Der Kauf eines Treppenlifts ist eine große Investition. Je nach Bauart, Ausstattung und baulicher Situation der Treppe, kostet ein Treppenlift mitunter 15.000 Euro oder gar mehr. Einen Teil dieser Kosten können Käufer über das Finanzamt zurück erhalten. Doch der Treppenlift lässt sich nur unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen.
Treppenlifte können die Lebensqualität ungemein verbessern. Zunächst muss man sich einen Treppenlift jedoch erst einmal leisten können. Die Kosten, die mit dem Einbau eines Treppenlifts verbunden sind, können nämlich leicht 5-stellig werden. Bei der Finanzierung eines Treppenlifts spielen daher viele individuelle Faktoren eine Rolle. Neben Zuschüssen, wie etwa von der Pflegeversicherung, bietet auch das Finanzamt eine Möglichkeit zur Refinanzierung. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Treppenlift nämlich von der Steuer absetzen.
Treppenlift beim Finanzamt geltend machen
Viele Käufer eines Treppenlifts wissen nicht, dass sie die Kosten, die mit dem Einbau des Treppenlifts verbunden sind, von der Steuer absetzen können. Im Rahmen der Steuerklärung können die Aufwendungen als so genannte außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt angegeben werden. Da die Investitionen in einen Treppenlift leicht 5-stellig sein können, lässt sich die Steuerlast deutlich senken.

Bei der Kalkulation im Vorfeld des Kaufs, sollte die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit in jedem Fall berücksichtigt werden. Ratsam ist es daher auch, vor dem Kauf eine entsprechende Beratung beim Steuerberater einzuholen. Der Steuerberater kann in der Regel auch einschätzen, wie hoch die zu erwartende steuerliche Entlastung tatsächlich sein wird.
Kann jeder Treppenlift von der Steuer abgesetzt werden?
Die Kosten des Treppenlifts können nur unter bestimmten Voraussetzungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Wenn der Treppenlift nämlich nur aus Gründen der Komfortsteigerung installiert wird, weigert sich das Finanzamt die Kosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Daher gilt: Um den Treppenlift von der Steuer absetzen zu können, muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen.
Die einfachste und gängigste Möglichkeit, um die medizinische Notwendigkeit zu belegen, ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Vor dem Kauf des Treppenlifts sollte daher zusätzlich zum Steuerberater auch der behandelnde Arzt konsultiert werden. Mit dem Arzt sollte besprochen werden, ob nach dessen Ansicht die medizinische Notwendigkeit zur Nutzung eines Treppenlifts vorliegt. Ein entsprechendes Attest kann dies für das Finanzamt bestätigen.
Warum kann der Treppenlift von der Steuer abgesetzt werden?
Die aktuelle Handhabung basiert auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahre 2008. Seinerzeit hatte der BFH entschieden, dass die Kosten des Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. Geklagt hatte eine Mutter, die den Treppenlift für ihren querschnittsgelähmten Sohn einbauen ließ. Der BFH legte dabei außerdem fest, dass es nicht auf das Vermögen bzw. Einkommen des Sohnes ankommt.
Dieser hätte im konkreten Fall zwar den Treppenlift selbst bezahlen können, tat dies allerdings nicht, um das Vermögen zur Sicherung der Altersvorsorge einzusetzen. Für den Sohn sprang daraufhin die Mutter bei der Finanzierung des Treppenlifts ein. Sie konnte die Kosten daher dann auch im Rahmen ihrer Steuerklärung geltend machen.
Um welche Summen geht es?
Die Kosten des Einbaus eines Treppenlifts sind sehr unterschiedlich. Einfache Treppenlifte kosten ab etwa 3.000 Euro. Doch nicht immer reicht ein solcher Treppenlift aus. Entscheidend ist beispielsweise welche Bauform benötigt wird. So sind Treppenlifte für Rollstuhlfahrer (Plattformlifte) in der Regel deutlich teurer als Sitzlifte. Bei Plattformliften beginnen die Preise meist erst bei etwa 9.000 Euro.

Besonders teuer sind Treppenlifte, die an kurvigen Treppen installiert werden. In einem solchen Fall müssen die Schienen individuell an den Treppenverlauf angepasst werden, was den Preis leicht auf 8.000 Euro oder mehr ansteigen lässt. Wie hoch die tatsächliche steuerliche Ersparnis ist, die durch die steuerliche Absetzbarkeit des Treppenlifts entsteht, ist individuell unterschiedlich.
Gibt es weitere Zuschüsse?
Zuschüsse zum Kauf eines Treppenlifts gibt es von der Pflegeversicherung. Sie zahlt für die gesamten Umbaumaßnahmen eine maximale Förderung in Höhe von 4.000 Euro pro Person. Grundvoraussetzung ist dafür die Einstufung in einen Pflegegrad. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, z. B. ein Ehepaar, werden die Barriere reduzierenden Maßnahmen von der Pflegeversicherung mit bis zu 8.000 Euro bezuschusst.
Die Förderung der Pflegeversicherung reicht also im Regelfall nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. Die Krankenkassen beteiligen sich nicht an den Kosten des Treppenlifts. Sie berufen sich dabei auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach Treppenlifte keine medizinischen Hilfsmittel im eigentlichen Sinne sind.
Wie können Treppenlifte günstig finanziert werden?
Eine günstige Finanzierung für den Treppenlift-Kauf gibt es von der staatlichen Förderbank KfW. Die KfW gewährt im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ (Nr. 155) Darlehen für den Kauf eines Treppenlifts. Die KfW finanziert dabei bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro. Die Zinsen sind individuell unterschiedlich, beginnen jedoch bereits bei 1,00 Prozent effektiv pro Jahr.
Kredite sind mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren bei maximal 10-jähriger Zinsbindung möglich. Alternativ bietet die KfW auch ein endfälliges Darlehen mit bis zu acht Jahren Laufzeit an. Der Kredit kann von Hauseigentümern, Mietern oder Vermietern bei ihrer jeweiligen Hausbank beantragt werden. Die Hausbank übernimmt dann auch die Abwicklung und Auszahlung des Kredits.
Wie verhält sich das mit den Zuschüssen bei Mehrfach Nutzung des Treppenliftes von Personen mit Pflegestufe in einem Mehrfamilien Haus ?
Meine Schwiegermutter wird 94 Jahre alt. Sie ist 100% behindert (auch gehbehindert) und benötigte einen Treppenlift. Ihre Kosten in Höhe von ca. 11.000,00 € habe ich als außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung geltend gemacht. Der Finanzbeamte hat mir erklärt, sie müsse den Betrag auf 10 Jahre verteilen! Ist das rechtens?