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„Wir haben einen Treppenlift für den Außenbereich bekommen, die Mitarbeiter waren sehr kompetent und der Lift funktioniert einwandfrei.“ Gesine B.
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Ein Treppenlift ist eine größere Anschaffung – und zwischen Anbietern liegen oft mehrere Tausend Euro Preisunterschied. Ein Angebotsvergleich lohnt sich deshalb von Anfang an: Während ein Sitzlift für eine gerade Treppe inklusive Einbau meist ab rund 3.500 € erhältlich ist, kosten maßgefertigte Lösungen für kurvige oder mehrläufige Treppen häufig zwischen 9.000 und 15.000 €. Wenn Sie mehrere Kostenvoranschläge einholen, sparen Sie schnell einen vierstelligen Betrag.
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Der Kauf eines Treppenlifts ist eine große Investition – daher lohnt sich ein unabhängiger Preisvergleich. Mit nur einer Anfrage erhalten Sie unverbindliche Angebote geprüfter Fachhändler aus Ihrer Region. So können Sie verschiedene Modelle, Leistungen und Preise in Ruhe vergleichen und das Angebot auswählen, das am besten zu Ihrer Wohnsituation und Ihrem Budget passt.
Der Angebotsvergleich ist unabhängig und kostenlos. Auf Wunsch informieren wir Sie zusätzlich über mögliche Förderungen – etwa den Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Person oder die KfW-Förderung für barrierereduzierende Maßnahmen. So wissen Sie frühzeitig, welche finanzielle Unterstützung infrage kommt und mit welchen Kosten Sie nach Abzug der Förderung rechnen müssen.
Häufige Fragen
Die Kosten richten sich vor allem nach Treppenverlauf, Etagenzahl, Modell und Montageaufwand. Ein Sitzlift für eine gerade Treppe ist die günstigste Lösung und liegt häufig bei etwa 3.500 bis 8.000 €. Bei kurvigen oder gewendelten Treppen wird die Schiene individuell gefertigt; realistisch sind dann oft 7.500 bis 17.000 €. Plattformlifte, Außenanlagen und Sonderausstattungen können deutlich teurer sein. Ein belastbarer Preis entsteht erst nach Aufmaß, weil schon wenige Kurven, Podeste oder enge Treppenhäuser den Aufwand verändern.
Die Pflegekasse kann ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person zahlen, wenn der Treppenlift die häusliche Pflege erleichtert oder mehr Selbstständigkeit ermöglicht. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 € pro Maßnahme möglich. Zusätzlich ist der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung seit 2026 wieder beantragbar: für Einzelmaßnahmen bis zu 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 €. Alternativ oder ergänzend kommt der KfW-Kredit 159 bis 50.000 € je Wohneinheit infrage. Wichtig: Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss und Einbau gestellt werden.
Bei einer geraden Treppe fährt der Lift auf einer geraden Standardschiene. Das ist technisch einfacher, meist schneller lieferbar und oft günstiger. Bei kurvigen, gewendelten oder mehrgeschossigen Treppen wird die Schiene nach dem Aufmaß passgenau gefertigt. Dabei werden Kurvenradien, Podeste, Steigung, Parkposition und nutzbare Treppenbreite berücksichtigt. Diese Einzelanfertigung erklärt den höheren Preis und die längere Lieferzeit.
Die Montage selbst dauert bei vielen Sitzliften nur wenige Stunden. Gerade Anlagen lassen sich oft kurzfristig realisieren, wenn Modell und Schiene verfügbar sind. Bei Kurventreppen folgt nach dem Vor-Ort-Aufmaß zunächst die Fertigung der Schiene; dadurch vergehen bis zur Montage meist einige Wochen. In der Regel wird die Schiene auf den Stufen befestigt, nicht an der Wand. Größere Eingriffe in die Bausubstanz sind deshalb meist nicht nötig.
Ja, vor allem gerade Sitzlifte werden häufig gebraucht oder zur Miete angeboten. Das kann sinnvoll sein, wenn der Lift nur für eine begrenzte Zeit benötigt wird, etwa nach einer Operation oder während einer Reha. Bei Mietmodellen fallen meist eine Einbaupauschale und monatliche Kosten an. Kurvenlifte sind deutlich seltener gebraucht sinnvoll, weil die Schiene individuell zur Treppe passen muss. Beim Vergleich sollten Sie deshalb Kaufpreis, Mietdauer, Rückbau, Garantie, Wartung und mögliche Zuschüsse gemeinsam betrachten.
Moderne Sitzlifte sind kompakt. Sitz, Armlehnen und Fußstütze werden nach der Fahrt hochgeklappt, damit die Treppe weiter nutzbar bleibt. Entscheidend sind Treppenbreite, Kopffreiheit, Auslauf oben und unten sowie eine sichere Parkposition. Viele Anlagen lassen sich auch in schmaleren Treppenhäusern planen; bei sehr engen Treppen kann ein Stehlift, ein besonders schlanker Sitzlift oder eine andere Liftart sinnvoller sein. Das lässt sich zuverlässig nur vor Ort beurteilen.
Ein Treppenlift sollte zur körperlichen Situation des Nutzers passen und ohne fremde Hilfe bedienbar sein. Üblich sind Sicherheitsgurt, Hindernissensoren, Notstopp, sanftes Anfahren und Bremsen sowie Bedienelemente am Lift und an den Haltestellen. Viele Anlagen fahren akkubetrieben oder verfügen über eine Notabsenkung, damit eine Fahrt bei Stromausfall sicher beendet werden kann. Sinnvoll sind außerdem Notruf oder Alarmfunktion und eine regelmäßige Wartung.
Sie beschreiben zunächst Treppenform, Etagenzahl, Einsatzort und gewünschte Nutzung. Danach prüfen Fachbetriebe aus Ihrer Region, welche Bauart passt und welche Förderungen realistisch sind. Für ein verbindliches Angebot ist in der Regel ein Vor-Ort-Aufmaß nötig. So lassen sich Schienenverlauf, Parkposition, Montagepunkte und mögliche Hindernisse sauber planen. Vergleich und Beratung sind kostenlos und unverbindlich.
Der klassische Treppenlift ist ein Sitzlift für Personen, die sich umsetzen und sicher sitzen können. Für Nutzer, die im Rollstuhl bleiben, kommt eher ein Plattformlift in Betracht. Bei kurzen Höhenunterschieden am Eingang oder zur Terrasse kann ein Hublift besser passen. Für Personen, die schlecht sitzen, aber sicher stehen können, gibt es Stehlifte. Die richtige Bauart hängt weniger vom Produktnamen ab als von Mobilität, Treppenform, Platz und täglicher Nutzung.
Meist nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse. Ein fest eingebauter Treppenlift wird in der Regel als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI eingeordnet, nicht als klassisches Hilfsmittel der Krankenversicherung. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und ein Antrag vor Beginn der Maßnahme. Ohne Pflegegrad kommen vor allem KfW-Förderung, regionale Programme in Ihrer Region oder in Sonderfällen andere Kostenträger wie Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft infrage.
Das ist möglich, wenn die medizinische Notwendigkeit nachvollziehbar belegt ist. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten eines Treppenlifts nicht allein deshalb abgelehnt werden dürfen, weil kein vorheriges amtsärztliches Gutachten vorliegt. Praktisch sollten Sie ärztliche Unterlagen, Rechnungen und Förderbescheide sorgfältig aufbewahren. Zuschüsse mindern den absetzbaren Betrag; zusätzlich prüft das Finanzamt die zumutbare Eigenbelastung. Verbindlich klärt das Ihr Steuerberater oder das Finanzamt.
Ja. Für Eingangstreppen, Kellerabgänge oder Gartenbereiche gibt es Außenlifte mit korrosionsgeschützten Bauteilen, wetterfester Elektrik, rutschhemmender Ausführung und Abdeckung. Der Montageort muss tragfähig, entwässert und im Winter sicher nutzbar sein. Außenanlagen sind wegen Materialschutz und Montagebedingungen meist teurer als Innenanlagen. Förderfähig können sie ebenfalls sein, wenn sie Barrieren im Wohnumfeld reduzieren.
Zu den laufenden Kosten zählen vor allem Strom, Wartung und mögliche Verschleißteile. Der Stromverbrauch ist im Alltag meist niedrig, weil der Lift nur während der Fahrt nennenswert Energie benötigt und sonst lädt oder im Stand-by bleibt. Eine jährliche Wartung ist sinnvoll; viele Anbieter bieten dafür Serviceverträge an. Beim Vergleich sollten Sie deshalb nicht nur den Kaufpreis, sondern auch Garantie, Reaktionszeit im Störfall, Wartungskosten und Akkuwechsel betrachten.
Treppenlift-Zuschüsse: Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?
Treppenlift-Zuschüsse: Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?
Ihre Pflegekasse ist der primäre Ansprechpartner, wenn es um Gesundheitsthemen und die damit einhergehenden Mobilitätsbedürfnisse geht. Sie trägt die Verantwortung, Menschen mit Gehbehinderung unterstützend zur Seite zu stehen und Hilfsmittel bereitzustellen, um ihnen eine verbesserte Lebensqualität zu ermöglichen. Ein Treppenlift ist ein solches Hilfsmittel. Ob und inwieweit Ihre Pflegekasse die Kosten für einen Treppenlift übernimmt, ist von festgelegten Kriterien abhängig.
Den Ausschlag für die Bewilligung finanzieller Hilfen gibt der Pflegegrad des Antragstellers: Nur mit einem anerkannten Pflegegrad ist es möglich, eine Kostenbeteiligung oder vollständige Übernahme durch die Pflegekasse zu erhalten.
Der erste Schritt ist, dass Sie Kontakt mit Ihrer Pflegekasse aufnehmen. Informieren Sie sich dort über die detaillierten Anforderungen Ihrer Pflegestufe und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme oder der finanziellen Hilfe es gibt. Dieses Wissen ist essentiell, bevor Sie den Erwerb eines Treppenlifts in Betracht ziehen sollten.
Holen Sie Informationen über Ihren Pflegegrad und die zugehörigen Leistungen ein
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Pflegekasse bezüglich möglicher finanzieller Unterstützungen
Überprüfen Sie alle vorhandenen Möglichkeiten umfassend, bevor Sie sich zum Kauf eines Treppenlifts entscheiden
Von der Pflegekasse übernommene Kosten
Wurde ein Pflegegrad festgestellt, können Betroffene damit rechnen, dass die Kranken- oder Pflegeversicherung die Kosten für bestimmte Hebegeräte – wie einen Treppenlift, Hublift oder Plattformlift – übernimmt. Es ist jedoch zu beachten, dass eine vollständige Kostenübernahme durch die Pflegekasse nicht die Regel ist. Die maximale Förderung beträgt aktuell 4.000 Euro.
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, können diese ihre individuellen Zuschüsse bündeln. Dadurch ist es möglich, eine Gesamtförderung von bis zu 16.000 Euro für vier pflegebedürftige Personen zu erhalten.
Seit 2013 besteht eine bedeutende Neuerung in der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen. Bis Ende 2012 mussten Pflegebedürftige einen Eigenanteil der von der Pflegekasse zugestandenen Fördermittel selbst tragen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2013 wurde diese Verpflichtung aufgehoben. Nun übernimmt die Pflegekasse die vollständige Förderung, ohne dass der Pflegebedürftige einen eigenen Beitrag leisten muss.
Diese Änderung betrifft ausschließlich Maßnahmen, die auf eine altersgerechte Wohnraumanpassung abzielen und das häusliche Umfeld der Pflegebedürftigen individuell verbessern.
Ebenso wurde ab diesem Zeitpunkt die Einkommensprüfung bei pflegebedürftigen Personen für diese Zuschüsse abgeschafft.
Die getroffenen Maßnahmen sollen mehr Zeit für die Pflege ermöglichen, administrativen Aufwand vermindern und somit auf wichtige Bedürfnisse in der Pflege reagieren.
Aktualisierungen im Pflegestärkungsgesetz 2
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) brachte mit seiner Einführung zum 1. Januar 2017 wesentliche Neuerungen mit sich. Besonders signifikant war der Übergang von bis dato drei Pflegestufen auf nunmehr fünf Pflegegrade. Das Gesetz eröffnet pflegebedürftigen Personen, die von ihrer Pflegekasse in einen Pflegegrad eingestuft wurden, die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss für den Umbau ihrer Wohnräume in Anspruch zu nehmen, um diese barrierefrei zu gestalten. Diese Anpassungen können vielfältig sein und beispielsweise den Einbau eines Treppenlifts umfassen, um die Mobilität im Eigenheim zu verbessern. Solche Umbauarbeiten sind integraler Bestandteil der finanziellen Unterstützung für eine alters- und behindertengerechte Wohnraumanpassung, die das Gesetz vorsieht.
Voraussetzungen und Höhe der finanziellen Unterstützung
Möchten Sie einen Zuschuss Ihrer Pflegekasse zur Investition in einen Treppenlift nutzen, um Ihre Mobilität und Selbstständigkeit zu verbessern, gilt es, ein wesentliches Detail nicht zu übersehen: Der Antrag auf Wohnraumanpassung muss unbedingt vor der Montage des Treppenlifts eingereicht werden. Nur so besteht eine Chance auf Genehmigung der Förderung. Bei einem Ehepaar, bei dem beide Partner einen anerkannten Pflegegrad besitzen, kann der Zuschuss für den altersgerechten Umbau bis zu 8.000 Euro betragen. In Haushalten, in denen mehrere pflegebedürftige Personen leben, kann sich die Gesamtfördersumme sogar auf bis zu 16.000 Euro belaufen.
Durch die Inanspruchnahme finanzieller Fördermittel können Sie Ihren Eigenanteil an den Anschaffungskosten für einen Treppenlift deutlich reduzieren. Dies betrifft sämtliche Treppenliftmodelle, egal ob Sitzlift, Hublift, Plattformlift oder Senkrechtlift.
Wie man einen Zuschuss beantragt
Um einen Zuschuss zu beantragen, stehen Ihnen zwei Wege offen: der formelle und der informelle Antragsweg. Im Falle eines formellen Antrags ist es erforderlich, die offiziellen Formulare Ihrer Pflegekasse zu nutzen, die meist über eine Kontaktperson bei der Pflegekasse oder auf deren Website zum einfachen Download verfügbar sind.
Informeller Antrag
Sollten Sie sich für die informelle Antragsstellung entscheiden, schreiben Sie bitte einen Brief an Ihre Pflegekasse. Ein kostenloser Kostenvoranschlag für einen Treppenlift, erstellt von einem Treppnelift-Anbieter Ihrer Wahl, sollte dem Antrag beigefügt werden. In Ihrem Antrag sollten Sie auch erörtern, warum der Einbau eines Treppenlifts Ihr persönliches Wohnumfeld verbessert. Damit die Pflegekasse eine genaue Vorstellung von Ihrer aktuellen Wohnsituation bekommen kann, fügen Sie am besten mehrere Fotos Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bei. Sie können auf unserer Webseite ein Musterschreiben für informelle Anträge kostenlos herunterladen.
Wichtige Hinweise
Bitte seien Sie sich bewusst, dass die beantragten Leistungen im Rahmen der Antragsprüfung nicht vorrangig behandelt werden. Es wird zuerst geprüft, ob eventuell andere Träger wie die Berufsgenossenschaft oder Ihr Landkreis für die Kostenübernahme zuständig sein könnten. Sollte Ihr Antrag auf einen Zuschuss bewilligt werden, erhalten Sie einen Bescheid. Nach Erhalt der Genehmigung können Sie mit dem Einbau des Treppenlifts beginnen. Achten Sie darauf, die Originalbelege aufzubewahren, da Sie diese für die Abrechnung bei Ihrer Pflegekasse nachreichen müssen.
Anfrage bei Ihrer Pflegekasse
Die effektive Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse ist ein essenzieller Bestandteil des Gesundheitsmanagements. Es kommt vor, dass Sie Anträge stellen müssen, um spezielle Leistungen zu beziehen. Dies kann sich manchmal als komplizierter Prozess erweisen, besonders wenn Sie nicht genau wissen, wie Sie Ihren Antrag formulieren sollen.
Zur Erleichterung dieses Vorgangs stellen wir Ihnen eine praktische Vorlage für Ihr Antragsschreiben an die Pflegekasse bereit. Dieses Dokument lässt sich mühelos herunterladen und individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Wir bieten die Vorlage im Microsoft Word-Format an, damit Sie Textbausteine hinzufügen, entfernen oder modifizieren können, ganz nach Ihren Anforderungen.
Vorteile unserer Antragsvorlage:
Erleichtert die Antragsformulierung
Reduziert das Risiko von Fehlern bei der Antragstellung
Ermöglicht Zeitersparnis durch vorgefertigte Eingabefelder
Nach dem Download können Sie die Vorlage offline öffnen und Ihre eigenen Informationen eingeben. Wenn Sie fertig sind, speichern Sie das Dokument und senden Sie es entweder per Post oder per E-Mail an Ihre Pflegekasse. Wir hoffen, dass Ihnen diese Vorlage hilft, Ihre Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse zu vereinfachen und zu beschleunigen.
In der nachfolgenden Aufstellung finden Sie eine beispielhafte Kostenaufstellung für die Anschaffung und Installation eines Treppenlifts für eine Kurventreppe. Dabei wird davon ausgegangen, dass im Haushalt zwei Personen mit Pflegebedarf leben und der Treppenlift lediglich für eine Stockwerkebene benötigt wird. Beachten Sie jedoch, dass die tatsächlichen Kosten je nach Hersteller und Modell variieren können.
Element
Preis
Kosten für Treppenlift inklusive Beratung und Einbau, speziell für Kurventreppen
€ 10.000
Möglicher Zuschuss durch die Pflegekasse
– € 8.000
Endgültige Kosten
€ 2.000
Zu ergänzen ist, dass der in der Kostenaufstellung dargestellte Zuschuss der Pflegeversicherung lediglich ein Beispielswert ist. Die Höhe des tatsächlichen Zuschusses kann individuell variieren, abhängig vom Pflegegrad der im Haus lebenden Personen. Zudem ist die Marktlage für Treppenlifte sehr vielfältig in Bezug auf Qualität und Serviceangebote. Es empfiehlt sich daher, mehrere Angebote einzuholen und die einzelnen Positionen sorgfältig zu prüfen, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen.
Es ist ein allgemein anerkannter Wunsch, dass ältere Menschen in ihrem vertrauten Zuhause alt werden möchten. Den persönlichen Komfort und die bekannte Umgebung aufrechtzuerhalten, trägt dazu bei, die Lebensqualität im Alter zu erhöhen. Dennoch können physische Barrieren wie Treppen in mehrstöckigen Häusern zum Hindernis werden und Anpassungen erfordern, um die Barrierefreiheit und Sicherheit zu optimieren.
Ermittlung des Pflegegrads durch den Medizinischen Dienst und die Medicproof GmbH
Die Erstellung eines maßgeschneiderten Pflegeplans setzt die genaue Einstufung in einen Pflegegrad voraus. Diese Einstufung erfolgt bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Medizinischen Dienst (MD), der für eine umfassende Begutachtung Hausbesuche vornimmt. Im Falle von Privatversicherten übernimmt diese Aufgabe ein Gutachter der Medicproof GmbH.
Der entscheidende Faktor bei der Bestimmung des Pflegegrades ist der Grad der verbleibenden Selbstständigkeit. Zur präzisen Beurteilung wird ein standardisierter Fragenkatalog verwendet, mit dessen Hilfe die Fähigkeiten der Person detailliert analysiert werden, um darauf aufbauend den Pflegegrad zu bestimmen.
Pflegestärkungsgesetz 2 und seine Auswirkungen
Zu Beginn des Jahres 2016 trat ein Schlüsselgesetz im Pflegesektor in Kraft, das Pflegestärkungsgesetz 2. Am 01. Januar 2017 folgten wichtige Ergänzungen dieses Gesetzes, vor allem die Neuregelung von Pflegestufen und eine überarbeitete Definition von Pflegebedürftigkeit. Die Reform bietet Pflegebedürftigen sowie ihren Angehörigen eine breitere Unterstützung sowohl in pflegerischer als auch in finanzieller Hinsicht.
Neuordnung der Pflegestufen
Die bisherigen Pflegestufen wurden mittlerweile abgeschafft und durch ein differenzierteres System der Pflegegrade ersetzt. Das neue System nimmt nicht nur körperliche Einschränkungen in den Fokus, sondern integriert ebenso psychische und kognitive Aspekte in die Begutachtung. Mit dieser ganzheitlichen Betrachtung von Pflegebedürftigkeit bringt die Pflegereform bedeutende Neuerungen für Betroffene und ihre Angehörigen mit sich.
Geringer Betreuungsbedarf in einzelnen Lebensbereichen
Pflegegrad 2
Erheblicher Betreuungsbedarf in einzelnen Lebensbereichen
Pflegegrad 3
Schwerer Betreuungsbedarf in einzelnen Lebensbereichen
Pflegegrad 4
Schwerster Betreuungsbedarf in einzelnen Lebensbereichen
Pflegegrad 5
Schwerster Betreuungsbedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Die Vorteile der Pflegereform im Überblick:
Neudefinition von Pflegebedürftigkeit
Pflegegrade lösen Pflegestufen ab
Einbeziehung von seelischen und geistigen Zuständen
Verbesserte Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Verwandten
Finanziert die Kranken- oder Pflegekasse die Kosten für einen Treppenlift?
Die Kostenübernahme für einen Treppenlift durch die Pflegeversicherung ist prinzipiell möglich. Pflegekassen erkennen einen Treppenlift als wesentliches Hilfsmittel zur Wohnraumanpassung an und können daher finanzielle Zuschüsse bereitstellen. Allerdings übernehmen sie in der Regel nicht die Gesamtkosten für dessen Anschaffung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Pflegekasse einen Treppenlift finanziert?
Um eine Förderung für einen Treppenlift durch die Pflegekasse zu erhalten, müssen gewisse Anforderungen erfüllt sein. Zunächst muss der Antragsteller einen amtlich festgestellten Pflegegrad haben. Ein Antrag auf Förderung kann formgebunden oder formlos erfolgen und sollte bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Wichtig ist, dass der Antrag idealerweise gestellt wird, bevor der Treppenlift installiert wird.
Wie hoch ist der finanzielle Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift?
Die Pflegekasse gewährt für den Erwerb eines Treppenlifts pro Person einen maximalen Zuschuss von 4.000 Euro. Leben in einem Haushalt mehrere pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad, lassen sich die Beträge kumulieren. Dadurch kann ein Gesamtzuschuss von bis zu 16.000 Euro beantragt werden, sofern vier berechtigte Personen in einem Haushalt zusammenleben.
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