In Deutschland ist ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung, nämlich umgerechnet 10% als schwerbehindert anerkannt. Diese Anerkennung wird durch den Besitz eines Schwerbehindertenausweises dokumentiert. Diese Zahl steigt im Segment der Senioren über 65 Jahren markant an – hier ist es bereits jede zweite Person, die einen solchen Ausweis vorweisen kann. Die Beeinträchtigungen, sei es durch Krankheiten oder körperliche bzw. geistige Handicaps, stellen oftmals ein Hindernis im sozialen und gesellschaftlichen Miteinander dar.
Die Klassifikation der Behinderung, oft abgekürzt als GdB, gilt als ein wesentliches Instrument, um auf diesen Umstand zu reagieren. Der Grad der Behinderung ist der Dreh- und Angelpunkt bei der Entscheidung über die Gewährung von diversen Ausgleichsleistungen, die Menschen mit Behinderungen unterstützen sollen. Diese Leistungen reichen von finanziellen Hilfen bis hin zu Maßnahmen, die die Eingliederung in die Gesellschaft erleichtern. Hiermit wird bezweckt, Lebensbedingungen und Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und sie so auf dem Weg zu mehr Unabhängigkeit, Gleichberechtigung und Selbstbestimmtheit zu unterstützen.
Die Festlegung des Behinderungsgrades ist aus diesem Grund von eminenter Bedeutung, denn sie bildet die Grundlage für die Inanspruchnahme von Hilfe und Förderung. Nachfolgend erläutern wir umfassend, weshalb das Feststellen des GdB eine so entscheidende Rolle im Leben von Menschen mit Behinderung spielt.
Altersgruppe | Anteil mit Schwerbehindertenausweis |
---|---|
Gesamte Bevölkerung | ca. 10% |
Über 65 Jahre | ca. 50% |
- Bedeutung des GdB: Kerninstrument zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfs.
- Ziele des Nachteilsausgleichs: Finanzielle Erleichterung, gesellschaftliche Inklusion.
- Positive Effekte für Betroffene: Vergrößerte Chancen auf Gleichstellung, Eigenständigkeit und Partizipation.
- Wichtigkeit der GdB-Feststellung: Fundament für die Beantragung und Zuweisung von Unterstützungsleistungen.
Sozialrecht in Deutschland und der Behinderungsgrad
Innerhalb der deutschen Sozialgesetzgebung spielt die Einschätzung des Behinderungsgrades eine zentrale Rolle. Hier folgt die Einordnung der Intensität von Einschränkungen, die entweder körperlich, mental oder emotionaler Natur sein können. Das System für die Beurteilung des Behinderungsgrades ist im SGB IX verankert. Dort wird der Begriff „Behinderung“ wie folgt spezifiziert:
„Eine Behinderung besteht bei Personen, die in Bezug auf ihre körperliche Konstitution, intellektuelle Kompetenz oder emotionale Stabilität – für eine Dauer, die sechsmal den Zeitraum eines Monats übersteigt – eine deutliche und altersunübliche Abweichung aufweisen. Diese Differenz resultiert in einer erschwerten Partizipation in diversen gesellschaftlichen Bereichen. „
Die Festlegung des Behinderungsgrades bezieht sich hauptsächlich auf die Dauer der bestehenden Beeinträchtigung, das daraus erwachsende Defizit in der Funktionsfähigkeit und die darauf folgende Reduzierung der Möglichkeiten, am sozialen Leben teilzuhaben. Die Typologie der Beeinträchtigung selbst ist eher von nachrangiger Bedeutung für diese Einstufung.
Die Einstufung des Behinderungsgrades erfolgt in Dekaden, wobei Werte zwischen 20 und 100 angegeben werden, um die Intensität einer Behinderung zu quantifizieren. Bei der Ermittlung des Behinderungsgrades dient die Versorgungsmedizin-Verordnung als Leitfaden zur Bestimmung der spezifischen Werte. Rechtlich wird eine Person dann als schwerbehindert anerkannt, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wird, woraufhin die Person einen Schwerbehindertenausweis beantragen darf.
Grad der Behinderung und Rechte
GdB | Status | Rechte |
---|---|---|
20-40 | Behindert | – |
50-100 | Schwerbehindert | Schwerbehindertenausweis & zusätzliche Ansprüche |
Wichtige Kriterien für die Feststellung
- Dauer der Abweichung: Länger als sechs Monate;
- Funktionsdefizit: Beeinträchtigung der normalen Fähigkeiten;
- Soziale Teilhabe: Auswirkungen auf die gesellschaftliche Integration.
Beurteilung des Behinderungsgrades
Die Einstufung des Behinderungsgrades wird typischerweise von einem medizinischen Sachverständigen vorgenommen, welcher eine Akkreditierung beim zuständigen Versorgungs- oder Gesundheitsamt besitzt. Dennoch besteht auch die Möglichkeit, dass die Bestimmung des Behinderungsgrads (GdB) im Zuge eines Rentenbescheides oder eines gerichtlichen Urteils initiiert wird. Die essentiellen Maßstäbe für diese Bewertung sind durch die versorgungsmedizinischen Grundsätze, die bundeseinheitliche Anwendung finden, vorgegeben.
Die besagten Grundsätze subsumieren normierte Vorgaben, welche als Leitlinien für den Amtsarzt bei seiner Untersuchung und Einschätzung dienen. Trotz der Richtlinien bleibt die letztendliche Bestimmung des GdB ein individueller Prozess, der spezifisch auf den Einzelfall abgestimmt ist. Bei Vorliegen multipler Beeinträchtigungen wird die Ermittlung eines sogenannten Gesamt-GdB erforderlich, der im Gegensatz zur reinen Summierung der einzelnen Behinderungsgrade eine komplexe Bewertung darstellt.
Die Bestimmung des Gesamt-GdB berücksichtigt insbesondere das Zusammenspiel der einzelnen funktionalen Einschränkungen. Die zentrale Messgröße bei der Bestimmung des GdB ist das Ausmaß der Beeinträchtigung in der Leistungsfähigkeit, die durch die Behinderung(en) verursacht wird, und umfasst alle Lebensbereiche: Das private Umfeld, das Berufsleben, sowie die Partizipation am gesellschaftlichen Geschehen.
Beispiele zur Bewertung von Mehrfachbehinderungen
Behinderung A | Behinderung B | Gesamt-GdB |
---|---|---|
40% | 30% | Die Berechnung des Gesamt-GdB folgt einer komplexen Methode, die nicht einer einfachen Addition der einzelnen Werte entspricht. |
50% | 50% | Der Gesamt-GdB berücksichtigt die Gesamtwirkung beider Behinderungen auf die Lebensführung der Person. |
Ermittlung des Behinderungsgrades für den Schwerbehindertenausweis
Der Weg zur Feststellung des Behinderungsgrades beginnt üblicherweise mit der Einreichung eines entsprechenden Antrags. Betroffene können das benötigte Antragsdokument sowohl persönlich bei lokalen Ämtern – darunter Versorgungs- und Bezirksämter – beziehen als auch über das Internet herunterladen.
Quelle | Bezugsart |
---|---|
Versorgungs- und Bezirksämter | Persönlich |
Internet | Download |
Es ist äußerst wichtig, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin im Antragsformular seine oder ihre gesundheitlichen Einschränkungen möglichst genau beschreibt. Hierfür wird empfohlen, alle vorhandenen Beschwerden durch medizinische Nachweise zu belegen, die von behandelnden Ärzten ausgestellt wurden.
- Genaue Beschreibung von Beeinträchtigungen
- Medizinische Nachweise beifügen
Nach Einreichung des Antrags nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit den angegebenen medizinischen Einrichtungen auf. Hierbei ist es von Vorteil, wenn die bereits involvierten Ärzte und Ärztinnen zuvor über das Vorhaben informiert wurden, da sie so zeitnahe und effizient auf Anfragen vom Amt reagieren können.
Sobald die Behörde alle eingereichten Dokumente und zusätzliche Expertisen evaluiert hat, sendet sie eine schriftliche Mitteilung – den Feststellungsbescheid – an den Antragstellenden. Dieses Dokument gibt Auskunft über den festgestellten Behinderungsgrad, sofern dieser sich auf der Skala bei 20 oder darüber befindet. In einigen Fällen wird jedoch auch ein negativer Bescheid erteilt, falls der Behinderungsgrad niedriger als 20 eingeschätzt wird oder keine Berechtigung zur Erhöhung eines bereits festgestellten Grades gesehen wird.
Feststellungsbescheid | Ergebnis |
---|---|
Positiv | Behinderungsgrad von mindestens 20 festgestellt |
Negativ | Behinderungsgrad unter 20 oder keine Erhöhung |
Personen, die eine Anerkennung ihrer Behinderung in Form eines Behinderungsgrades (GdB) besitzen, können ihren Schwerbehindertenausweis nutzen, um verschiedene Erleichterungen und Vorteile in Anspruch zu nehmen. Diese Begünstigungen können beispielsweise im Berufsleben relevant sein, Vergünstigungen bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln beinhalten oder Steuererleichterungen umfassen. Die spezifischen Vorteile ergeben sich aus den im Ausweis eingetragenen gesundheitlichen Kennzeichen. Nachstehend finden Sie eine detaillierte Übersicht dieser Kennzeichen samt ausführlichen Beschreibungen:
Kennzeichen | Bedeutung |
---|---|
G (Erhebliche Gehbeeinträchtigung) | Dieses Kennzeichen wird Personen zuteil, die aufgrund von erheblichen physischen Einschränkungen oder chronischen Krankheiten selbst kurze Strecken von maximal zwei Kilometern nur mit großer Mühe zurücklegen können. |
aG (Außerordentliche Gehbehinderung) | Wer in dieser Kategorie eingeordnet wird, ist für die Fortbewegung stark eingeschränkt und auf unmittelbare Unterstützung oder deutliche Anstrengung angewiesen, um sich außerhalb eines Fahrzeugs zu bewegen. |
H (Hilflosigkeit) | Menschen, die im Alltag durchgehend auf fremde Hilfe angewiesen sind und selbstständig keine täglichen Routineaufgaben bewältigen können, fallen unter dieses Merkzeichen. |
B (Notwendigkeit einer Begleitung) | Personen mit diesem Merkzeichen bedürfen einer zusätzlichen Person zur sicheren Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. |
BL (Blindheit) | Das Kennzeichen BL erhalten jene Personen, denen die Sehkraft komplett fehlt oder bei denen das visuelle Vermögen des besseren Auges auf höchstens zwei Prozent reduziert ist. |
GL (Gehörlosigkeit) | Dieses Merkzeichen ist für Menschen vorgesehen, die taub geboren wurden oder ein der Taubheit vergleichbares Hörvermögen zusammen mit einer Sprachbehinderung aufweisen. |
RF (Ermäßigung für Rundfunkbeitrag & Telefon) | Personen, deren Einschränkungen sie nachhaltig von gesellschaftlichen Ereignissen ausschließen, können für diesen Nachteilsausgleich in Betracht kommen. |
1. KL (Erste Klasse Reisen) | Dieses spezielle Zeichen wird an Personen vergeben, die als Schwerkriegsgeschädigte oder als von politischer Verfolgung Betroffene im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anerkannt sind. |
In dieser Übersicht finden Sie beispielhafte Erkrankungen, die zu einem bestimmten Grad der Behinderung (GdB) führen können. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Angaben als Richtwerte dienen und der GdB in der Praxis für jeden Einzelfall gesondert festgestellt werden muss. Die Versorgungsmedizin-Verordnung sieht vor, dass Personen mit einem GdB-Wert ab 20 als behindert gelten. Wer einen GdB von 50 oder mehr aufweist, wird rechtlich als schwerbehindert klassifiziert.
Behinderungsgrad | Zugeordnete Erkrankungen |
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GdB 20 | Chronische Leberentzündung |
GdB 30 | Leichte Beeinträchtigungen aufgrund von Hirnschädigungen |
GdB 40 | Hemianopsie (Halbseitenblindheit) |
GdB 50 | Zuckerkrankheit |
GdB 60 | Anämie mit erheblichen gesundheitlichen Folgen |
GdB 70 | Stoffwechselerkrankung mit externer Sekretion |
GdB 80 | Schwere Beeinträchtigung der Nierenfunktion |
GdB 90 | Bösartige Plasmazellerkrankung mit intensiven Symptomen |
GdB 100 | Infektionskrankheit der Lunge durch Mykobakterien |
Die Tabelle zeigt diverse Gesundheitsstörungen, die unterschiedliche Behinderungsgrade nach sich ziehen können. Die Zusammenstellung sollte als allgemeine Information angesehen werden und nicht als definitive Einstufung. Individuelle Umstände und Ausprägungen der Beeinträchtigungen bedingen eine separate Beurteilung jedes Einzelfalls, um den genauen GdB festzustellen. Nach der geltenden Versorgungsmedizin-Verordnung wird eine Person ab einem GdB von 20 als behindert anerkannt. Liegt der GdB bei 50 oder mehr, hat die Person Anspruch auf die Anerkennung einer Schwerbehinderung.
Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB) haben das Recht auf Unterstützung, um am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilnehmen zu können. Diese Unterstützungen sollen sicherstellen, dass etwaige Nachteile, die durch die Behinderung entstehen, ausgeglichen werden. Inklusion wird durch derartige Maßnahmen gefördert, indem sie der Vermeidung und der Überwindung von Diskriminierung dienen. Für einen besseren Überblick über Ihre Rechte und die verfügbaren Hilfen haben wir eine detaillierte Auflistung für Sie erstellt.
Leistung | Zweck |
---|---|
Nachteilsausgleich | Ausgleich spezifischer Behinderungsfolgen |
Finanzielle Zulagen | Finanzielle Entlastung und Förderung der Teilhabe |
- Inklusion: Ermächtigung zur Teilnahme an verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen ohne Benachteiligung.
- Vermeidung von Benachteiligung: Schaffung von Barrierefreiheit und Barrierefreiheit.
Für Menschen, denen die Bewältigung von Treppen aufgrund einer Behinderung schwerfällt, kann dies nicht nur eine schwere Belastung darstellen, sondern auch ein hohes Risiko für Stürze mit sich bringen. Es ist deshalb essenziell, den Alltag barrierefrei zu gestalten, wobei die Installation eines Treppenlifts als eine zentrale Maßnahme zu betrachten ist.
Diese nützlichen Vorrichtungen zur Erleichterung der täglichen Mobilität können weitgehend problemlos in die meisten Wohnsituationen integriert werden, wodurch Menschen mit physischen oder kognitiven Einschränkungen zu mehr Autonomie gelangen.
Es gibt eine Vielfalt an Treppenliftmodellen auf dem Markt, die je nach körperlichen Einschränkungen, persönlichen Anforderungen und den spezifischen baulichen Voraussetzungen ausgewählt werden können. Dazu zählen Sitzlifte, Hublifte und Plattformlifte. Wichtig ist, dass Personen mit einer anerkannten Behinderung finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung eines solchen Hilfsmittels erhalten. Hier eine Übersicht verschiedener Liftsysteme:
Lifttyp | Einsatzbereich | Zielgruppe |
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Sitzlift | Innenbereich, Treppen | Personen mit eingeschränkter Knie-/Hüftbeweglichkeit |
Hublift | Innen- und Außenbereich, Gerade Strecken | Rollstuhlfahrer |
Plattformlift | Innen- und Außenbereich, Treppen | Rollstuhlfahrer und Personen mit Gehhilfen |
Innerhalb der eigenen vier Wände bieten Treppenlifte nicht nur Sicherheit und Komfort, sondern erhöhen auch die Mobilität von Menschen mit Behinderungen. Finanzielle Unterstützungen können eine wichtige Rolle dabei spielen, die Investition in Mobilitätshilfen zu erleichtern. Dies ist ein entscheidender Faktor, der es Betroffenen ermöglicht, solche Anpassungen ohne erhebliche finanzielle Belastung vorzunehmen.