In Deutschland ist ein erheblicher Teil der Bevölkerung, nämlich etwa 10%, als schwerbehindert anerkannt. Diese Anerkennung wird durch den Besitz eines Schwerbehindertenausweises dokumentiert. Besonders im Segment der Senioren über 65 Jahren steigt diese Zahl markant an – hier besitzt bereits jede zweite Person einen solchen Ausweis. Die Beeinträchtigungen, sei es aufgrund von Krankheiten oder körperlichen beziehungsweise geistigen Handicaps, stellen oft ein Hindernis im sozialen und gesellschaftlichen Miteinander dar.
Die Einordnung der Behinderung, oft abgekürzt als GdB, dient als wesentliches Instrument, um auf diese Umstände zu reagieren. Der Grad der Behinderung ist der zentrale Punkt bei der Entscheidung über die Gewährung diverser Ausgleichsleistungen, die Menschen mit Behinderungen unterstützen sollen. Diese Leistungen reichen von finanziellen Hilfen bis hin zu Maßnahmen, die die Eingliederung in die Gesellschaft erleichtern. Ziel ist es, die Lebensbedingungen und Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und sie zu mehr Unabhängigkeit, Gleichberechtigung und Selbstbestimmung zu führen.
Die Festlegung des Behinderungsgrades hat daher große Bedeutung, da sie die Grundlage für die Inanspruchnahme von Hilfe und Förderung bildet. Nachfolgend erläutern wir umfassend, warum die Feststellung des GdB eine so entscheidende Rolle im Leben von Menschen mit Behinderung spielt.
Altersgruppe | Anteil mit Schwerbehindertenausweis |
---|---|
Gesamte Bevölkerung | ca. 10% |
Ãœber 65 Jahre | ca. 50% |
- Bedeutung des GdB: Kerninstrument zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfs.
- Ziele des Nachteilsausgleichs: Finanzielle Erleichterung, gesellschaftliche Inklusion.
- Positive Effekte für Betroffene: Erhöhte Chancen auf Gleichstellung, Eigenständigkeit und Partizipation.
- Wichtigkeit der GdB-Feststellung: Grundlage für die Beantragung und Zuweisung von Unterstützungsleistungen.
Sozialrecht in Deutschland und der Behinderungsgrad
Im deutschen Sozialrecht spielt die Einschätzung des Behinderungsgrades eine zentrale Rolle. Dabei erfolgt die Einordnung der Intensität von Einschränkungen, die körperlicher, mentaler oder emotionaler Natur sein können. Das System zur Beurteilung des Behinderungsgrades ist im SGB IX verankert. Der Begriff „Behinderung“ wird dort wie folgt definiert:
„Eine Behinderung besteht bei Personen, die in Bezug auf ihre körperliche Konstitution, intellektuelle Kompetenz oder emotionale Stabilität – für eine Dauer, die sechsmal den Zeitraum eines Monats übersteigt – eine deutliche und altersunübliche Abweichung aufweisen. Diese Differenz resultiert in einer erschwerten Partizipation in diversen gesellschaftlichen Bereichen.“
Die Festlegung des Behinderungsgrades bezieht sich primär auf die Dauer der bestehenden Beeinträchtigung, das daraus resultierende Defizit in der Funktionsfähigkeit und die daraus folgende Reduzierung der Möglichkeiten, am sozialen Leben teilzuhaben. Die Art der Beeinträchtigung selbst ist für die Einstufung von nachrangiger Bedeutung.
Die Einstufung des Behinderungsgrades erfolgt in Zehnerschritten, wobei Werte zwischen 20 und 100 angegeben werden, um die Intensität einer Behinderung zu quantifizieren. Bei der Ermittlung des Behinderungsgrades dient die Versorgungsmedizin-Verordnung als Leitfaden zur Bestimmung der spezifischen Werte. Rechtlich wird eine Person als schwerbehindert anerkannt, wenn ein Behinderungsgrad von mindestens 50 festgestellt wird, woraufhin die Person einen Schwerbehindertenausweis beantragen darf.
Grad der Behinderung und Rechte
GdB | Status | Rechte |
---|---|---|
20-40 | Behindert | Keine zusätzlichen Rechte |
50-100 | Schwerbehindert | Schwerbehindertenausweis und zusätzliche Ansprüche |
Wichtige Kriterien für die Feststellung
- Abweichungsdauer: Mehr als sechs Monate
- Funktionsdefizit: Beeinträchtigung der normalen Fähigkeiten
- Soziale Teilhabe: Auswirkungen auf die gesellschaftliche Integration
Beurteilung des Behinderungsgrades
Die Einstufung des Behinderungsgrades erfolgt typischerweise durch einen medizinischen Sachverständigen, der eine Akkreditierung beim zuständigen Versorgungs- oder Gesundheitsamt besitzt. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Bestimmung des Grads der Behinderung (GdB) im Rahmen eines Rentenbescheides oder eines gerichtlichen Urteils initiiert wird. Die wesentlichen Maßstäbe für diese Bewertung sind durch die versorgungsmedizinischen Grundsätze vorgegeben, die bundeseinheitlich zur Anwendung kommen.
Diese Grundsätze enthalten normierte Vorgaben, die als Leitlinien für den Amtsarzt bei seiner Untersuchung und Einschätzung dienen. Trotz dieser Richtlinien bleibt die letztendliche Bestimmung des GdB ein individueller Prozess, der spezifisch auf den Einzelfall abgestimmt ist. Bei Vorliegen mehrerer Beeinträchtigungen wird die Ermittlung eines sogenannten Gesamt-GdB erforderlich. Im Gegensatz zur reinen Summierung der einzelnen Behinderungsgrade stellt dies eine komplexe Bewertung dar.
Die Bestimmung des Gesamt-GdB berücksichtigt insbesondere das Zusammenspiel der einzelnen funktionalen Einschränkungen. Die zentrale Messgröße bei der Bestimmung des GdB ist das Ausmaß der Beeinträchtigung in der Leistungsfähigkeit, die durch die Behinderung(en) verursacht wird. Dabei werden alle Lebensbereiche erfasst: das private Umfeld, das Berufsleben und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Beispiele zur Bewertung von Mehrfachbehinderungen
Behinderung A | Behinderung B | Gesamt-GdB |
---|---|---|
40% | 30% | Die Ermittlung des Gesamt-GdB basiert auf einer komplizierten Methode, die nicht durch einfaches Addieren der Einzelwerte erfolgt. |
50% | 50% | Der Gesamt-GdB reflektiert die kombinierte Auswirkung beider Behinderungen auf das Leben der betreffenden Person. |
Ermittlung des Behinderungsgrades für den Schwerbehindertenausweis
Der Weg zur Feststellung des Behinderungsgrades beginnt üblicherweise mit der Einreichung eines entsprechenden Antrags. Betroffene können das benötigte Antragsdokument sowohl persönlich bei lokalen Ämtern – darunter Versorgungs- und Bezirksämter – beziehen als auch über das Internet herunterladen.
Quelle | Bezugsart |
---|---|
Versorgungs- und Bezirksämter | Persönlich |
Internet | Download |
Es ist äußerst wichtig, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin im Antragsformular die gesundheitlichen Einschränkungen möglichst genau beschreibt. Hierfür wird empfohlen, alle vorhandenen Beschwerden durch medizinische Nachweise zu belegen, die von behandelnden Ärzten ausgestellt wurden.
- Genaue Beschreibung der Beeinträchtigungen
- Beifügen medizinischer Nachweise
Nach Einreichung des Antrags nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit den angegebenen medizinischen Einrichtungen auf. Es ist von Vorteil, wenn die bereits involvierten Ärzte und Ärztinnen zuvor über das Vorhaben informiert wurden, um zeitnahe und effiziente Antworten auf Anfragen vom Amt zu gewährleisten.
Sobald die Behörde alle eingereichten Dokumente und zusätzlichen Expertisen evaluiert hat, sendet sie eine schriftliche Mitteilung – den Feststellungsbescheid – an den Antragstellenden. Dieses Dokument gibt Auskunft über den festgestellten Behinderungsgrad, sofern er sich auf der Skala bei 20 oder darüber befindet. In einigen Fällen wird jedoch auch ein negativer Bescheid erteilt, falls der Behinderungsgrad niedriger als 20 eingeschätzt wird oder keine Berechtigung zur Erhöhung eines bereits festgestellten Grades gesehen wird.
Feststellungsbescheid | Ergebnis |
---|---|
Positiv | Behinderungsgrad von mindestens 20 festgestellt |
Negativ | Behinderungsgrad unter 20 oder keine Erhöhung |
Personen, die eine Anerkennung ihrer Behinderung in Form eines Behinderungsgrades (GdB) besitzen, können ihren Schwerbehindertenausweis nutzen, um verschiedene Erleichterungen und Vorteile in Anspruch zu nehmen. Diese Begünstigungen können im Berufsleben relevant sein, Vergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel beinhalten oder steuerliche Erleichterungen umfassen. Die spezifischen Vorteile ergeben sich aus den im Ausweis eingetragenen gesundheitlichen Kennzeichen. Nachstehend finden Sie eine detaillierte Übersicht dieser Kennzeichen samt ausführlichen Beschreibungen:
Kennzeichen | Bedeutung |
---|---|
G (Erhebliche Gehbeeinträchtigung) | Dieses Kennzeichen wird Personen zuteil, die aufgrund erheblicher physischer Einschränkungen oder chronischer Krankheiten selbst kurze Strecken von maximal zwei Kilometern nur mit großer Mühe zurücklegen können. |
aG (Außerordentliche Gehbehinderung) | Wer in dieser Kategorie eingeordnet wird, ist für die Fortbewegung stark eingeschränkt und auf unmittelbare Unterstützung oder deutliche Anstrengung angewiesen, um sich außerhalb eines Fahrzeugs zu bewegen. |
H (Hilflosigkeit) | Menschen, die im Alltag durchgehend auf fremde Hilfe angewiesen sind und keine täglichen Routineaufgaben selbstständig bewältigen können, fallen unter dieses Merkzeichen. |
B (Notwendigkeit einer Begleitung) | Personen mit diesem Merkzeichen bedürfen einer zusätzlichen Person zur sicheren Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. |
BL (Blindheit) | Das Kennzeichen BL erhalten Personen, denen die Sehkraft komplett fehlt oder bei denen das visuelle Vermögen des besseren Auges auf höchstens zwei Prozent reduziert ist. |
GL (Gehörlosigkeit) | Dieses Merkzeichen ist für Menschen vorgesehen, die taub geboren wurden oder ein der Taubheit vergleichbares Hörvermögen zusammen mit einer Sprachbehinderung aufweisen. |
RF (Ermäßigung für Rundfunkbeitrag & Telefon) | Personen, deren Einschränkungen sie nachhaltig von gesellschaftlichen Ereignissen ausschließen, können für diesen Nachteilsausgleich in Betracht kommen. |
1. KL (Erste Klasse Reisen) | Dieses spezielle Zeichen wird an Personen vergeben, die als Schwerkriegsgeschädigte oder als von politischer Verfolgung Betroffene im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anerkannt sind. |
In dieser Übersicht finden Sie beispielhafte Erkrankungen, die zu einem bestimmten Grad der Behinderung (GdB) führen können. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Angaben als Richtwerte dienen und der GdB in der Praxis für jeden Einzelfall gesondert festgestellt werden muss. Die Versorgungsmedizin-Verordnung sieht vor, dass Personen mit einem GdB-Wert ab 20 als behindert gelten. Wer einen GdB von 50 oder mehr aufweist, wird rechtlich als schwerbehindert klassifiziert.
Behinderungsgrad | Zugeordnete Erkrankungen |
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GdB 20 | Chronische Leberentzündung |
GdB 30 | Leichte Beeinträchtigungen aufgrund von Hirnschädigungen |
GdB 40 | Hemianopsie (Halbseitenblindheit) |
GdB 50 | Zuckerkrankheit |
GdB 60 | Anämie mit erheblichen gesundheitlichen Folgen |
GdB 70 | Stoffwechselerkrankung mit exokriner Insuffizienz |
GdB 80 | Schwere Beeinträchtigung der Nierenfunktion |
GdB 90 | Bösartige Plasmazellerkrankung mit intensiven Symptomen |
GdB 100 | Infektionskrankheit der Lunge durch Mykobakterien |
Die Tabelle zeigt diverse Gesundheitsstörungen, die unterschiedliche Behinderungsgrade nach sich ziehen können. Diese Zusammenstellung sollte als allgemeine Information angesehen werden und nicht als definitive Einstufung. Individuelle Umstände und Ausprägungen der Beeinträchtigungen bedingen eine separate Beurteilung jedes Einzelfalls, um den genauen GdB festzustellen. Nach der geltenden Versorgungsmedizin-Verordnung wird eine Person ab einem GdB von 20 als behindert anerkannt. Liegt der GdB bei 50 oder mehr, hat die Person Anspruch auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung.
Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) haben das Recht auf Unterstützung, um am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilnehmen zu können. Diese Unterstützungen sollen sicherstellen, dass etwaige Nachteile, die durch die Behinderung entstehen, ausgeglichen werden. Inklusion wird durch derartige Maßnahmen gefördert, indem sie der Vermeidung und Überwindung von Diskriminierung dienen. Für einen besseren Überblick über Ihre Rechte und die verfügbaren Hilfen haben wir eine detaillierte Auflistung zusammengestellt.
Leistung | Zweck |
---|---|
Nachteilsausgleich | Ausgleich spezifischer Behinderungsfolgen |
Finanzielle Zulagen | Finanzielle Entlastung und Förderung der Teilhabe |
- Inklusion: Ermächtigung zur Teilnahme an verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen ohne Benachteiligung.
- Vermeidung von Benachteiligung: Schaffung von Barrierefreiheit.
Für Menschen, denen die Bewältigung von Treppen aufgrund einer Behinderung schwerfällt, kann dies nicht nur eine schwere Belastung darstellen, sondern auch ein hohes Risiko für Stürze mit sich bringen. Es ist deshalb essenziell, den Alltag barrierefrei zu gestalten, wobei die Installation eines Treppenlifts als eine zentrale Maßnahme zu betrachten ist. Diese nützlichen Vorrichtungen zur Erleichterung der täglichen Mobilität können weitgehend problemlos in die meisten Wohnsituationen integriert werden, wodurch Menschen mit physischen oder kognitiven Einschränkungen zu mehr Autonomie gelangen.
Es gibt eine Vielzahl an Treppenliftmodellen auf dem Markt, die je nach körperlichen Einschränkungen, persönlichen Anforderungen und den spezifischen baulichen Voraussetzungen ausgewählt werden können. Dazu zählen Sitzlifte, Hublifte und Plattformlifte. Wichtig ist, dass Personen mit einer anerkannten Behinderung finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines solchen Hilfsmittels erhalten. Hier eine Übersicht verschiedener Liftsysteme:
Lifttyp | Einsatzbereich | Zielgruppe |
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Sitzlift | Innenbereich, Treppen | Personen mit eingeschränkter Knie-/Hüftbeweglichkeit |
Hublift | Innen- und Außenbereich, gerade Strecken | Rollstuhlfahrer |
Plattformlift | Innen- und Außenbereich, Treppen | Rollstuhlfahrer und Personen mit Gehhilfen |
Innerhalb der eigenen vier Wände bieten Treppenlifte nicht nur Sicherheit und Komfort, sondern erhöhen auch die Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Finanzielle Unterstützungen können eine wichtige Rolle dabei spielen, die Investition in Mobilitätshilfen zu erleichtern. Dies ist ein entscheidender Faktor, der es Betroffenen ermöglicht, solche Anpassungen ohne erhebliche finanzielle Belastung vorzunehmen.