollten vor der Auswahl Gewicht, Plattformgröße und Fahrweg konkret geprüft werden. Eine zu knapp gewählte Tragkraft ist im Alltag weder komfortabel noch zukunftssicher.

  • Ja. Außenlösungen sind am Hauseingang, zur Terrasse, zum Garten oder am Kellerzugang üblich. Wichtig sind rutschhemmende Plattformen, korrosionsgeschützte Bauteile, wetterfeste Steuerung, Entwässerung und ausreichend Beleuchtung. Im Außenbereich sollte außerdem geklärt werden, ob Fundament, Geländer, Wetterschutz oder Genehmigungen nötig sind. Förderfähig kann die Maßnahme sein, wenn sie Barrieren im Wohnumfeld reduziert.

  • Ein Rollstuhllift sollte ohne fremde Hilfe sicher bedienbar sein. Üblich sind Totmannsteuerung, Notstopp, Wegrollschutz, Sicherheitsbügel oder Türen, Hindernissensoren, sanftes Anfahren und eine Notabsenkung oder Akkulösung bei Stromausfall. Bei Plattform- und Hubliften ist außerdem wichtig, dass Zu- und Ausfahrt eben, rutschhemmend und gut erreichbar sind. Sicherheit entsteht aus Technik, Planung und regelmäßiger Wartung zusammen.

  • Sie geben an, ob Stufen, eine Treppe oder mehrere Etagen überwunden werden sollen und welcher Rollstuhl genutzt wird. Fachbetriebe aus Ihrer Region prüfen dann, ob Plattformlift, Hublift oder Homelift sinnvoll ist. Für ein verbindliches Angebot werden Maße, Tragfähigkeit, Stromanschluss, Parkposition, Außenbedingungen und Fördermöglichkeiten geprüft. Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich und sollte immer mehrere technisch passende Varianten betrachten.

  • Neben Strom fallen vor allem Wartung, Prüf- oder Servicekosten und Verschleißteile an. Außenanlagen sind stärker belastet als Innenanlagen und sollten besonders zuverlässig gewartet werden. Fragen Sie im Angebot nach Reaktionszeit bei Störungen, Ersatzteilverfügbarkeit, Akkuwechsel, Anfahrtskosten und Laufzeit des Wartungsvertrags. Gerade bei täglich genutzten Rollstuhllifte sind diese Punkte wichtiger als ein kleiner Unterschied beim Anschaffungspreis.

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